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Vorbemerkung

Ziel des Gesundheitsstrukturgesetzes ist es, die gesetzliche Krankenversicherung auf eine neue, tragfähige Grundlage zu stellen. Um dies zu erreichen, wurden zwei Schritte vorgegeben:

In der jetzt auslaufenden Budgetierungsphase wurden die Ausgaben stringent an die Einnahmen gekoppelt, um Beitragsstabilität zu erreichen. An diesen ersten Schritt schließt sich jetzt nahtlos das Kernstück des Gesetzes an: die Strukturreform. Hierauf haben sich die Institutionen des Gesundheitswesens u.a. durch eine Organisationsreform mit kassenübergreifendem Risikostrukturausgleich vorbereitet. Dies trägt dazu bei, die Voraussetzungen für die notwendige Chancengerechtigkeit im Wettbewerb der Kassen zu schaffen.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung hatte im Rahmen ihres Gesprächskreises Arbeit und Soziales im Dezember 1995 Experten der Sozialpolitik nach Bonn eingeladen, um mit ihnen die bevorstehende Gestaltung des Leistungswettbewerbes der Krankenkassen zu diskutieren. Die Vorträge der Referenten sind in dieser Broschüre abgedruckt. Bei ihnen und den Teilnehmern möchte ich mich für die konstruktiven Beiträge bedanken. Mein Dank gilt auch meiner Kollegin Claudia Unkelbach, in deren Händen die Organisation der Tagung und die Erstellung dieser Broschüre lag.

Bonn, Januar 1995 Peter König

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© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Oktober 2000

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