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Vorbemerkung

Mit dem „Amsterdamer Vertrag„ wird ein neuer Meilenstein im Prozess der europäischen Integration gesetzt. Regelungen und Entscheidungen auf der europäischen Ebene erhalten eine immer größere Bedeutung für die nationale Politikgestaltung. Besonders deutlich wird dies für die Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik. Sie wird zukünftig Gegenstand gemeinschaftlicher Entscheidungen und damit bindend für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union.

Mit dem weitgehenden Wegfall der Personenkontrollen an den Binnengrenzen der Europäischen Union hat sich sehr schnell die Grenze nationalstaatlicher Souveränität gezeigt. Entscheidungen eines Landes tangieren zwangsläufig die Interessen aller. Der Aufbau eines europäischen „Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts„ erfordert eine gemeinsame europäische Politik. Es hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Fragen der Zuwanderung, der Gewährung von Asyl, der rechtlichen und sozialen Stellung von Drittstaatsangehörigen und der Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierungen nur noch auf europäischer Ebene beantwortet werden können. Es ist aber keine leichte Aufgabe, einheitliche Regelungen für alle Mitgliedsstaaten der EU zu formulieren. Traditionen, gesellschaftlich gewachsene Strukturen und historische Verpflichtungen sind in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich und erschweren eine Harmonisierung. Es stellt sich deshalb die Frage, wie eine europäische Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik aussehen kann und welche sozialen und rechtlichen Standards ihr zugrunde liegen sollen.

Auf der Fachkonferenz des Gesprächskreises Arbeit und Soziales der Friedrich-Ebert-Stiftung am 16. Oktober 2000 in Berlin haben wir anhand einiger aktueller europäischer Initiativen diese Themen erörtert. Die informativen Beiträge dieser Konferenz stellen wir hiermit der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung.

Bonn/Berlin, März 2001

Dr. Ursula Mehrländer

[Seite der Druckausg.:6 = Leerseite]


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