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[Seite der Druckausg.: 42 (Fortsetzung)]


7. Soziale und ökonomische Konsequenzen illegaler Migration und Beschäftigung für die Aufnahmegesellschaft


Dieses Kapitel beleuchtet die sozialen und ökonomischen Folgen, die sich aus der illegalen Migration für die Aufnahmegesellschaft ergeben. Dabei sollen zunächst die Kon-

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sequenzen der illegalen Migration für den Arbeitsmarkt und die damit zusammenhängenden Auswirkungen auf das System der sozialen Sicherung in Deutschland beleuchtet werden. Im zweiten Teilkapitel geht es primär um den Zusammenhang von illegaler Migration und kriminellem Verhalten. Abschließend werden die humanitären und ethischen Aspekte der illegalen Migration angesprochen.

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7.1 Arbeitsmarkt und soziales Sicherungssystem

Die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte kann folgende gesamtwirtschaftliche Konsequenzen für den Arbeitsmarkt und das soziale Sicherungssystem haben:

  • Durch diese unlauteren, illegalen Praktiken treten Wettbewerbsverzerrungen auf, da Firmen, die Personal illegal beschäftigen, Kostenvorteile - aufgrund nicht abzuführender Sozialversicherungsbeiträge - gegenüber der Konkurrenz haben; zudem arbeiten illegal Beschäftigte zum Teil für wesentlich niedrigere Löhne als einheimische Arbeitskräfte (Lohn- und Sozialdumping). Aus Gewerkschaftssicht manifestiert sich das Problem vor allem in der Unterbietungskonkurrenz durch illegal Beschäftigte, wodurch das bestehende Tarifsystem untergraben wird.
  • Die Sozialversicherungsträger haben Einnahmeeinbußen bei der Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung, denn illegal Beschäftigte leisten dafür keine Beiträge. Anzumerken ist allerdings, daß illegal Beschäftigte auch keine Ansprüche an das System der sozialen Sicherung haben.
  • Dem Staat entgehen durch die illegale Ausländerbeschäftigung zudem unmittelbar Einnahmen aus der Lohn- und Einkommenssteuer. Das generelle Steueraufkommen geht dadurch zurück, was wiederum dazu führt, daß die für die wirtschaftliche Gesamtentwicklung wichtige öffentliche Nachfrage sinkt. Hinzu kommt, daß Teile der durch illegale Migration verursachten Kosten, wie z.B. für die medizinische Versorgung, für Haft und Abschiebung von den Ländern und Gemeinden übernommen werden müssen.
  • Es besteht vor allem die Gefahr, daß die illegale Beschäftigung zu einer Verlagerung der regulären Produktion in die Schattenwirtschaft führt, wodurch reguläre Arbeitsplätze gefährdet werden. Diese Substitution von Arbeitskräften bedeutet, daß die Arbeitslosigkeit von im Bundesgebiet lebenden Arbeitskräften - auch von ausländischen - zunimmt, wodurch die Arbeitslosenversicherung und auch die Sozialhilfe zusätzlich belastet wird. Das derzeitige Dilemma der öffentlichen Hand wird somit verstärkt: Auf der einen Seite steigen die Empfängerzahlen öffentlicher Zuwendungen, während auf der anderen Seite keine neuen Einzahlungen in das soziale Sicherungssystem erfolgen (Vogel 1996a: 9ff.).

In der Öffentlichkeit werden mittlerweile diese Probleme von deutschen und auch ausländischen Arbeitskräften perzipiert. So protestierte die Industriegewerkschaft Bau vom 10. bis 14. März 1997 mit einer Mahnwoche in Berlin gegen Massenarbeitslosigkeit, willkürliche Vernichtung von Stammarbeitsplätzen, Lohn- und Sozialdumping, Scheinselbständigkeit und illegale Beschäftigung. Schätzungen gehen etwa davon aus, daß in den nächsten Jahren rund die Hälfte der 1,3 Millionen sozialversicherungspflichtig Be-

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schäftigten im Baugewerbe ihre Arbeit verlieren werden (IG-Bau-Presseinfo vom 7.3.1997).

Aus volkswirtschaftlicher Sicht betrachtet ergibt sich aus einer verstärkten illegalen Zuwanderung folgende Entwicklung (vgl. Vogel 1996a: 16ff.):

Zunächst ist davon auszugehen, daß die Zunahme der Ausländerbeschäftigung mit einem Anstieg der Produktion zu Niedriglöhnen in spezifischen Branchen verbunden ist. Dies kann Erweiterungs- und Struktureffekte zur Folge haben: Einerseits wird durch die billig verfügbare Arbeitskraft zu erwarten sein, daß sich die Produktionsmenge des billiger herzustellenden Gutes oder der Dienstleistung erhöht (was ohne den Faktor "billige, illegale Arbeitskraft" nicht möglich gewesen wäre). Zweitens ist davon auszugehen, daß es zu Strukturverschiebungen zwischen den von illegaler Ausländerbeschäftigung betroffenen Branchen und anderen Branchen kommen wird. Die Branchen, in denen illegal gearbeitet wird, dürften aufgrund der geschilderten Produktionsvorteile stärker wachsen als andere; mit der Folge, daß diesen Wirtschaftsbranchen insgesamt ein größeres Gewicht zukommen wird. Ferner kommt es meist zu einem Konkurrenzkampf zwischen einheimischen Arbeitnehmern mit illegalen ausländischen Arbeitskräften, wenn sie über die gleiche Qualifikation verfügen. Tendenziell ist zu erwarten, daß dann die angestammten Mitarbeiter in den betreffenden Branchen aus ihren Arbeitsverhältnissen verdrängt werden. Gleichzeitig profitieren aber Produzenten und Nachfrager, da sie ihre Produkte billiger produzieren bzw. konsumieren können (vgl. auch Jahn 1997: 6).

Auch muß an dieser Stelle diskutiert werden, ob die illegal Aufhältlichen und Beschäftigten volkswirtschaftlich eine zusätzliche Nachfrage induzieren können, denn Migranten in der Illegalität decken sich auch mit Konsumgütern "Made in Germany" ein (Cyrus 1995b: 47).

Ob die Gesellschaft im Durchschnitt durch eine erhöhte illegale Zuwanderung ökonomische Vorteile hat, hängt vor allem von der Entwicklung bei der Arbeitslosigkeit ab. Entscheidend wird sein, ob und in welchem Maße einheimische Arbeitnehmer (Deutsche und Ausländer) aus ihren Beschäftigungsverhältnissen verdrängt werden. Führt die Zunahme der illegalen Beschäftigung jedoch dazu, daß einheimische Arbeitskräfte Beschäftigung in anderen Branchen mit höherer Qualifikation finden, gewinnt die einheimische Bevölkerung an Wohlstand, denn sie verbleibt in Arbeit und kann billiger konsumieren (Vogel 1996a: 16ff.). Angesichts der derzeitigen Situation in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt scheint sich dies allerdings nicht zu bestätigen.

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7.2 Illegale Migration und Kriminalität

Ausländer ohne Aufenthaltsrecht werden in Presseberichten oft direkt mit kriminellen Aktivitäten in Verbindung gebracht. Untersuchungen zeigen dagegen, daß sich die Migranten in der Regel eher durch einen unauffälligen Lebenswandel auszeichnen. Abgesehen davon, daß der illegale Aufenthaltsstatus und die illegale Beschäftigung selbst Straftatbestände darstellen, halten sich die illegal aufhältlichen Migranten ansonsten meist von kriminellen Aktivitäten fern (vgl. Vogel 1996b). Kommt jedoch zum fehlenden Aufenthaltsrecht der Migranten der Verlust des Arbeitsplatzes hinzu, besteht durchaus die Gefahr des Abgleitens in das kriminelle Milieu (vgl. u.a. Engbersen/Burgers 1994). Im

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folgenden soll der in zahlreichen Fällen bestehende Zusammenhang von Schleusung, illegaler Arbeitsaufnahme und delinquentem Verhalten näher beleuchtet werden: [Der Zusammenhang von illegaler Migration und Schleusung wird bei Müller-Schneider 1997 vertieft.]

Um die Migrationsbarrieren der westlichen Wohlfahrtsstaaten zu umgehen, begeben sich die Zuwanderer oft in die Hände sogenannter Schleuser, die gegen entsprechende Bezahlung die illegale Einreise in die Bundesrepublik Deutschland organisieren; der Kontakt der Migranten mit den Schleuserbanden kommt meist bereits im Herkunftsland zustande. Zwar wird die illegale Einwanderung von seiten des Staates bekämpft, doch konterkarieren die Schleuserbanden entsprechende Maßnahmen ihrerseits durch zunehmende Professionalisierung ihrer Organisation und Vorgehensweisen. [Die in der Öffentlichkeit oftmals als Chinesen-Schleusungen bezeichnete Form der illegalen Zuwanderung zeigen, nach welchem ausgeklügelten Vorgehen Schleuserbanden handeln. Ein Beispiel mag den komplexen Ablauf einer solchen Schleusung illustrieren: Ein chinesischer Staatsangehöriger reist mit einem Touristenvisum, das er z.B. aufgrund einer Einladung von einem Verwandten erhielt, in die Bundesrepublik Deutschland. Nach seiner Einreise stellt er aber einen Asylantrag unter Angabe falscher Personalien; damit ist sichergestellt, daß die Abschiebung des Klienten vorerst unmöglich ist. Der Reisepaß (mit dem Touristenvisum) wird gleichzeitig bei der Asylantragstellung bei den deutschen Behörden als verloren gemeldet. Doch wird der Reisepaß nach China zurückgeschickt, damit innerhalb der Visafrist ein anderer Landsmann mit demselben Paß einreisen kann. Die Einreise dieser Person mit dem falschen Paß gestaltet sich an europäischen Grenzen relativ problemlos, da europäische Grenzbeamte in der Regel nicht geschult sind, die Gesichter von Asiaten auf Paßbildern voneinander zu unterscheiden. Zu diesem Verfahren der Einschleusung gibt es zahlreiche Varianten; z.B. auch unter Zuhilfenahme von (Schein-) Adoptionen (vgl. u.a. Wittmann 1995). Zur Bedeutung der Netzwerkstrukturen und zur Eigendynamik des Schleusungsmechanismus ist der Aufsatz von Hong (1996) zu empfehlen.]
Für Einschleusungen werden mittlerweile immense Beträge, bis zu 30.000 US-Dollar, verlangt. Schleuseraktivitäten bieten derzeit hohe Gewinnspannen, weswegen zunehmend auch Akteure, die der international operierenden organisierten Kriminalität zuzurechenen sind, vom Drogenhandel oder Waffenschmuggel auf Schleusungen von Menschen umsteigen (vgl. Wagner 1997). Am Rande einer Konferenz der Internationalen Organisation für Migration [Eleventh IOM Seminar on Migration, International Response to Trafficking in Migrants and the Safeguarding of Migrant Rights vom 26. bis 28. Oktober 1994 in Genf.] schätzte der Migrationsforscher Jonas Widgren, daß jährlich mit dem Einschleusen von Menschen weltweit US$ 7 Milliarden Umsatz erzielt werden.

Die Migranten sind jedoch nicht immer in der Lage, die "Gebühr" für die Schleusung sofort zu entrichten, verschulden sich bei den Schleusern und geraten so in deren Abhängigkeit; das soziale Netz der Schleuserorganisationen reicht häufig bis ins Zielland der Migration. Die Kosten für die Schleusung müssen meist "abgearbeitet" werden, wobei den Betreffenden der reguläre Arbeitsmarkt verschlossen bleibt. Migranten können aus dieser Situation der Abhängigkeit und Erpreßbarkeit leicht zu illegalen Arbeiten oder kriminellen Aktivitäten gezwungen werden. Auch gibt es Fälle in denen Schleuserbanden selbst Scheinfirmen gegründet haben, die die Eingeschleusten wieder an Subunternehmen im Bau-, Hotel- und Gaststättengewerbe weitervermitteln (Frankfurter Rundschau, 12.8.1996).

Eine besondere gewinnträchtige Verbindung von Schleusung und organisiertem Verbrechen stellt der Menschenhandel [Das Strafgesetzbuch bezeichnet diesen Tatbestand auch als Menschenhandel (§§180b, 181 StGB).] von Frauen zum Zwecke der Prostitution dar. Dabei werden Frauen - häufig unter Zwang - in die Bundesrepublik Deutschland geschmug-

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gelt. ["Ein Fünftel der 50.000 aus Osteuropa stammenden Prostituierten wird laut Bundeskriminalamt gegen ihren Willen zur Prostitution gezwungen" (Siegler 1996).]
Da sie hinsichtlich ihres Aufenthaltsrechts illegal sind, droht den Frauen beim Gang zu den Behörden die Abschiebung. Hinzu kommt die Furcht vor Vergeltungsaktionen der Täter, denen sie insbesondere in den Heimatländern schutzlos ausgeliefert sind. Dieses Phänomen kann Teilphänomen der in letzter Zeit viel diskutierten Modernen Sklaverei betrachtet werden (vgl. u.a. Süddeutsche Zeitung, 26./27.4. 1997).

Generell scheint die Problematik des Zusammenhangs von illegaler Migration und Kriminalität weniger darin zu bestehen, daß die einzelnen Einwanderer kriminelle Delikte begehen. Vielmehr entsteht vor allem durch die Verwicklung des professionellen Schleusertums kriminelles Verhalten. Ob das bundesdeutsche Recht durch die sofortige Abschiebung von illegal aufhältlichen Zeugen und Geständigen die Aufdeckung solcher Strukturen, die Formen organisierter Kriminalität tragen, behindert, ist fraglich. Aus dieser Konstellation heraus sind auch politische Bestrebungen zu verstehen, daß illegal aufhältliche Personen ein begrenztes Aufenthaltsrecht eingeräumt wird, wenn sie zur Aufklärung von Verbrechen beitragen können.

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7.3 Die humanitär-ethische Dimension der illegalen Migration

Die bisherigen Ausführungen haben gezeigt, daß Zuwanderer ohne Aufenthaltsrecht ein Leben außerhalb des sozialen Sicherungssystems führen, also den Risiken Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit weitestgehend schutzlos gegenüber stehen. Darüber hinaus besteht, vor allem durch die illegale Einreise bedingt, die Gefahr, daß die Migranten gegen ihren Willen in kriminelle Netzwerke geraten, aus denen ein Ausstieg nur schwerlich möglich ist. Hinzu kommen Wohn- und Arbeitsbedingungen (kaum Arbeitsschutz, kein leistungsgerechter Lohn), die weit unter dem üblichen mitteleuropäischen Standard liegen. Die Arbeits-, Lebens- und Abhängigkeitsverhältnisse vieler Migranten ohne Aufenthaltsrecht nehmen so Züge an, die durchaus mit dem Begriff der Modernen Sklaverei umschrieben werden können.

Dennoch sind für zahlreiche Migranten die ökonomischen Anreize einer illegalen Beschäftigung offenbar so groß, daß sie ein Leben in der Illegalität und weit unterhalb des Lebensstandards der westlichen Wohlstandsgesellschaften in Kauf nehmen. Ein solches Leben mag zwar - gemessen am Lebensstandard der Einheimischen - ein "armes" Leben sein, doch stellt sich dies aus Sicht der Betroffenen oft anders dar: "Ihr sagt, Polen werden ausgebeutet und machen Sklavenarbeit in Deutschland. Sklaven wurden getrieben zur Arbeit ohne Nutzen für sie. Ich komme freiwillig und kriege viel gutes Geld. Viele Polen möchten gerne solche Sklaven sein. Mit einer Woche Arbeit in Deutschland können Frau und drei Kinder in Polen vier Wochen gut leben" (Vogel 1996a: 11f.; zitiert nach Kienast/Marburger 1994: 50). Diese Einstellung dürfte tendenziell bei Migranten mit fester Rückkehroption und einer sicheren Beschäftigung anzutreffen sein. Doch Migranten in der Illegalität unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lebenslage, des Lebensstandards und der Zwangsabhängigkeiten (siehe 3.); das bedeutet beispielsweise für einen zeitweise in Berlin illegal lebenden und arbeitenden Polen stellt sich die Lebenssituation und -perspektive gänzlich anders dar als für eine zwangsverschleppte Prostituier-

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te ohne positive Rückkehroption. Nicht alle illegal aufhältlichen Migranten sind in gleichem Maße von den oben beschriebenen Verhältnissen betroffen.

Diese Extremfälle der Ausbeutung und Unterdrückung verweisen auf gesellschaftlich-ethische Probleme. Diese ethischen Probleme führen zu folgenden Wertfragen:

  • Ist dieses (teilweise) inhumane Leben am Rande der Gesellschaft von den politischen Akteueren bewußt als Dauerzustand zu akzeptieren? Bei einer Verstetigung des Aufenthalts besteht die Gefahr der Unterschichtung und sozialen Marginalisierung dieser Bevölkerungsgruppe.
  • Können die geschilderten sozialen, sozialpolitischen und ökonomischen Folgen der illegalen Migration von der Gesellschaft dauerhaft hingenommen werden?

Darüber hinaus könnte neben der angesprochenen (Lohn-)Konkurrenz am Arbeitsmarkt, durch diese Infragestellung bestimmter Lebensmindeststandards die bisherige Ausgestaltung der sozialen Sicherung hinterfragt werden. Es sind Argumentationen denkbar wie: wenn illegal beschäftigte Arbeitskräfte mit einem niedrigen Lebensstandard zufrieden sind, kann dies auch den einheimischen Arbeitskräften zugemutet werden. So könnte die illegale Migration dazu beitragen, auch die Zumutbarkeit von Arbeits- und Lebensbedingungen für Einheimische neu zu definieren (Downgrading sozialer Standards).

Auch gilt in diesem Kontext zu bedenken, daß die illegal aufhältlichen Migranten eine mögliche Projektionsfläche für ausländerfeindliche Aktionen abgeben können. Die jüngsten Entwicklungen in der Baubranche zeigen bereits solche Tendenzen. Ängste vor Verdrängung, Absenkung der Lebensstandards, Sozialneid sowie die "Eignung" der illegal Aufhältlichen als Sündenbock für andere gesellschaftliche Fehlentwicklungen lassen die Gefahr von Aggressionen und Gewalttätigkeit gegen diese Gruppe, aber auch andere Migrantengruppen befürchten. Deshalb sollte nicht die Gruppe der illegal Beschäftigten kriminalisiert werden, sondern die Institutionen der illegalen Beschäftigung, die es ohne die Beteiligung und den Profit Einheimischer nicht geben würde.

Politik und Öffentlichkeit müssen die aufgeworfenen ethischen Fragen in ihrer Konsequenz verstehen und diskutieren. Ansonsten verliert die Politik ihr Steuerungsprimat in diesen zukunftsträchtigen Fragen.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Mai 2000

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