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TEILDOKUMENT:


[Seite der Druckausg.: 1-2 = Titelblatt]
[Seite der Druckausg.: 3]


Vorbemerkung

Die Veränderung der Arbeitswelt stellt Unternehmen und Beschäftigte vor neue Anforderungen. Beruflichen Qualifizierung – Schlagwort: lebensbegleitendes Lernen – wird immer wichtiger, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Beschäftigungsfähigkeit der Erwerbstätigen zu sichern. Angesichts einer hohen Zahl von Erwerbslosen sind außerdem Arbeitsmarktinstrumente gefragt, die wirksam und nachhaltig zur Integration von Erwerbslosen in Beschäftigung beitragen können.

Das Konzept „Jobrotation" erscheint dementsprechend auf den ersten Blick bestechend: Während die Beschäftigten sich weiterqualifizieren, nehmen zuvor Arbeitslose ihren Platz ein und erhalten so Zugang zum Arbeitsmarkt und höhere Chancen für eine Wiedereingliederung. Lassen sich so nicht gleichzeitig zwei wichtige beschäftigungspolitische Ziele erreichen: mehr Qualifizierung und Verringerung der Arbeitslosigkeit?

Jobrotation soll auch in Deutschland in den Instrumentenkatalog des neuen JOB-AQTIV-GESETZES aufgenommen werden und stärker Anwendung finden. Deshalb erscheint es uns sinnvoll, das Konzept und bisherige praktische Erfahrungen vorzustellen.

Der Gesprächskreis Arbeit und Soziales der Friedrich-Ebert-Stiftung hat eine Studie in Auftrag gegeben, die die bisherigen Regelungen und die Praxis in Deutschland, aber auch in Dänemark, Norwegen, Österreich und Schweden vorstellt. In diesen Ländern liegen z.T. langjährige Erfahrungen mit dem Einsatz dieses Instruments vor. Offenbar konnte Jobrotation hier einen wirksamen Beitrag zur Weiterbildung von Beschäftigten und zum Abbau der Arbeitslosigkeit leisten. In Deutschland wird seit 1996 mit Jobrotation experimentiert; wesentlich mit Unterstützung durch den Europäischen Sozialfonds.

Die Studie zeigt, dass der wirksame Einsatz dieses Instruments von einer Reihe von Voraussetzungen abhängt. Jobrotation macht u.a. einen hohen Aufwand an Beratung und Abstimmung erforderlich. Die Wirksamkeit hängt ab von der Ausgestaltung rechtlicher und finanzieller Regelungen sowie von den Implementationsbedingungen.

Wir bedanken uns bei Heidi Oschmiansky, Bettina Uhrig und Prof. Dr. Günther Schmid für die Erstellung der Studie und Thomas Heitmann für seine Mitarbeit. Unser Ziel ist es, mit dieser Veröffentlichung dazu beizutragen, diesen anspruchsvollen Reformansatz der Arbeitsmarktpolitik konstruktiv zu begleiten.

Dr. Ursula Mehrländer

Ruth Brandherm

Leiterin des Gesprächskreises
Arbeit und Soziales

Referentin
für Beschäftigungspolitik

[Seite der Druckausg.: 4 = Leerseite]
[Seite der Druckausg.: 5-6 = Inhaltsverzeichnis]


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | August 2001

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