FES HOME MAIL SEARCH HELP NEW
[DIGITALE BIBLIOTHEK DER FES]
TITELINFO / UEBERSICHT



TEILDOKUMENT:

Arbeitsgruppe 2:
Partizipation von Migranten(-organisationen) an kommunalen Entscheidungsprozessen


[Seite der Druckausg.: 80 = Leerseite ]
[Seite der Druckausg.: 81 ]


Anton Rütten
Zusammenfassung der Diskussionen


Im Verlaufe der Diskussion in der Arbeitsgruppe 2 wurde eine Vielzahl unterschiedlicher Möglichkeiten der Partizipation an kommunalen Entscheidungsprozessen erwähnt. Im einzelnen waren dies:

  • die Mitwirkung als sachkundige Einwohner in Ratsausschüssen bzw. in Bezirksvertretungen (ist nur in einigen Bundesländern möglich);

  • Ausländerbeiräte, deren Status je nach Bundesland bzw. von Stadt zu Stadt sowohl hinsichtlich der rechtlichen Grundlage als auch der faktischen Bedeutung unterschiedlich ist;

  • Mitwirkung von Migrantinnen und Migranten als Beschäftigte in der Verwaltung;

  • Mitwirkung von Migrantenselbstorganisationen im Rahmen kommunaler Beratungsgremien (z.B. Jugendhilfeausschuß, Seniorenvertretung, Anhörungen);

  • Mitwirkung von Migrantinnen und Migranten in Mitsprache- und Fachgremien wie z.B. Elternräte in Kindertageseinrichtungen, Schulpflegschaften, Mieterkonferenzen, Runden Tischen;

  • Mitwirkung von Migrantinnen und Migranten in den Parteien sowie Dialog der Parteien mit Migrantenorganisationen;

  • Präsenz von Migrantinnen und Migranten bzw. von integrationspolitischen Themen in der lokalen Öffentlichkeit (Presse, Lokalfunk etc.).

Der größte Teil dieser Mitwirkungsmöglichkeiten konnte aufgrund der Kürze der Zeit nur gestreift werden. Eine ausführliche Debatte ergab sich

[Seite der Druckausg.: 82 ]

hinsichtlich des Gremiums der Ausländerbeiräte. Dabei war im Gegensatz zu entsprechenden Diskussionen früherer Jahre eine weniger ideologische („Sind Ausländerbeiräte Alibi-Gremien, ja oder nein?") und eine mehr pragmatische Behandlung festzustellen.

Übereinkommen bestand ganz überwiegend in der Auffassung, daß Ausländerbeiräte nicht der Ersatz für andere Formen der politischen Partizipation von Migranten und schon gar nicht ein Ersatz für das Kommunalwahlrecht sein könnten. Allerdings wurde in den meisten Wortmeldungen die Position von Herrn Dr. Otero bestätigt, daß den Ausländerbeiräten als Übergangsgremium auf dem Weg zu weitergehenden Formen der politischen Mitwirkung von Migranten eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zukomme. Perspektivisch aber müsse das unklare Profil dieser Gremien zwischen einerseits politischem, mitwirkendem und andererseits fachlich beratendem Selbstverständnis bzw. ebensolchen Funktionszuweisungen geklärt werden.

Eine Äußerung des Mitarbeiters einer Stadtverwaltung, Ausländerbeiräte seien ineffizient und könnten sofort ohne Nachteil abgeschafft werden, wurde vor allem von den in der Arbeitsgruppe vertretenen Migrantinnen und Migranten heftig zurückgewiesen. Bei aller gerechtfertigten Kritik an einzelnen Ausländerbeiräten müsse doch gesehen werden, daß ihr größtes Manko die fehlende Unterstützung seitens vieler Stadtverwaltungen und der Stadträte sei.

Andererseits wurde hinsichtlich der Ausländerbeiratsmitglieder bemängelt, daß diese häufig die Anbindung an ihre Basis nicht pflegten und die Mitwirkung von Selbstorganisationen von Migranten eher als Bedrohung ihres eigenen Status denn als notwendige Ergänzung der eigenen Arbeit sähen.

In einer kurzen, aber intensiven Phase der Diskussion wurde näher auf den Umgang mit dem Islam bzw. mit islamischen Organisationen in der Kommune eingegangen. Das von Herrn Schmitt vorgestellte Mannheimer Modell wurde als vorbildhaft und mutmachend eingeschätzt. Es gab keinen Widerspruch zu der Auffassung, daß auf kommunaler Ebene eine geregelte Zusammenarbeit mit islamischen Gruppierungen angestrebt werden müsse. Andererseits wurde auf negative Einzelbeispiele verwiesen, bei denen islamisch-fundamentalistische Gruppierungen die Arbeit der Ausländerbeiräte instrumentalisierten und somit diskreditierten.

[Seite der Druckausg.: 83 ]

Im Fazit bestand Übereinstimmung in der Arbeitsgruppe, daß die rechtlichen Grundlagen für eine politische Partizipation und für die institutionelle Partizipation von Migranten auf der Bundes- bzw. der Landesebene geschaffen werden müßten. Die Art und Weise aber, wie die Partizipationsformen gelebt werden und gelingen, werde aber auf der kommunalen Ebene entschieden.

Dazu bedürfe es des gewachsenen Selbstwertgefühls vor allem junger Migranten ebenso wie der Einsicht der Räte und Verwaltungen, daß die Arbeit eines Ausländerbeirats nur so gut sein kann wie die Unterstützung und Kooperationsbereitschaft, die er in der Gemeinde erhält.

Über das Kommunalwahlrecht hinaus aber müsse das übergreifende Ziel ein liberalistisches Staatsangehörigkeitsrecht sein, das dann die politische Mitwirkung von Migrantinnen und Migranten auf allen Politikebenen bedeute. Die politische Mitwirkung auf kommunaler Ebene würde dann gleichsam durch die Präsenz von Migrantinnen und Migranten in Bund und Ländern strukturell ganz wesentlich gestärkt.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Oktober 2000

Previous Page TOC Next Page