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Vu Thi Hoang Ha
Schul- und Berufssituation vietnamesischer Kinder und Jugendlicher in den neuen Bundesländern


In meinem Beitrag über die Schul- und Berufsausbildung möchte ich mich auf die Gruppe der vietnamesischen Kinder und Jugendlichen beschränken. In Sachsen-Anhalt ist die Thematik ausländischer Jugendlicher - als Teilnehmer der ganz normalen Schul- bzw. Berufsschulbildung - noch sehr neu. Ausländische Kinder in einer deutschen Schule - dies ist auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein normales Erscheinungsbild.

In den zurückliegenden Jahren wurden nur sehr wenige Ausländer in die Klassen der deutschen Kinder aufgenommen, da der ausländische Bevölkerungsanteil in der DDR nur knapp 1 % betrug. Ausländische Kinder im schulfähigen Alter waren nur in ganz geringer Zahl vertreten. Die kleine Zahl ausländischer Kinder und der erst kurze Zeitraum, in dem die Beschulung möglich und notwendig wurde, ist die Ursache für den Unterschied hinsichtlich der Problematik zwischen Alt- und Neubundesländern.

Der großen Gruppe der Regierungsvertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR war es durch die zwischenstaatlichen Verträge nicht möglich, als Familien in Deutschland zu leben. Soweit die Arbeitnehmer verheiratet waren, mußten sie ihre Familienangehörigen - also Ehepartner und/oder die Kinder - in Vietnam zurücklassen. In den fünf Jahren ihres Aufenthaltes in der DDR war ihnen lediglich ein Heimaturlaub möglich. Eheschließungen der Vietnamesen in der DDR waren bis Ende der 80er Jahre fast unmöglich; Kinder zu bekommen, war den Vietnamesinnen sogar durch die besagten Verträge verboten. Kurz: die damaligen DDR-Vertragsarbeitnehmer waren lediglich billige Arbeitskräfte. Im zurückliegenden Jahr holten erstmals ehemalige Vertragsarbeitnehmer ihre Familienangehörigen nach Deutschland. 1992 trafen erstmals größere Gruppen vietnamesischer Kinder auf das hiesige Bildungswesen. Um bei dem Wort "groß" keine Irrtümer aufkommen zu lassen: 1992 besuchten

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ganze 70 vietnamesische Kinder in Sachsen-Anhalt den Schulunterricht. Vielleicht ist es in diesem Zusammenhang interessant, die Zahl aller ausländischen Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt zu nennen: es waren im Schuljahr 1992/1993 1.147 Kinder aus 47 Herkunftsländern. Die Zahl der nachgereisten Kinder ist nicht sehr hoch, da der soziale und aufenthaltsrechtliche Status der Eltern in der Regel sehr unbefriedigend ist. Erst vor kurzem wurde der Aufenthaltsstatus der Vertragsarbeitnehmer über die sogenannte Bleiberechtsregelung geklärt. Doch der Aufenthaltstitel "Befugnis" beinhaltet zwar den Anspruch einer Familienzusammenführung, läßt durch die zweijährige Befristung eine Lebensplanung aber nicht zu.

Schulische Probleme

An erster Stelle sind hier mit Sicherheit die Sprachschwierigkeiten zu benennen, alle nachfolgenden Probleme sind sekundärer Natur. Ein in Sachsen-Anhalt geltender Runderlaß über die Förderung ausländischer Kinder ist in Schulen und Schulämtern relativ unbekannt, so daß bislang beispielsweise kein einziges vietnamesisches Kind in den Genuß einer öffentlichen Förderung gekommen wäre. Ohne vorbereitenden Deutschunterricht werden die Kinder sofort in den normalen Klassen beschult, allerdings wurden alle Kinder mehrere Jahre zurückgestuft. Damit wird jedoch der Kontakt zu Gleichaltrigen und Jugendlichen erschwert, und gerade Gleichaltrige nehmen als Ansprechpartner beim Austausch der kindlichen Probleme einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert ein.

Weiter muß immer wieder berücksichtigt werden, daß die Eltern nur über äußerst mangelhafte Deutschkenntnisse verfügen und wenig Hilfe leisten können. Hilfe wird spontan von den Mitschülern oder organisiert von den Ausländervereinen angeboten. Teilweise finanzieren Eltern unter großen Mühen Deutschunterricht an Privatschulen. Die Eltern legen großen Wert auf eine gute Ausbildung ihrer Kinder. Sie selbst haben, bedingt durch mangelhafte Sprachkenntnisse, Schwierigkeiten in der Berufsausbildung und auf dem Arbeitsmarkt. Die größten Lernerfolge werden an den privaten Schulen erzielt, weil dort die Teilnehmerzahlen

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klein gehalten werden. Auf diese Weise baut sich ein Vertrauensverhältnis zwischen Pädagogen und Kindern auf, welches sich positiv auf die Lernergebnisse auswirkt. Sprachkurse, die in den letzten Monaten über den Sprachverband angeboten wurden, schließen schulpflichtige Kinder als Teilnehmer leider aus. Gründe für den Ausschluß sind mir bisher nicht bekannt und auch kaum denkbar. Bei den verantwortlichen Stellen in Bund und Ländern wäre unbedingt anzumahnen, daß eine die Probleme der Kinder berücksichtigende Variante der Förderung einsetzt.

Nach Informationen des Kultusministeriums wurden in Sachsen-Anhalt Einführungs- oder Vorbereitungsklassen gebildet, die ausländische Kinder auf den Unterricht vorbereiten sollen und nach deren Besuch die Kinder in die verschiedenen Klassen oder Stufen der Regelschulen verteilt werden sollen. Leider hat diese Nachricht, wie ich bereits eingangs erwähnte, zumindest die Mehrheit der betroffenen vietnamesischen Kinder nicht erreicht.

Außerschulische Probleme

Die Eltern haben aufgrund des harten Existenzkampfes wenig Zeit für ihre Kinder. Die Kinder stehen hier, ohne Hilfe, einer großen Zahl von Problemen gegenüber. Bitte führen Sie sich vergleichsweise die doch behütete Situation deutscher Kinder in deren Familien vor Augen. Sicher, auch hier führt der zunehmende Existenzkampf zu Entfremdung zwischen Eltern und Kindern; bei ausländischen Kindern kommen hier jedoch noch die Sprachschwierigkeiten hinzu sowie die Konflikte zweier unterschiedlicher Kulturkreise. Viele werden sich in diesen Augenblicken auch an die Situation der deutschen Sozialhilfeempfänger bzw. der Kinder arbeitsloser Eltern erinnern. Ich möchte diese Schwierigkeiten bei weitem nicht ignorieren oder klein reden. Vielmehr möchte ich an dieser Stelle einige Beispiele über die Lebenslage der vietnamesischen Familien geben.

Eine Vietnamesin, die insgesamt 16 Jahre in der DDR gelebt und gearbeitet hat, deren Ehe in dieser Zeit durch die Trennung scheiterte, dieser Frau ist es im vergangenen Jahr gelungen, die 14jährige Tochter und den

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16jährigen Sohn nach Deutschland zu holen. Die Frau ist inzwischen arbeitslos, außerdem bekommt sie weder Unterhalt von Seiten des Vaters der Kinder noch staatliches Kindergeld. Den älteren Kindern bereitet das Erlernen der deutschen Sprache naturgemäß - auch davon sprachen wir bereits - größere Schwierigkeiten. Demzufolge bedarf es bei beiden intensiverer Förderung, um dem laufenden Unterricht folgen zu können. Keines der Kinder erhielt die Möglichkeit einer Förderung durch Förderklassen oder anderer Maßnahmen des Kultusministeriums. Die Mutter bezahlt eine Privatlehrerin. Die Tochter besucht inzwischen anstelle der altersgerechten Klasse eine 7. Klasse. Es läßt sich leicht nachvollziehen, daß sich vertrauensvolle Freundschaften einer nun 15jährigen zu 11- oder 12jährigen Mädchen und Jungen schwer aufbauen lassen. Ganz abgesehen von dem Zeitverlust, der ebenfalls nicht unbeachtet bleiben darf.

Ein anderes Beispiel aus dem Bereich Asyl: nach zähem Ringen mit einzelnen Vertretern der sachsen-anhaltinischen Bezirksregierungen und Schulräten ist es jetzt wohl überall bekannt, daß auch für die Kinder der Asylbewerber die Schulpflicht besteht. Der sachsen-anhaltinische Innenminister Perschau fährt konsequent die Linie, daß Asylbewerber in zentralen Gemeinschaftsunterkünften mit Gemeinschaftsverpflegung unterzubringen seien. Zentrale Gemeinschaftsunterkünfte haben in Sachsen-Anhalt ein Fassungsvermögen von ca. 1.000 Personen. Daß dabei der Anteil schulpflichtiger Kinder bei mindestens 50-100 Kindern liegt, ist ein Erfahrungswert. Werden einzelne Ausländerkinder von den Klassen gern aufgenommen und die auftretenden Schwierigkeiten gut verkraftet, ja stellen sie hier noch eine Bereicherung für alle Kinder der Klasse dar, wird die Beschulung von 50-100 ausländischen Kindern an einer Schule sehr problematisch.

Problematisch gestaltet sich die Teilnahme am Schulunterricht für diese Kinder auch, da sie von vielen Dingen durch bürokratische Hürden ausgeschlossen werden. Dies betrifft die Teilnahme an Schulausflügen oder Klassenfahrten, dies betrifft den ausreichenden Besitz an Schulmaterialien wie Füllfederhalter, Stifte, Hefte und so weiter. Es ist zwar vorgesehen, daß die Sozialämter hierfür Geld bereitstellen, in Einzelfällen sind die Eltern dem Antragskrieg jedoch nicht gewachsen, und da

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Sozialarbeiter oft fehlen bzw. nicht genug ausgebildet und informiert sind, wird das Problem den Kindern angelastet. Also keine Teilnahme an der schönen Klassenfahrt, der Inhalt des Schulranzens ist nicht dem eines deutschen Kindes gleichgestellt. Andererseits erleben deutsche Kinder die Herabsetzung ihrer ausländischen Mitschüler im Alltag, wer will ihnen dann noch vormachen, Ausländer seien gleiche Mitmenschen?!

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© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | März 2003

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