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Michael Bommes
Probleme der beruflichen Eingliederung von Zuwanderern – Migranten in Organisationen


In den letzten Jahren ist verschiedentlich diskutiert worden, ob die schwache Beteiligung von Migrantenjugendlichen am beruflichen Ausbildungsmarkt (Faist 1995, Boos-Nünning 1996) durch Quotierung korrigiert werden kann. Der vorliegende Beitrag bezieht nicht direkt Position für oder wider eine Quotierung. Er reagiert statt dessen auf eine Prämisse dieser Diskus-
sion, daß es nämlich nicht nur normativ berechtigt ist, Gleichheit oder Gleichstellung für Migranten zu fordern, sondern daß es auch aussichtsreiche Adressaten für diese Forderungen gibt. Wie stets hält man sich insbesondere an die Politik, aber Arbeitsplätze ebenso wie berufliche Ausbildungsplätze werden nicht durch die Politik vergeben, sondern in Organisationen (Unternehmen, Verbände, staatliche Verwaltungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Anwaltskanzleien etc.). Es geht daher im folgenden um die Bedingungen des Zugangs von Migranten zu Organisationen.

Der Beitrag weist zunächst darauf hin, daß man verschiedene Kontexte unterscheiden kann, die für die Stellung von Migranten in den Inklusions- und Verteilungsstrukturen in den westlichen Staaten relevant sind. Zentral für den Zugang zu Einkommen und anderen sozialen Ressourcen ist aber der Zugang zu Organisationen, zu den durch sie vergebenen bezahlten Arbeitsplätzen. Organisationen orientieren sich bei der Rekrutierung von Mitgliedern nicht an Gleichheit, sondern an Verschiedenheit. Es wird daher nachfolgend auf einige Bedingungen und Voraussetzungen hingewiesen, unter denen man Mitglied in einer Organisation wird oder an einer beruflichen Ausbildung teilnehmen kann. Angesichts der schlechteren Chancen von Migranten beim Zugang zu Arbeits- und Ausbildungsplätzen wird sodann danach gefragt, ob sich dies aus dem spezifischen Verhältnis von Migranten zu Organisationen erklären läßt. Dazu wird in einem ersten Schritt argumentiert, daß die Arbeitsmarktchancen der Arbeitsmigranten nach dem Zweiten Weltkrieg auf ihrer Ungleichheit im Vergleich mit den Inländern beruhten (II.). In einem zweiten Schritt wird argumentiert, daß mit der Niederlassung und sukzessiven sozialrechtlichen und politischen Gleichstellung

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einsetzende Versuche der Überwindung von Mobilitätsbarrieren durch Migranten vor allem an der Struktur interner Netzwerke in Organisationen scheitern, in die die Migranten der ersten Generation sukzessive einbezogen worden sind und die von ihnen selbst mit reproduziert werden (III.). Diese selben Netzwerkstrukturen, so wird in einem dritten Schritt argumentiert, sind zugleich wesentlich dafür verantwortlich, daß Migranten der zweiten und dritten Generation auch bei gleicher Qualifikation nur eingeschränkten Zugang zu den beruflich attraktiven Ausbildungsplätzen haben. Die Geschichte des Einbezugs der Arbeitsmigranten der ersten Generation in Betriebe und die daran anschließenden Netzwerkstrukturbildungen sorgen dafür, daß die Kinder zu einem nicht unerheblichen Teil ihre Väter in den Betrieben beerben (IV.).

I.

Will man die Stellung von Migranten in den sozialen Strukturen der Verteilung von Ressourcen der Lebensführung systematisch verstehen, so sind dafür insbesondere 3 Regulationskontexte relevant (dazu ausführlich Bommes 1999: 175ff.).

1) Nationale Sozial- oder Wohlfahrtsstaaten wie die Bundesrepublik Deutschland formulieren mit der Festlegung der Bedingungen für Zuwanderung und Aufenthalt zugleich Optionen und Verbote der Teilnahme an den Funktionskontexten der modernen Gesellschaft wie Ökonomie, Erziehung, Recht oder Politik und ihren Organisationen. Parallel dazu beziehen Wohlfahrtsstaaten Migranten mehr oder weniger weitgehend in soziale Rechte ein. Damit konstituieren diese Staaten verschiedene Kategorien von Zuwanderergruppen, deren Chancen der Inklusion und der Zuteilung von materiellen und symbolischen Gütern durch solche staatlichen Regulationen strukturell gesteigert oder eingeschränkt werden.

2) Die Form, in der nationale Wohlfahrtsstaaten Individuen einbeziehen, ist die nationale Staatsbürgerschaft. Sie konstituiert im Prinzip eine lebenslange Loyalitäts- und Leistungsbeziehung zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Diese Beziehung liegt der organisatorischen Struktur der den Lebenslauf begleitenden Leistungserbringung von Wohlfahrtsstaaten vom Erzie-
hungs- und Kindergeld über Ausbildungsförderungen und Arbeitslosenunterstützungen bis zur Rente zugrunde. Man kann insbesondere an den Beispielen von Erziehung, Ausbildung, Arbeit und Ruhestand zeigen, daß dar-

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aus – über die staatliche Festlegung der Randbedingungen von Zuwanderung hinaus – eine strukturell schwächere Position von Migranten im Leistungsgefüge von Wohlfahrtsstaaten und beim Zugang zu darüber vermittelten Ressourcen resultiert, da sie aufgrund ihrer Zuwanderung eben keine lebenslange Beziehung zu Wohlfahrtsstaaten unterhalten (Bommes 2000). Wir lassen diese beiden Punkte für die Zwecke dieses Papiers auf sich beruhen und konzentrieren uns nachfolgend vor allem auf den dritten Punkt.

3) Verteilungen von Einkommen und weiteren Ressourcen sind in der modernen Gesellschaft wesentlich durch Organisationen und ihre Inklusionsform der Mitgliedschaft bestimmt. Der Zugang zu einem Arbeitsplatz, d.h. zu einer Mitgliedschaftsrolle, genauer: zu einer Leistungsrolle [ Zur Unterscheidung von Leistungs- und Publikumsrollen vgl. Stichweh 1988.] in Organisationen verschafft den Individuen ein Einkommen, indem sie die mit solchen Leistungsrollen verbundenen Erwartungen gegen Geld erfüllen. Wer sich für die Stellung von Migranten auf Arbeitsmärkten interessiert und ihre spezifische Benachteiligung beim Zugang zu Arbeitsplätzen und beruflichen Ausbildungsplätzen verstehen will, der wird danach fragen müssen, in welchem Sinne Migranten eine spezifische Stellung in Organisationen einnehmen. Für diese Zwecke muß man sich dabei zunächst ein Spezifikum von Organisationen vor Augen zu führen.

In der modernen Gesellschaft kommt den Werten der Freiheit und der Gleichheit aufgrund der Struktur dieser Gesellschaft eine hohe Bedeutung zu. Jeder soll Zugang zu den Leistungen der Funktionskontexe wie Ökonomie, Recht, Politik, Erziehung, Gesundheit oder Familie haben, denn die Individuen sind für ihre Lebensführung auf den Zugang zu Geld, Recht, Erziehung und Ausbildung oder Gesundheitsleistungen angewiesen. Die Geltung der Werte Freiheit und Gleichheit impliziert offensichtlich nicht ihre Realisierung. Aber sie speist zum Beispiel die Diskussionen über die Stellung von Migranten auf dem Arbeitsmarkt und im Ausbildungswesen.

Im Unterschied dazu gilt für Organisationen, daß sie Individuen als Mitglieder für Leistungsrollen in Anspruch nehmen, dabei die Bedingungen des Ein- und Austritts spezifizieren und deshalb die Mehrzahl aller Individuen - im Unterschied zu den wenigen, die sie rekrutieren - ausschließen. Organisationen sind also Einrichtungen, die auf einer formellen Exklusionsbefugnis beruhen. Organisationen, die nicht zwischen Mitgliedern und Nicht-Mitglie-

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dern unterscheiden könnten, wären gar nicht als solche zu erkennen. Nur die wenigsten können Mitglieder werden. Hier geht es nicht um Gleichheit, sondern um Verschiedenheit mit Bezug auf die Erfüllung spezifischer Anforderungen. Gleichheit gilt nur als Voraussetzung, denn alle Individuen werden nur unter dem Gesichtspunkt unterschieden, ob und in welchem Ausmaß sie für die Einnahme von Leistungs- oder Berufsrollen und die Erfüllung der funktionsspezifischen Anforderungen in Frage kommen. In allen anderen Hinsichten gelten sie als gleich und es wird von partikularen Gesichtspunkten wie z.B. Hautfarbe, Religion, ethnische Zugehörigkeit oder Staatsbürgerschaft abgesehen.

Wenn Organisationen aber im Prinzip von solchen Gesichtspunkten absehen und Mitglieder unter dem Gesichtspunkt der kompetenten Erfüllung von Mitgliedschaftsrollen rekrutieren, dann ist zu fragen, warum Migranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt (wie auch in den übrigen Staaten der EU) allgemein weit stärker als die ansässige Bevölkerung von Arbeitslosigkeit betroffen sind und warum Migrantenjugendliche geringere Chancen haben, eine Ausbildung in den zukunftsweisenden Berufsfeldern zu durchlaufen.

Will man daher das Verhältnis von Migranten zu Organisationen und ihre damit verknüpften Inklusions- und Verteilungschancen diskutieren, dann sind die Hinsichten zu klären, in denen bei ihren Versuchen des Zugangs zu Organisationen als Mitglieder in Leistungsrollen Besonderheiten im Vergleich zu anderen Individuen ins Spiel kommen, die in ihrem Migrantenstatus und den damit verknüpften Folgestrukturen begründet liegen. Dies
geschieht nachfolgend unter drei Gesichtspunkten: Die Karrieren von Migranten weichen vielfach von wohlfahrtsstaatlich institutionalisierten Normalerwartungen ab. Dies hat für ihre Inklusionschancen und die damit verbundenen Zugänge zu Ressourcen in Organisationen differenzierte und keineswegs eindeutig exkludierende oder benachteiligende Folgen. Vielmehr besteht für einen großen Teil von Migranten zunächst ein Zusammenhang zwischen einer fehlenden Karriere mit Anspruchswert, geringen Einkommenserwartungen und daraus resultierenden Inklusionschancen (II.). Der Einbezug in Organisationen ist nicht ausschließlich karriereabhängig. Karrieren formulieren Voraussetzungen dafür, ob aber Eintritt gewährt wird, hängt wesentlich von den Rekrutierungsstrukturen in Organisationen selbst und der Art der Zugänge zu den Entscheidern darüber ab. Die zu Be-

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ginn eines einsetzenden Migrationsprozesses und im Verlauf seiner Konsolidierung erreichten und erreichbaren Positionen in Organisationen sind in wohlfahrtsstaatlich moderierten Kontexten ausschlaggebend für die Inklusionschancen und Zugangsmöglichkeiten der nachfolgenden Migranten und der Kinder von Migranten, die sogenannten zweiten und dritten Generationen (III.). Dabei zeigt sich, daß diese zweiten und dritten Generationen vermittelt über die gleichen Mechanismen, die die innerbetrieblichen Positionen ihrer Väter zementieren, eben diese Positionen ihrer Väter beerben (IV.).

II.

Die Bedeutung von Biographien und Karrieren in der modernen Gesellschaft liegt darin, daß soziale Zugehörigkeit nicht mehr von Geburt an festgelegt ist. Entscheidungen über den Einbezug von Individuen in Organisationen orientieren sich daher an ihrer personalen Vergangenheit, ihrer Biographie, die aus ihrer Inklusions- und Exklusionsgeschichte in Familie,
Erziehung und Ausbildungen, Berufserfahrungen, Gesundheit und Recht besteht. An Lebensläufen und Biographien werden Erwartungen darüber gebildet, ob die Erfüllung zukünftiger Anforderungen in den Mitgliedschaftsrollen von Organisationen wahrscheinlich ist oder nicht. Zentrale Voraussetzungen dafür, daß moderne Organisationen hoch differenzierte und beliebig spezifizierbare Mitgliedschaftsrollen entwickeln konnten, entsprechend differenzierte Karriereerwartungen an Mitglieder haben und faktisch auf Individuen mit solchen geordneten und differenzierten Lebensläufen und Karrieren treffen, sind durch nationale Wohlfahrtsstaaten geschaffen worden. Diese bilden den Kontext für die Institutionalisierung des Lebenslaufes (Kohli 1985). Eine Folge dieser wohlfahrtsstaatlichen Institutionalisierung des Lebenslaufes mit daran geknüpften Karrieremustern sind damit verbundene individuelle sowie kollektiv abgesicherte Erwartungen hinsichtlich der sozialen Standards des Einbezugs in Organisationen und des Einkommens.

Vor diesem Hintergrund entstehen die Teilnahmechancen von Arbeitsmigranten zunächst aufgrund ihrer Bereitschaft zur Übernahme von Mitgliedschaftsrollen auf einem niedrigeren Anspruchsniveau. Nationale Wohlfahrtsstaaten intervenieren in diese Bereitschaft von Arbeitsmigranten, sofern es sich um Ausländer handelt, indem sie mit der Kontrolle über den

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Zutritt zum territorialen Arbeitsmarkt die politisch moderierten sozialen Standards inländischer Arbeitskräfte gegen Konkurrenz von außen abschirmen. In dieser Weise haben die europäischen Staaten Arbeitsmigration zu regulieren versucht. Dabei richteten sie ihre Versuche der Kontrolle des Zugangs zu dem staatlich umgrenzten Arbeitsmarkt an Kriterien der Bereitstellung eines »volkswirtschaftlich« ausreichenden Arbeitskräfteangebots einerseits und der Beschäftigung und Privilegierung ihrer Staatsbürger andererseits aus.

Der administrativ in den einzelnen Ländern in unterschiedlicher Weise beförderte Prozeß der Arbeitsmigration nach dem Zweiten Weltkrieg eröffnete in diesen Staaten interessierten Unternehmen unter der Prämisse des Inländerprimats den Zugang zu inklusionsbereiten Individuen aus anderen Staaten. Für die Unternehmen bestand die Attraktivität dieser Individuen neben ihrer hohen allgemeinen Leistungsfähigkeit, die durch entsprechende Selektionsverfahren sichergestellt wurde, trotz bzw. auch wegen des Einbezugs der Arbeitsmigranten in die allgemeine Sozialversicherungspflicht in
ihrer »Karrierelosigkeit«. Sie konnten vor allem in Bereichen des produzierenden Gewerbes auf Arbeitsplätzen mit hohen physischen Arbeitsanforderungen als ungelernte bzw. angelernte Arbeitskräfte in niedrigen Tarifgruppen eingesetzt werden. An den Inklusions-, Verteilungs- und Einkommensverhältnissen ihrer Herkunftsregionen orientiert, besaßen sie eine hohe Arbeits- und Leistungsbereitschaft bei im Vergleich zu den ansässigen Arbeitskräften niedrigeren Einkommensansprüchen. Die Teilnahmechancen der ausländischen Arbeitsmigranten beruhten also auf ihrer Inklusionsbereitschaft zu Bedingungen, die wohlfahrtsstaatlich abgesicherte inländische Arbeitskräfte unter Bedingungen der Vollbeschäftigung in der Nachkriegszeit bis in die Mitte der 1970er Jahre nicht zu akzeptieren brauchten. [ Ihre Aufwärtsmobilität, wie sie von der Ungleichheitsforschung für diesen Zeitraum beschrieben worden ist (Mooser 1984: 113ff., Beck 1983), und die damit gestiegenen Anspruchshaltungen wurden zum Teil durch die Rekrutierung der Arbeitsmigranten mit niedrigeren Inklusionsansprüchen ermöglicht, die in die Positionen für ungelernte und angelernte Tätigkeiten einrückten.] Die Arbeitsmigration der Nachkriegszeit hatte daher Ungleichheit zur Voraussetzung als Ausgangsbedingung für den Zugang zu den Teilnahme- und Verteilungsstrukturen in diesen Staaten.

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Diese Ungleichheit war der Ausgangspunkt dafür, daß die Arbeitsmigranten der ersten Generation in den Produktionsbereichen, für die sie rekrutiert worden waren, in relativ stabile Beschäftigungsverhältnisse und verbunden mit den sozialrechtlichen Bedingungen ihrer Beschäftigung in den Status von sog. »denizen« (Hammar 1989), Wohnbürgern mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht und umfassenden Leistungsbezugsrechten gegenüber dem Wohlfahrtsstaat hineinwuchsen. Mit ihrer Niederlassung entwickelten sie sich zu einer Bevölkerung, die ihre Stellung auf den für sie spezifischen Arbeitsmärkten seit den beginnenden 1980er Jahren bis Mitte der 1990er Jahre in unterschiedlichem Ausmaß halten konnten. [ Vgl. die vergleichende Untersuchung von Werner (1994) zu Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und Schweden; zu Österreich Fassmann/ Münz 1996b, zur Schweiz Fischer/ Straubhaar 1996, zu den Niederlanden noch Entzinger 1994, 1998 und für Deutschland Thränhardt/ Dieregsweiler/ Santel 1994, Seifert 1995a. ] Ihre Tätigkeitsfelder waren aufgrund der internationalen ökonomischen Entwicklung von ständigen Rationalisierungs- und Umstrukturierungsprozessen betroffen und dies begründet zu einem erheblichen Teil den in beinahe allen Ländern beobachtbaren, überproportional hohen Anteil von Arbeitsmigranten an den Arbeitslosen im Vergleich zu den jeweiligen Inländern.

Wie unterschiedlich im einzelnen auch in den verschiedenen Ländern auf die Lebenslagen der Arbeitsmigranten und ihrer Familien politisch reagiert wurde und wird, erst mit ihrem Hineinwachsen in die Rolle von »denizens« wurde »Integration« zur Perspektive ihrer wohlfahrtsstaatlichen Behandlung. Sie wurden mit dem Erwerb von dauerhaftem Aufenthaltsstatus und Leistungsberechtigungen gegenüber dem Wohlfahrtsstaat allmählich in dessen Bezugsrahmen von »Gleichheit« eingerückt, die Gemeinschaft der legitimen Leistungsempfänger. Anzustrebende »Gleichheit« im Sinne der »Integration« meinte auch die Angleichung an die Inklusionsverhältnisse und die Lebensführung der Inländer. Als Fluchtpunkt der »Integration« wird inzwischen in allen Ländern der Erwerb der Staatsbürgerschaft betrachtet, die eigentliche Basis der Gemeinschaft der legitimen Leistungsempfänger des nationalen Wohlfahrtsstaates.

Erst mit der Umstellung auf »Integration« und damit auf »Gleichheit« wurden die spezifischen Strukturen des Einbezugs der Arbeitsmigranten und die damit verbundenen Verteilungen, die ggf. benachteiligenden Regulie-

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rungen ihrer Zuwanderungs- und Aufenthaltsbedingungen und ihre strukturell schwächere Stellung zu den Ausgleichsmechanismen des Wohlfahrtsstaates zu einem normativen Problem unter dem Gesichtspunkt ihres Ungleichheit erzeugenden Charakters im Vergleich zu den Verhältnissen der Inländer. [ Das Hineinwachsen in den Status des »denizen« wurde in einigen Ländern frühzeitig und ohne Vorbehalte anerkannt, in anderen Ländern wie in Deutschland oder der Schweiz nur zögerlich und in Reaktion auf die entstandene, irreversible Rechtslage. Aber immer erst mit dieser Anerkennung wurde auf Integration und Gleichheit im Bezugsrahmen des Wohlfahrtsstaates umgestellt. Die Ungleichheit der Arbeitsmigranten, die tatsächlich rotierten (nach Deutschland wanderten zwischen 1955 und 1973 ca. 14 Mio. Ausländer, von denen etwa 11 Mio. wieder auswanderten), wurde nie zu einem normativen Problem. Die Wohlfahrtsverbände organisierten in Deutschland in den 1960er Jahren die eingeschränkte Lebensführung der Arbeitsmigranten. Erst in den 1970er Jahren entdeckten sie das Problem der Integration und Ungleichheit (Bommes 1997: 284ff.). Aus der Entstehung dieses normativen Problems ergaben sich aber Forderungen in zwei Richtungen: nach zu steigernden Ausgleichsleistungen an den Wohlfahrtsstaat und nach zu steigernden Anpassungsleistungen an die Migranten. Ihnen wurde die Umstellung ihrer Orientierung der Lebensführung auf den Einwanderungskontext abverlangt. ] Dieses Problem spitzt sich in den 1990er Jahren insbesondere im Verhältnis zu dem Teil der 2. und 3. Generationen zu, der in diesem wohlfahrtsstaatlichen Orientierungsrahmen der Präferenz für Gleichheit aufgewachsen ist, ohne bestehende Barrieren für Arbeitsplätze mit höherem Einkommen und größerer Beschäftigungssicherheit als Bedingung für bessere Teilnahmechancen auch in anderen Funktionskontexten und Organisationen überwinden zu können. Teil dieses Problems ist die Diskussion über die Ausbildungschancen dieser Generationen.

Bevor wir darauf eingehen, weisen wir hier noch darauf hin, daß die Wohlfahrtsstaaten in Europa die politische Umstellung auf die »Integration« der niedergelassenen Arbeitsmigranten im Kontext der seit den 1970er Jahren ansteigenden Arbeitslosigkeit mit dem Verstellen von Teilnahmechancen für weitere ausländische Zuwanderer verknüpften. Kriterium dieser Politik des Zuzugsstops für ausländische Migranten war der Inländerprimat auf dem Arbeitsmarkt. Gleichheit blieb auf die Gemeinschaft der Staatsbürger bezogen, die sich mit der »Integration« der Arbeitsmigranten für die öffnete, deren Zutritt zum Staatsterritorium und seinem politischen Regulations-
potential sich als irreversibel erwiesen hatte. Auf der Rückseite dieses Arrangements ist mittlerweile ein Wanderungspotential in Form von Fami-
lienwanderung, Fluchtwanderung, Saison- und Werkvertragsarbeit sowie

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illegaler Wanderung entstanden. Diese Wanderungen kommen aber zu einem großen Teil nicht mehr durch staatliche Vermittlung zustande, sondern die Teilnahmechancen dieser Migranten beruhen nun vielfach auf dem Unterlaufen wohlfahrtsstaatlicher Regulierungen.

III.

Zusammengefaßt ergaben sich historisch seit dem Zweiten Weltkrieg (und ergeben sich) für einen großen Teil ausländischer Migranten die Chancen des Zugangs zu Organisationen und den damit verknüpften Ressourcen aus ihrer Ungleichheit im Vergleich zu Inländern bezüglich Karriereausstattungen und wohlfahrtsstaatliche Absicherungen. Die mit dem Migrantenstatus verknüpften Ausstattungen und Absicherungen begründeten zunächst ihre Inklusions- und Einkommenschancen. Mit und seit dem Einbezug der Migranten in die wohlfahrtsstaatliche Integrationsprogrammatik stoßen Migranten und ihre nachwachsenden Kinder aber auf erhebliche Mobilitätsbarrieren und Schwellen des Zugangs zu Organisationen. In dem Maße, in dem sie angefangen haben, sich selbst an Gleichheit im Sinne der Angleichung der Lebensführung zu orientieren, haben sie im Verhältnis zu Organisationen den Inklusionsvorteil der Ungleichheit verloren, ohne daß ihnen damit schon die Zugangswege zu Arbeit und Einkommen in der gleichen Weise wie Inländern offenstehen.

Die offensichtliche Schlechterstellung von »integrierten Migranten« auf dem Arbeitsmarkt läßt nach Besonderheiten ihres Verhältnisses zu Organisationen fragen, die ihren Versuch des Eintritts in die »Normalarbeitsverhältnisse« der Inländer erschweren. Das Phänomen ist in allen Ländern anzutreffen. Es reproduziert sich in Organisationen verschieden, abhängig nicht zuletzt von der jeweilig unterschiedlichen wohlfahrtsstaatlichen Intervention in die organisatorischen Inklusionsstrukturen und der jeweiligen Einwanderungsgeschichte eines Landes. Es verweist aber vor allem auf die Mechanismen in Organisationen selbst, die auf unterschiedliche Weise ihre Mitgliedschaftsstruktur reproduzieren, indem sie ihren Mitgliedern Möglichkeiten einräumen, ihre Positionen zu halten, innerhalb von Netzwerken Zugänge zu kontrollieren und Dritte auszuschließen. Nachfolgend gehen wir daher auf die Mobilitätsbarrieren ein, auf die Arbeitsmigranten in Organisationen in Deutschland treffen, und auf die offensichtlichen Schwierig-

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keiten der Migranten der 2. Generation beim Zugang zu betrieblichen Ausbildungsstellen. Damit sollen einige der Inklusionsstrukturen in Organisationen verdeutlicht werden, die Arbeitsmigranten und ihren Kindern die Übernahme besser bezahlter und zukunftsträchtiger Leistungsrollen erschweren und sie zu einem erheblichen Teil auf eine Lebensführung mit eingeschränkten Inklusionschancen festlegen.

Die Arbeitsmigranten, die im Laufe der Anwerbung in den 1960er und 1970er Jahren kamen, konnten wie erwähnt mit ihrer Niederlassung ihre Stellung auf den Arbeitsmärkten in unterschiedlichem Ausmaß halten. Rationalisierungs- und Umstrukturierungsprozesse betrafen insbesondere ihre Beschäftigungsverhältnisse. Dies begründet zu einem großen Teil ihren überproportional hohen Anteil an den Arbeitslosen im Vergleich zu den jeweiligen Inländern. Vor diesem Hintergrund ist die Beobachtung bedeutsam, daß Arbeitsmigranten in Deutschland auch bei im Vergleich etwa zu Frankreich oder den Niederlanden relativ weniger hohen (Werner 1994), aber ebenfalls stark ansteigenden Arbeitslosigkeitszahlen (Thränhardt 1998) bis Anfang der 1990er Jahre keine bedeutenden Verbesserungen, aber doch eine Absicherung ihrer innerbetrieblichen oder beruflichen Positionen erreichen konnten. Sie wechseln aber kaum über in den Dienstleistungsbereich und bleiben damit von diesem weltweiten Trend des Umbaus der Beschäftigungsverhältnisse ausgeschlossen. Ausländer sahen und sehen sich inner- wie außerbetrieblich mit erheblichen Mobilitätsbarrieren, entsprechend geringeren Einkommenschancen und größeren Entlassungsrisiken konfrontiert (für viele Thränhardt/ Dieregsweiler/ Santel 1994, Seifert 1995, Thränhardt 1998). Diese Stabilisierung ihrer Inklusionsverhältnisse mit hohem ökonomischem Exklusionsrisiko verweist auf Strukturen in Organisationen, die die Migranten auf solche Mitgliedschaftsrollen in Organisationen festschreiben.

Die Stabilisierung ihrer Mitgliedschaft ist über die Verfestigung ihrer sozialrechtlichen Stellung hinaus insbesondere ein Hinweis auf ihre Leistungsfähigkeit auf den eingenommenen Positionen. Wenn sie von diesen Positionen her eine eingeschränkte Mobilität aufweisen, so liegt dies zunächst an ihrer erwähnten ungleichen Karriereausstattung, die ursprünglich ihre Teilnahmechancen begründete. Für die Ausrichtung ihrer Lebensführung an Gleichheit in dem dargelegten Verständnis ist diese Unterausstattung mit formalen Karrieremerkmalen als Teil der wohlfahrtsstaatlich moderierten

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Teilnahme- und Anspruchsordnung ein Mobilitätshindernis. Untersuchungen zur außer- wie innerbetrieblichen Mobilität auf dem Arbeitsmarkt [ Vgl. dazu Thränhardt/ Dieregsweiler/ Santel 1994: 66ff. Seifert 1995a: 165ff., Gillmeister/ Kurthen/ Fijalkowski 1989, Biller 1989, die diesbezüglichen Beiträge in Kühne/ Öztürk/ West 1994.] zeigen aber, daß ausländische Arbeitsmigranten auch geringere Chancen im Vergleich zu inländischen Arbeitern mit gleicher Karriereausstattung haben, ihre Positionen zugunsten von Arbeitsplätzen zu verlassen, die mit mehr Kompetenzen, weniger Belastung und höherem Einkommen verbunden sind. Dieses Phänomen läßt sich nicht durch unterschiedliche Mobilitätsorientierungen erklären, denn es gilt für Migranten der ersten wie der zweiten Generation. Zudem zeigt sich bei beruflichen Auf- und Abstiegsprozessen, daß Arbeitsmigranten weit weniger Aufstiegserfahrungen und häufiger Abstiegserfahrungen machen als ihre deutschen Kollegen, die zudem erfolgreicher in Angestelltenberufe im tertiären Sektor wechseln (Seifert 1995: 166ff., Schäfer 1994: 143f.).

Von zentraler Bedeutung ist der Sachverhalt, daß das im Bereich der gewerblichen Produktion institutionalisierte Senioritätsprinzip, nach dem die Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb das wesentliche Kriterium der Auswahl von Individuen für innerbetriebliche Mobilitätssprozesse darstellt (Windolf/ Hohn 1984), im Bereich der Ausländerbeschäftigung nur beschränkte Anwendung findet. Während inländischen Arbeitern das gesamte Spektrum der für sie möglichen Verbesserungen weitgehend unabhängig von ihrer Einstiegsqualifikation offensteht und das Risiko der Schließung ihrer Karriere in Tätigkeitsbereichen mit wenig Kompetenzen, mehr Belastung und geringem Einkommen weit geringer ist, ist für die ausländischen Arbeitsmigranten – intern nach Nationalitäten noch einmal differenziert – das Spektrum ihrer Aufstiegsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt. Nur in diesem Spektrum gilt dann für sie ebenfalls das Senioritätsprinzip. Auf diese Weise verbleiben jeweilige nationale Gruppen weitgehend in den betrieblichen Segmenten, in die sie eingestellt worden sind (Biller 1989).

Ausschlaggebend für diese unterschiedlichen Chancen sind die Möglichkeiten der Teilnahme an innerbetrieblichen sozialen Netzen, in denen Rekrutierungs-, Weiterqualifikations- und Beförderungsentscheidungen getroffen werden, bzw. der Zugang zu Mitgliedern solcher Netze von Entscheidern

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bzw. Entscheidungsvorbereitern (Dohse 1982, Schäfer 1985, Gillmeister/ Kurthen/ Fijalkowski 1989). Ausländische Arbeitsmigranten sind aufgrund der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit, ihrer Mitgliedschaften in Gewerkschaften und Betriebsräten von innerbetrieblichen Entscheidungsnetzen nicht abgeschnitten. Sie nehmen erheblichen Einfluß auf Entscheider als personale Prämissen von Personalrekrutierungsentscheidungen und haben für ihre betrieblichen Beschäftigungsdomänen die Erwartung etabliert, daß bei zu vergebenden Stellen ihrer Fürsprache oder verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihnen für die Rekrutierungsentscheidung ein erhebliches Gewicht zukommt. Daraus erklärt sich die bis heute zutreffende Beobachtung (Thränhardt 1998), daß Arbeitsmigranten der zweiten Generation zu einem großen Teil in die gleichen Beschäftigungsbereiche wie ihre Väter eintreten. Trotz deklarierter gewerkschaftlicher Bemühungen (Kühne/ Öztürk/ West 1994) sind diese Migranten aber nicht in gleicher Weise in Kommunikationsnetze über Versetzungsmöglichkeiten und Aufstiegsmöglichkeiten eingebunden und finden daher vor allem bei solchen Verteilungen Berücksichtigung, die ihr innerbetrieblich anerkanntes Mobilitäts- und Karrierespektrum betreffen. Diese Festschreibung auf die eingenommenen Positionen stützt sich dabei auch auf die formalen Karriereausstattungen der Migranten als Entscheidungsgrundlage. Denn auf diese Weise wird die Nichtberücksichtigung bei Qualifikationsentscheidungen als Erwartung eingeschränkter Weiterbildungsfähigkeit der Migranten kommunizierbar und damit als Teil der approbierten Inklusions- und Exklusionsordnung darstellbar.

Solche Kommunikationsstrukturen gewinnen, einmal etabliert, auf der Basis einer solchen »Selbstrekrutierung« der Arbeitsmigranten für die dominant von ihnen eingenommenen betrieblichen Positionen selbstverstärkenden Charakter, denn sie reproduzieren die Netzwerke ggf. je ethnisch oder national unterschiedener Gruppen, die betrieblich institutionalisierten Erwartungen der Karriereoptionen solcher Gruppen und damit das betriebliche Netzwerkegeflecht, in dem Verteilungen mit der skizzierten Mobilitätsstruktur organisiert werden. In der Form der organisationsinternen Rekrutierung von Mitgliedern und der Zuschreibung von Karrierereichweiten kristallisieren auf diese Weise soziale Verteilungs- und Schließungsprozesse, die in sozialen Kommunikationsnetzen reproduziert und abgestützt werden.

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Mit in dieser Weise institutionalisierten Kriterien der Öffnung und Schließung von Karrieren in den betrieblichen Kommunikationsprozessen werden die Arbeitsmigranten zu einem großen Teil auf die Inklusionsstrukturen und die damit verbundenen Verteilungen und Möglichkeitshorizonte festgelegt, die ihnen zu Anfang den Eintritt und damit ihre Migration ermöglicht haben. Das wohlfahrtsstaatliche Programm der Integration und Gleichheit reicht an die Mitgliedschafts- und Entscheidungsstrukturen von Organisationen, in denen über Positionen und Einkommen entschieden wird, nicht heran. Die mit der Arbeitsmigration etablierten innerorganisatorischen Inklusions- und Verteilungsverhältnisse waren von den Arbeitsmigranten auch deshalb bis heute kaum zu durchbrechen, weil die Netze, die ihnen die Plätze zuweisen, und sie selbst in der Wahrnehmung der Optionen, die ihnen damit offenstehen, den Strukturzusammenhang reproduzieren, in dem die Einschränkung ihres Möglichkeitshorizontes institutionalisiert ist. Offensichtlich sind soziale Netzwerke oder ihre Mitglieder in Organisationen individuell oder im Zusammenspiel mit allen anderen bei der Herstellung von Entscheidungen über Positionen und Verteilungen und das heißt bei der Realisierung von Chancen auf den Bahnen der Inklusionsordnungen, die ihnen offenstehen, durch generelle Gleichheits- und Gleichstellungsappelle kaum zu beeindrucken. [ Das gilt auch für die Organisationen des Wohlfahrtsstaates selbst. Der Wohlfahrtsstaat ist eine zentrale strukturierende Kraft des Arbeitsmarktes. Sozialversicherungen, Arbeitsverwaltungen, Gesundheitsorganisationen, Wohlfahrtsverbände oder staatliche Hilfeeinrichtungen bilden zusammen mit staatlichen Administrationen, Polizei, Militär, Rechts-, Erziehungs- und Wissenschaftsorganisationen einen Teilarbeitsmarkt mit relativ stabilen, politisch ausgehandelten Beschäftigungsbedingungen. Der Zugang zu staatlichen Organisationen ist für Ausländer zum Teil durch Beamtenrecht und öffentliches Dienstrecht versperrt. Aber auch da, wo dies nicht gilt, halten sich diese Organisationen für Arbeitsmigranten und ihre Kinder bis heute weitgehend verschlossen (Thränhardt/ Dieregsweiler/ Santel 1994: 85, Bommes 1997: 322). Auch hier darf man davon ausgehen, daß die Mitgliedernetzwerke die zu vergebenden Stellen „in Besitz genommen" haben. Das findet seinen Rückhalt in der häufigen Praxis öffentlicher Verwaltungen, frei werdende Stellen intern auszuschreiben. ]

Die Art und Weise, in der die Arbeitsmigranten selbst an der Reproduktion der Inklusions- und Verteilungsordnungen teilnehmen, macht zugleich deutlich, warum auch der organisationsexterne Mobilitätshorizont, Verbesserung durch Wechsel des Betriebes, für sie eingeschränkt ist. Die externe Rekrutierung von Mitgliedern für zu vergebende Positionen verläuft eben-

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falls weitgehend vermittelt über soziale Netzwerke (Windolf/ Hohn 1984, Sengenberger 1987), denn der Spielraum der Unbestimmtheit und Unsicherheit, den alle Rekrutierungs- und Zuweisungsentscheidungen von Individuen auf Positionen absorbieren müssen, [ Diese Unsicherheit und Unbestimmtheit resultiert u.a. daraus, a) daß Individuen als Personenkarrieren mehr oder weniger schematisiert mittels Zeugnissen, Lebensläufen etc. beobachtet werden und sich selbst so darstellen oder von Fürsprechern (zum Beispiel ehemaligen Vorgesetzten, Gutachtern, Bewährungs helfern) so dargestellt werden; und b) daß das Verhältnis zwischen Positionen und passenden Personen niemals eindeutig ist. ] wird durch solche Netze eingeschränkt und öffnet eben deshalb Entscheider für die Erwartungen, die Mitglieder an sie adressieren. Sofern Arbeitsmigranten auch hier auf den Zugang zu den für sie erreichbaren Netzwerken angewiesen sind, treten sie damit offensichtlich auf der Stelle. Dies bezeichnet zugleich den zentralen Mechanismus, über den ein großer Teil der Migranten der zweiten Generation bei der Übernahme von Mitgliedschaftspositionen ihre Väter beerben.

IV.

War für die erste Generation der Arbeitsmigranten ihre mitgebrachte Karriereausstattung die Ausgangsbedingung für ihre Inklusion und für ihre Festschreibung auf die damit gewonnenen Mitgliedschaftspositionen in Organisationen, so entstehen die Karrieren der zweiten und dritten Generationen weitgehend vollständig im Einwanderungsland. Der Anschlußwert ihrer Karrieren entsteht somit zu einem wesentlichen Teil durch Erziehung und Ausbildung. In Deutschland stehen in diesem Zusammenhang neben dem ansteigenden, aber nach wie vor deutlich kleineren Anteil der Kinder von Arbeitsmigranten, die qualifizierte und weiterführende Schulabschlüsse erreichen, der größere Teil derer, die die Schulen mit geringerwertigen oder ohne Schulabschlüsse verlassen. [ Detailliertere Zahlen in Thränhardt/ Dieregsweiler/ Santel 1994: 170ff. u. Bommes 1997: 281ff.] Diese Bildungskarrieren lassen sich nicht auf die mangelnde Bildungsfähigkeit von Migrantenkindern zurückführen (Bommes/ Radtke 1993), sie sind aber in jedem Fall Resultat eines Selektionsfilters, der ihre Teilnahmemöglichkeiten an der Konkurrenz um attraktive betriebliche Ausbildungsstellen im sogenannten dualen System [ Eine Darstellung bei Faist 1995: 196ff., der die Selektivität der Organisationsstruktur der beruflichen Ausbildung in Deutschland gegenüber türkischen Jugendlichen mit der Selektivität der anders strukturierten Ausbildung in den USA gegenüber mexikanischen Jugendlichen vergleicht. ] mit der

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Aussicht auf einen späteren Eintritt in stabile Beschäftigungsverhältnisse erheblich einschränkt. Denn für die Möglichkeit des Eintritts in ein Bewerbungsverfahren sind schulische Karrieren und die hier erlangten Zertifikate die formale Voraussetzung. Der Anteil der Migranten der zweiten Generation an beruflichen Ausbildungen ist auch aus diesem Grund bis heute erheblich niedriger. [ Die Zahlen der ausländischen Auszubildenden stagnieren und sind seit 1993 sogar teilweise rückläufig. Der Anteil der Jugendlichen im Alter von 15 bis 18 Jahren, die sich in einer Ausbildung befinden, ist 1987 – 1992 von 26,9% auf 40,4% gestiegen, der entsprechende Anteil deutscher Jugendlicher lag aber bei 70% bis 80%. Nachweise in Bommes 1997. Vgl. außerdem ausführlicher Boos-Nünning 1996 und in diesem Band.]

Wo Migranten der zweiten oder dritten Generation mit deutschen Jugendlichen auf der Basis gleicher Schulabschlüsse um Ausbildungsstellen konkurrieren, erweisen sich aber darüber hinaus auch für die Zuteilung von Plätzen in Betrieben soziale Netzwerke als ausschlaggebend. Bei der Rekrutierung von Jugendlichen für Ausbildungsstellen sind Belegschaften in der Lage, ihre Erwartungen zur Grundlage von Entscheidungen zu machen und in dieser Weise Zugänge insbesondere für ihre eigenen Kinder, Verwandte oder andere Teilnehmer ihrer sozialen Netzen zu reservieren (Bommes 1996, Faist 1995: 110ff.). Am Beispiel von Automobilunternehmen haben wir zeigen können, daß Verwandtschaft zentrales Kriterium der Rekrutierung von Mitgliedern ist. Solche Kriterien schließen Migranten da, wo sie dabei sind, offensichtlich nicht aus, schreiben aber die Selektivität der Anwerbung von Migranten in den 1960er und 1970er Jahren für ihre Kinder fort. Denn die Bereiche, in denen sie nicht Mitglied sind, erweisen sich aufgrund der Bedeutung solcher Netzwerke für ihre Kinder als verschlossen.

Dies hat den Effekt, daß die Arbeitsmigranten die Inklusionsstrukturen, Verteilungen und Möglichkeitshorizonte, auf die sie auf dem Hintergrund ihrer Rekrutierungsgeschichte innerorganisatorisch strukturell festgelegt sind, in modifizierter Form an ihre Kinder »vererben«. Sie versuchen erfolgreich, den Jugendlichen, die in kein Ausbildungsverhältnis wegen fehlender Schulabschlüsse einzutreten vermögen, Zugang zu Mitgliedschaftspositionen im Bereich der an- und ungelernten Tätigkeiten zu eröffnen. Die Jugendlichen, die die schulischen Voraussetzungen erfüllen, können sie auf

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den Bahnen ihrer Netze vielfach in Ausbildungsverhältnisse hinein vermitteln. Aufgrund der vorrangigen Beschäftigung der Arbeitsmigranten in der industriell gewerblichen Produktion werden die Jugendlichen damit in Berufen qualifiziert, die in den laufenden Umstrukturierungsprozessen der industriellen Produktion oftmals eine geringe Zukunftsaussicht haben. [ Offensichtlich ist dies bei Ausbildungen im Bergbau- oder im Stahlbereich (Faist 1995: 111f.). ] Darüber hinaus sind Migrantenjugendliche, die eine Ausbildungsstelle suchen, aufgrund der großen Kontrolle von Betriebsbelegschaften über den Zugang von Jugendlichen zu Ausbildungsverhältnissen weitgehend auf die weniger attraktiven und für Anschlußkarrieren weniger zukunftsträchtigen Ausbildungen im Handwerk verwiesen.

Dieser Zugangsnachteil der Migrantenjugendlichen zu Ausbildungsstellen wird auch nicht durch die wachsende Zahl von ausländischen Selbständigen ausgeglichen. Denn selbst wenn viele Ausländer inzwischen nicht mehr von der aufenthaltsrechtlichen Beschränkung betroffen sind, daß die Ausübung eines selbständigen Gewerbes in der Regel erst nach acht Jahren gestattet ist, so erfüllen sie vielfach nicht die formalen Voraussetzungen der Kammern zur Ausbildung von Jugendlichen. In Deutschland vermag daher bislang im Unterschied zu den USA (Faist 1995: 135f. mit Verweis auf Waldinger u.a. 1990) auch kein ethnischer Rekrutierungsmechanismus die beschriebenen Inklusionsnachteile der Migrantenjugendlichen zu kompensieren.

Auch die Zugangschancen von Migrantenjugendlichen zu betrieblichen Ausbildungen und die daran geknüpften zukünftigen Inklusions- und Einkommenschancen sind also das Resultat des Zusammenspiels der Inklusions-
ordnungen in Organisationen und ihrer wohlfahrtsstaatlichen Moderierung. Teil der Organisation der beruflichen Ausbildung ist in Deutschland das neokorporative Arrangement, daß sich die Unternehmen verpflichtet haben, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche bereitzustellen und ein Resultat dessen ist die international vergleichend gesehen geringe Arbeitslosigkeit von Jugendlichen. Vor diesem Hintergrund ist der Anteil der Migrantenjugendlichen, die sich in Ausbildungsverhältnissen befinden, seit

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Mitte der 1980er Jahre bis Anfang der 1990er Jahre angestiegen. [ Vgl. Boos-Nünning 1996, Thränhardt 1998. Seit Beginn der 1990er Jahre, mit der gestiegenen Arbeitslosigkeit und der hohen Zuwanderungszahlen in Deutschland sind die Chancen der Kinder der Arbeitsmigranten, insbesondere der Türken auf dem Ausbildungsstellenmarkt wieder gesunken. ] Die Inklusionsstrukturen in Organisationen aber regeln auf der Basis dieses wohlfahrtsstaatlichen Arrangements den Zugang zu den vorhandenen Ausbildungsplätzen in einer Weise, die die Migrantenjugendlichen zu einem großen Teil in die Inklusionsbahnen, Karriereaussichten und die damit verbundenen Einkommenschancen ihrer Eltern einsteuert. Die von ihnen mit ihrer Migration erreichten und erreichbaren Positionen in Organisationen erweisen sich daher als bedeutsame Vorstrukturierung für die Inklusions-
chancen und Zugangsmöglichkeiten der nachfolgenden Generationen. Der Startnachteil der Eltern, der zunächst ihr Vorteil war, setzt eine nicht-zufällige Ordnungsbildung in Gang, in die auch ein erheblicher Teil der Kinder einbezogen ist, die zu Stabilisierungen von Startnachteilen über verschiedene Funktionsbereiche hinweg im Sinne reduzierter Teilnahmemöglichkeiten und Kapazitäten der Chancennutzung führt. Die Ungleichheitsforschung beschreibt dies, die kumulativen Effekte statistisch zusammenfassend, mit der Zuordnung zu dem untersten Bereich eines Schichtungsmodells (Geißler 1996: 214ff.).

V.

Die skizzierte Stellung der Migranten ist das Resultat der Geschichte ihres Einbezugs in Organisationen und der im Verlauf dieser Geschichte erreichbaren Positionen. Ihre Rekonstruktion verlangt zunächst keinen Rückgriff auf Theorien ethnischer Konflikte oder Diskriminierung, denn sie erklärt sich vor allem aus den Strukturbildungen, die innerhalb von Organisationen gefundene Lösungen für das Problem der Unsicherheit nach sich ziehen, das mit der Rekrutierung von Mitgliedern unauflösbar verknüpft ist. Es ist deutlich gemacht worden, daß Migranten nicht einfach ausgeschlossen sind von solchen Lösungen, den innerbetrieblichen Netzwerkbildungen und den darüber vermittelten Verteilungen von Ressourcen und Stellen. Diese Strukturen schreiben sie aber aus den dargelegten Gründen auf die von ihnen erreichten Positionen fest.

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Es ist aufgrund der wohlfahrtsstaatlich korporativ moderierten Inklusions-
ordnungen in Deutschland sicher kein Zufall, daß hier – im Unterschied zu den USA, wo die Relevanz ethnischer Unterscheidungen durch »affirmative action«-Programme politisch festgelegt ist – ethnische Auseinandersetzungen in den durch die »industriellen Beziehungen« regulierten Betrieben kaum eine Rolle gespielt haben. Die formalen, karrierebezogenen Inklusionsordnungen im Zusammenspiel mit den beschriebenen betrieblichen Rekrutierungsformen stabilisieren die eingespielten Inklusions- und Verteilungsstrukturen und die damit verbundenen systematischen Inklusionsnachteile der Arbeitsmigranten und ihrer Kinder weitgehend ohne Rückgriff auf ein aufwendiges, explizit ethnisches Zuschreibungsrepertoire. Das schließt umgekehrt einen Rückzug der von solchen Formen der Verteilung Betroffenen in ethnische Netzwerke und Lebensstile nicht aus, sondern macht ihn wahrscheinlich (Esser 1985). Mit einer zukünftigen Veränderung der »industriellen Beziehungen« (Streeck 1998) mag zudem die Ausdehnung eines auch ethnisch differenzierten Dienstleistungssektors für niedrig bezahlte und wohlfahrtsstaatlich deregulierte Tätigkeiten zunehmen und damit auch die Bedeutung der Verwendung solcher Unterscheidungen für die Zuteilung von Inklusionschancen. Dies gilt insbesondere, wenn die Annahme zutrifft, daß Zuwanderer aufgrund des Rückgangs der Beschäftigungschancen im unqualifizierten Tätigkeitsbereich der industriellen Produktion weniger Zugang finden werden.

Was kann man tun, wenn man für die Gleichstellung von Migranten auf Arbeitsmärkten eintreten will? In Wohlfahrtsstaaten wie der Bundesrepublik, die die hier diskutierte Gruppe der Arbeitsmigranten, die in den 1960er und 1970er Jahren kamen, und ihre Kinder schon seit einiger Zeit als faktische Einwanderer anerkannt haben, ist die benachteiligte Stellung dieser Gruppe auf dem Arbeitsmarkt normativ schwer hinnehmbar. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in Organisationen zu intervenieren. Aber Organisationen haben ein politisch nicht einschränkbares, sondern allenfalls moderierbares Recht, ihre Mitglieder selbst zu rekrutieren. Für welche politischen Maßnahmen man daher auch immer eintreten mag mit dem Ziel der Korrektur von politisch unerwünschten Arbeitsmarktresultaten, man wird viel stärker im Auge behalten müssen, wie Organisationen als solche funktionieren, denn sie verarbeiten auch politisch gesetzte Randbedingungen nach ihren eigenen internen Prämissen.

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