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Anton Rütten: Integrationspolitik der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Das Thema meines Beitrages ist die Integrationspolitik der Landesregierung. Diese macht in der Regel keine unmittelbare Politik in Stadtteilen. Sie unterstützt allerdings Städte und Gemeinden dabei, solche Stadtteile gezielt zu fördern, die aufgrund infrastruktureller Defizite oder sozialer Verwerfungen mit besonderen Problemlagen konfrontiert sind. Gleichwohl ist das, was als Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen derzeit formuliert und realisiert wird und künftig weiterentwickelt werden soll, bedeutsam für die Entwicklung in den Stadtteilen mit hohen Zuwandereranteilen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Rede, die Bundespräsident Roman Herzog in Duisburg anläßlich der Eröffnung der „Duisburger Akzente", die unter dem Motto standen „Toleranz der Kulturen, Kultur der Toleranz", gehalten hat. Er betonte die Bedeutung der Stadtteile für eine gelingende Integration von Zugewanderten bzw. von Angehörigen ethnischer Minderheiten.

Tatsächlich zeigt es sich im Stadtteil am ehesten, ob Integration gelingt oder nicht. Aber liegt es auch in der Macht der Stadtteile, ihrer Einwohner oder von Rat und Gemeindeverwaltung, das Gelingen von Integration sicherzustellen? Die Entwicklung in den Stadtteilen vollzieht sich nicht im luftleeren Raum. Sie steht in engem Zusammenhang mit den ökonomischen, sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die in der Gesellschaft herrschen bzw. die von der Politik gesetzt sind. Und deshalb möchte ich über diesen Zusammenhang zwischen allgemeiner Integrationspolitik und der Situation in den Stadtteilen sprechen. Dazu gehört es dann natürlich auch, daß von der Integrationspolitik des Landes in den Stadtteilen die Rede sein wird.

Mein Beitrag gliedert sich in drei Teile. Zunächst halte ich es für notwendig, in der gebotenen Kürze einige Begriffe zu klären. Im zweiten Teil werden Integrationsprozesse aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet und hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz im allgemeinen und der Ausdrucksformen wie der Probleme in Stadtteilen diskutiert. Vor diesem Hintergrund sollen dann drittens die Integrationspolitik der Landesregierung und die Zusammenhänge zwischen den allgemeinen integrationspolitischen Ansätzen

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und der Entwicklung in Stadtteilen mit hohem Zuwandereranteil dargestellt werden, um schlußendlich auf die konkreten stadtteilbezogenen Ansätze zu kommen.

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Begriffsklärungen

Der Titel dieser Tagung lautet: „Ghettos oder ethnische Kolonien?". Ich lese diese Gegenüberstellung so, daß mit „ethnischer Kolonie" der auf Freiwilligkeit beruhende Zusammenschluß von Menschen gleicher ethnischer, kultureller, religiöser oder nationaler Herkunft gemeint ist. Im Gegensatz dazu steht „Ghetto" als Bezeichnung für eher auf äußeren Zwängen beruhende, durch Segregationsprozesse geformte ethnisch, national oder religiös homogen besiedelte Sozialräume. Im Vergleich zum Ghetto kann die ethnische Kolonie durchaus positive Funktionen übernehmen, insofern sie nicht statisch, sondern dynamisch, indem sie nicht hermetisch abgeschlossen, sondern durchlässig bezüglich der Mehrheitsgesellschaft strukturiert ist. Als statisches, dauerhaftes und geschlossenes Gebilde allerdings kann sie Segregation fördern und Ghettobildung vorbereiten.

„Ghetto" hat sich inzwischen als soziologischer Begriff durchgesetzt. Mir persönlich ist es aber nicht möglich, diesen Begriff zu verwenden, ohne immer auch an dessen historische Implikationen aus den dreißiger Jahren zu denken, an das Warschauer Ghetto und an die systematische Vernichtung der Juden, die dort lebten. Deshalb versuche ich, mit diesem Begriff sparsam umzugehen.

Neben den beiden genannten erscheint mir ein weiterer Begriff von Bedeutung, der nicht im Titel der Veranstaltung, aber in der dazugehörigen Einladung erscheint. Ich meine den Begriff der „Parallelgesellschaft". Von Parallelgesellschaften würde ich erst dann sprechen, wenn über sozialräumliche Bezüge hinaus ökonomische, politische, mediale und unter Umständen auch rechtliche Strukturen und Systeme innerhalb eines abgrenzbaren staatlichen Gebietes mehr oder weniger unverbunden nebeneinander existieren. Um es gleich zu Anfang deutlich zu sagen: Während ich weiß, daß es in unserer Wirklichkeit Beispiele für ethnische Kolonien gibt und konzediere, daß es Beispiele für Ghettos – im soziologischen Sinne – geben kann, würde ich in bezug auf Parallelgesellschaften allenfalls davon sprechen, daß es erste Hinweise darauf gibt, daß es unter ungünstigsten Umständen zu einer derarti

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gen Entwicklung führen könnte. Als Beschreibung aktueller Wirklichkeit aber ist der Begriff „Parallelgesellschaft" in dem genannten Sinne nicht tauglich. Dennoch muß er ernst genommen werden, weil die Furcht vor der Entwicklung von Parallelgesellschaften mehr ist als nur ein psychologischer Faktor in der Diskussion um Integration und Zuwanderung.

Weitere wichtige Termini, die der Klärung bedürfen, sind: „Integration" bzw. „Integrationspolitik", „Stadtteile", und „Zuwanderer". Seit nunmehr fast 40 Jahren diskutieren wir in Deutschland, was Integration heißt, was mit Integration als deskriptivem bzw. als programmatischem Begriff gemeint ist. Dennoch oder gerade deshalb erscheint es mir wichtig, kurz das Verständnis der Landesregierung von Integration zu nennen. Im ersten Zuwanderungsbericht der Landesregierung von 1995 heißt es: „Die Landesregierung versteht Integration als einen interkulturellen, dynamischen Prozeß, in dem sich Zuwanderer und Aufnahmegesellschaft aufeinander zubewegen. Integration wird nicht im Sinne einer einseitigen Anpassung und Assimilation seitens der Zuwanderer gesehen. Deshalb kommt der Sicherung der Pflege je eigener kultureller, ethnischer, religiöser und sprachlicher Identitäten große Bedeutung zu."

Der Begriff „Stadtteil" scheint an sich klar. Es ist dennoch notwendig, sich in Erinnerung zu rufen, daß, wenn man von Stadtteilen spricht, häufig Stadträume gemeint sind, die in sich mehrere Siedlungsbereiche mit je unterschiedlicher Bevölkerungsstruktur umfassen und lediglich die gemeinsame Bezeichnung als Stadtteil „XY" miteinander teilen. Die räumlichen Ausdehnungen der Lebens- und Wohneinheiten müssen deshalb nicht zwangsläufig mit den Grenzen von Stadtteilen identisch sein. Es kann sich bei den Teilen einer Stadt, die für uns interessant sind, um eine engere Nachbarschaft, um einen Straßenzug, um ein Wohnviertel bzw. Stadtquartier und tatsächlich um einen ganzen Stadtteil handeln. Wenn im folgenden die Rede ist von Stadtteilen, dann wird dieser Begriff als Oberbegriff für alle die Siedlungseinheiten unterhalb der Ebene Stadt bzw. Gemeinde verwendet werden, in denen Probleme im Zusammenleben zwischen Alteingesessenen und Zuwanderern auftreten können bzw. in denen Zugewanderte und Alteingesessene gemeinsam die gleichen oder je unterschiedliche Probleme haben.

Mit dem Terminus „Zuwanderer" bezeichnen wir in Nordrhein-Westfalen alle diejenigen, die von jenseits der deutschen Bundesgrenzen nach Nord

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rhein-Westfalen gekommen sind, um hier vorläufig oder auf Dauer ihren Lebensmittelpunkt zu finden. Darin eingeschlossen sind sowohl die ausländischen Arbeitnehmer und ihre Familien, die seit 20, 30 oder noch mehr Jahren in Nordrhein-Westfalen leben, wie auch diejenigen sogenannten „neuen Zuwanderer", die als anerkannte Asylbewerber, als Kontingentflüchtlinge oder als Bürgerkriegsflüchtlinge vorübergehend oder mit einer längeren Perspektive in einer Stadt oder Gemeinde des Landes ihren Wohnsitz nehmen. Und, das möchte ich besonders betonen, mit Zuwanderern sind auch gemeint die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die als Deutsche nach Deutschland kommen und doch häufig als Fremde wahrgenommen und behandelt werden bzw. sich selbst fremd in ihrer Umgebung fühlen.

Ich fasse zusammen: Bei den Stadtteilen mit hohen Zuwandereranteilen kann es sich um äußerst unterschiedliche Sozialräume handeln mit sehr verschiedenen Zusammensetzungen, Problemlagen und sich daraus ergebenden Handlungsnotwendigkeiten. Es kann z.B. gemeint sein die Kölner Keupstraße, ein klassisches Arbeiter-Altbauviertel mit einer Bewohnerschaft, die sich nahezu ausschließlich aus alteingesessenen Deutschen und Zugewanderten türkischer Herkunft zusammensetzt. Als Stadtteil mit hohem Zuwandereranteil kann aber auch der ebenfalls in Köln liegende Hochhausstadtteil Chorweiler, in dem der Zuwandereranteil bei etwas mehr als 30% liegt, angesehen werden. Dessen Zuwanderer kommen allerdings aus mehr als 80 Ländern der Erde. Und um Stadtteile mit hohem Zuwandereranteil handelt es sich auch bei vor allem im ostwestfälischen Teil des Landes liegenden Wohnvierteln oder Siedlungsgemeinschaften, die zu nahezu 100% von spätausgesiedelten Familien bewohnt werden. Die breite Palette der vorstellbaren Konstellationen in den Stadtteilen soll hier nicht aufgefächert werden. Ich will aber deutlich machen, daß sich die Thematik, um die wir uns kümmern müssen, nicht in der Frage erschöpft, wie sich das Zusammenleben von Deutschen und Menschen türkischer Herkunft gestaltet.

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Integrationsprozesse

Will man Integrationsprozesse beschreiben und sie hinsichtlich ihrer Erfolge oder Mißerfolge bewerten, so kann man dies nicht ohne Differenzierung vornehmen. Bei aller Unterschiedlichkeit der diversen Integrationsbegriffe, die in der Wissenschaft, in der Politik oder im Alltag Verwendung finden, ist doch eines allen Begriffen gemeinsam: Beschrieben wird das Verhältnis des

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einzelnen oder Gruppen zu dem, was als gesellschaftliches Ganzes oder als gesellschaftlicher Kern verstanden wird. Und so wie Gesellschaft unter verschiedenen Gesichtspunkten als soziales, wirtschaftliches oder politisches System beschrieben werden kann, so gilt dies auch für die Integration als Prozeß.

Um also nicht im Ungefähren zu verharren und allgemein über Integrationserfolge oder Integrationsmißerfolge zu parlieren, möchte ich fünf Gesichtspunkte ansprechen und die damit verbundenen Fragen und Problemstellungen anreißen: Es sind soziale, wirtschaftliche, kulturelle, kommunikative und schließlich politische Aspekte der Integration.

Keiner dieser Bereiche existiert unabhängig von den anderen für sich. Die Zusammenhänge zwischen z.B. sozialer und wirtschaftlicher Integration oder aber kultureller und kommunikativer Integration sind offensichtlich. Gleichwohl halte ich diese Differenzierung für sinnvoll und zielleitend. Ich argumentiere zunächst auf der allgemeinen politischen Ebene, um dann im nächsten Schritt die Bedeutung für die Stadtteile zu formulieren.

Wenn wir von sozialer Integration sprechen, dann meinen wir damit z.B. die Integration in Bildungsinstitutionen oder aber auf dem Arbeitsmarkt. Während wir bezüglich der Situation in den Bildungsinstitutionen von relativ guten Erfolgen ausgehen können – der Anteil der Zuwandererkinder ohne Schulabschluß geht kontinuierlich zurück, derjenige mit Fachabitur und Abitur steigt kontinuierlich, die Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen ist in den letzten Jahren gestiegen –, ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt in der jüngeren Vergangenheit gleichbleibend schlecht. Seit vielen Monaten ist die Arbeitslosigkeit der Nichtdeutschen in etwa doppelt so hoch wie die allgemeine Arbeitslosigkeit. Und auch für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler gilt, daß das Risiko, arbeitslos zu werden bzw. gar nicht erst in Arbeit zu münden, wesentlich höher ist als bei alteingesessenen Deutschen.

Ein weiteres Thema, das in den Zusammenhang „soziale Integration" gehört, ist das der allgemeinen Akzeptanz der Zugewanderten. Oder mit anderen Worten: die Frage, inwieweit Diskriminierung und Rassismus eine Rolle spielen.

Bezieht man alle genannten Gesichtspunkte der sozialen Integration auf die Situation in den Stadtteilen mit hohem Zuwandereranteil, so wird deutlich,

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daß dort die positiven Entwicklungen, die insgesamt festzustellen sind, zeitlich verzögert oder nur in abgeschwächter Form realisiert werden, während die negativen Entwicklungen in aller Deutlichkeit in Erscheinung treten. Es sind häufig die Stadtteile mit hohem Zuwandereranteil, in denen die Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen hinter der allgemeinen Entwicklung herhinkt und das Bildungsniveau der Zugewanderten, aber auch der Alteingesessenen oft unterdurchschnittlich ist. Und nicht zuletzt schlagen in diesen Stadtteilen – auch aufgrund der Konzentration sozialer Problemlagen aller ihrer Einwohner – Alltagskonflikte häufig in Diskriminierung oder rassistische Verhaltensweisen um.

Sprechen wir von wirtschaftlicher Integration, dann ist u.a. von Interesse, daß sich die Zahl der nichtdeutschen Selbständigen in den letzten Jahren deutlich erhöht hat. Allein in Nordrhein-Westfalen sind zur Zeit mehr als 57.000 Betriebe nichtdeutscher Unternehmerinnen und Unternehmer ansässig. In ihnen sind knapp eine Viertelmillion Menschen beschäftigt. Und die Palette der Bereiche, in denen sie tätig sind, erschöpft sich längst nicht mehr nur in Gastronomie und Kleinhandwerk. Es handelt sich also bei diesen Unternehmen nicht nur um Pizzerien oder Übersetzungsbüros, um spezialisierte Reisebüros für Flüge ins Herkunftsland oder um Änderungsschneidereien. Es geht zunehmend auch um den gewerblichen Bereich, wie z.B. Druckereien, Kfz-Werkstätten, um Fahrschulen oder Werbeagenturen. Das heißt, es geht nicht alleine mehr um Nischenökonomie oder um ergänzende Leistungen zur bereits vorhandenen Ökonomie. Unternehmen von Zugewanderten werden zunehmend konkurrenzfähig. Sie integrieren sich in den Markt.

Diese insgesamt positive Entwicklung aber ist es dann häufig, die in den Stadtteilen mit hohen Zuwandereranteilen von den dort lebenden Alteingesessenen negativ, nämlich als Bedrohung und als Verdrängung erlebt wird. Solange sich die unternehmerische Aktivität der Zugewanderten auf die Nischenökonomie, also auf die Döner-Bude und die Teestube beschränkt hat, hatte dies auf das Zusammenleben im Stadtteil kaum Auswirkungen. Wenn jetzt aber die deutschen Geschäftsleute wegen der insgesamt schwachen wirtschaftlichen Situation des Stadtteils, wegen der zurückgegangenen Kaufkraft aufgrund hoher Arbeitslosigkeit schließen müssen und wenn dann der seit Jahrzehnten ansässige Schreibwarenladen mit Lotto-Annahmestelle nicht mehr von einem deutschen Inhaber geführt wird, sondern von einer

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türkischen oder griechischen Familie, die das Geschäft deshalb konkurrenzfähig halten kann, weil alle Familienmitglieder eingebunden sind, dann wird das in nicht wenigen Stadtteilen zum Anlaß von Konflikten und zum Symbol des Verdrängtwerdens.

Ähnliches gilt für Häuserkäufe durch Zugewanderte. Die Tatsache, daß immer mehr Zugewanderte wirtschaftlich in der Lage sind, Wohneigentum zu erwerben, wird von denjenigen, die als Alteingesessene nicht in der Lage zu solcher Eigentumsbildung sind, als Bedrohung empfunden. Kurz und pointiert gesagt: Der relative wirtschaftliche Erfolg Zugewanderter ist in Stadtteilen mit hohem Zuwandereranteil, die häufig eben Stadtteile mit insgesamt unterdurchschnittlichem sozialem Niveau sind, nicht immer unproblematisch.

Ich komme zum Aspekt der kulturellen Integration. Hier meine ich nicht kulturell im Sinne der Künste und Wissenschaften, sondern im Sinne gelebter Alltagskultur. Und in diesem Sinne betrifft die Frage der Integration Stadtteile mit hohem Zuwandereranteil. In Wohngegenden, in denen nur wenige Zuwanderer leben, werden die unterschiedlichen Formen der Lebensäußerung in aller Regel nicht zum Problem. Aber dort, wo sich kulturelle Identität als gemeinsames Band größerer Gruppen gleicher Herkunft sichtbar und selbstbewußt formiert, ist dies häufig Anlaß für Konflikte, die unterschwellig schwelen oder offen ausgetragen werden.

Gerade hier in Duisburg ist es überflüssig zu sagen, daß sich kulturelle Differenzen häufig als religiöse äußern. Art. 4 des Grundgesetzes garantiert die Religionsfreiheit. Wir wissen aber auch, daß dort, wo Religion zum kulturellen Alltagsvollzug wird, die gewollte und gelebte Religionsfreiheit an ihre praktischen Grenzen stößt, daß die unumstrittene gesetzliche Norm dort, wo sie individuelle oder kollektive Praxis Zugewanderter ist, plötzlich hinterfragt wird.

Im Bereich der kommunikativen Integration, der öffentlichen Meinung und der Medien haben wir gerade in den letzten Jahren eine Entwicklung, in der die Mediengewohnheiten vor allem der größten Zuwanderergruppen stark durch muttersprachliche Angebote und durch veröffentlichte Meinungen geprägt sind, in die ganz wesentlich auch die Interessen des Herkunftslandes einfließen. Zumindest bezüglich der aus der Türkei stammenden Wohnbevölkerung in Nordrhein-Westfalen läßt sich sagen, daß für sie ein

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breit gefächertes Angebot an Print- und elektronischen Medien existiert, in dem Nachrichten und Informationen sowie Meinungen artikuliert werden, von denen die Mehrheitsgesellschaft nicht erreicht wird.

Für Stadtteile mit hohem Zuwandereranteil kann dies heißen, daß Menschen im gleichen Haus bzw. in der gleichen Straße leben, deren durch Medien geprägter Informations- und Meinungsstand sehr unterschiedlich ist. Im kommunikativen bzw. medialen Bereich vollziehen sich Entwicklungen, die für das Zusammenleben im Stadtteil von nachhaltiger Bedeutung sein können. Die Tatsache, daß in einigen Großstädten zwischenzeitlich türkischsprachige Wochenblättchen kostenlos verteilt werden, kann eine Chance sein, das Geschehen im Stadtteil bzw. in der Stadt allen Teilen der Stadtgesellschaft transparent zu machen. Es kann aber auch dazu führen, daß Öffentlichkeiten voneinander separiert werden. Z.B. geschieht dies in der Weise, daß über das Zuckerfest, das seker bayrami, nur in der türkischen Zeitung berichtet wird und über das Schützenfest nur im deutschsprachigen Konkurrenzblatt oder, daß nur die türkischsprachige Lokalzeitung über die Sitzung des Ausländerbeirates und nur die deutschsprachige über die Sitzung des Stadtrates schreibt. Daß dies nicht so wird, liegt nicht alleine in der Verantwortung der türkischsprachigen Medien, sondern in der Verantwortung aller Medien und aller, die am öffentlichen Diskurs beteiligt sind.

Für alle genannten Aspekte, für die soziale, die wirtschaftliche, die kulturelle und die kommunikative Integration könnte die politische Ebene die Klammer bilden. Als Stichworte seien nur genannt: kommunales Wahlrecht, allgemeines Wahlrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungspraxis. Bei einer Wohnbevölkerung von 18 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen sind mehr als 2 Millionen von der politischen Partizipation im Sinne des allgemeinen Wahlrechts ausgegrenzt. Von diesen haben nur die etwas mehr als 500.000 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf der kommunalen Ebene das politische Mitwirkungsrecht. Diese beträchtliche Differenz zwischen Wohnbevölkerung und wahlberechtigter Bevölkerung, zwischen Einwohnern und Staatsbürgern ist an sich schon problematisch. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat darauf in der Vergangenheit sowohl im Hinblick auf das Staatsangehörigkeitsrecht als auch der Einführung des Kommunalwahlrechts wiederholt hingewiesen und sich – allerdings erfolglos – für entsprechende Gesetzesänderungen eingesetzt. In den Stadtteilen mit hohem Zuwandereranteil wird dieses Defizit politischer Integration zum

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entscheidenden Problem. Nicht die Mängel hinsichtlich der sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und kommunikativen Integration, die ich aufgezeigt habe, sind entscheidend, sondern das Fehlen von politischen Instrumentarien, die die unterschiedlichen Interessen, die unterschiedlichen Betroffenheiten der Menschen in den Stadtteilen auf einer gleichberechtigten Ebene verhandelbar machen und damit alle Betroffenen aktiv in die Entwicklung politischer Lösungen einbeziehen.

Es ist selbstverständlich, daß in einer Demokratie sehr unterschiedliche Interessen existieren. Und es ist auch selbstverständlich, daß aus den unterschiedlichen Interessenlagen Konflikte entstehen können. Es sollte überdies selbstverständlich sein, daß alle Bürgerinnen und Bürger ihre Interessen gleichberechtigt in die öffentliche Diskussion einbringen können. Mit der immer größer werdenden Schere zwischen Einwohnern und Staatsbürgern aber wird dies schwieriger. Und es wird vor allem zu einem Problem der Zuwanderer in den Stadtteilen mit hohem Zuwandereranteil.

Ich habe versucht, die Komplexität von Integrationsprozessen und die Zusammenhänge zwischen den unterschiedlichen Ebenen zu differenzieren. Für das Thema der Tagung kann als vorläufiges Fazit festgehalten werden: Es gibt viele Bereiche, in denen Kommunen und/oder Land ansetzen können, um die Stadtteile mit hohem Zuwandereranteil zu stärken und das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben mitzugestalten. Die entscheidende Voraussetzung aber dafür, daß das Zusammenleben gelingen kann, ist nicht auf der Ebene der Stadtteile, nicht auf der Ebene der Städte, nicht auf der Ebene des Landes zu schaffen – diese entscheidende Voraussetzung muß bundesweit erfolgen.

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Ansätze der Landesregierung

Dennoch kann man auf Landesebene einiges tun. Ich will die Vielzahl der unterschiedlichen Ansätze in NRW andeuten, um deutlich zu machen, daß wir der Vielschichtigkeit der Integrationsproblematik auch durch ein vielgestaltiges, differenziertes Handlungskonzept zu begegnen versuchen. Vor dem Hintergrund der bisherigen Analyse und mit dem Verständnis der Begriffe, das ich zu Beginn aufgezeigt habe, kann das Ziel der Integrationspolitik des Landes hinsichtlich der Stadtteile mit hohen Zuwandereranteilen wie folgt formuliert werden: Städte und Stadtteile sollen darin unterstützt

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werden, daß der lebendige Austausch zwischen den unterschiedlichen Vierteln und Sozialräumen einer Stadt erhalten bleibt, daß nicht einzelne Wohnquartiere von der ökonomischen, sozialen, kulturellen und kommunikativen Entwicklung der Gesamtstadt abgekoppelt werden. Dies gilt zunächst einmal für die einzelnen Stadtteile insgesamt ohne Differenzierung nach verschiedenen Bewohnergruppen.

In bezug auf die jeweils betroffenen Zuwanderer gilt, daß der Komplexität des Integrationsprozesses entsprechend und den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragend, Maßnahmen initiiert werden müssen, um Chancengleichheit auf allen Ebenen herzustellen. Dabei können und sollen die Ressourcen der ethnischen Kolonie bzw. der Migrantenorganisationen genutzt werden. Vor allem durch bewußte Förderung der sozialen Integration und einer umfassenden Berücksichtigung kommunikativer Elemente kann und muß verhindert werden, daß ethnische Kolonien zu Ghettos werden. Dies schließt ausdrücklich ein, daß Ängste, Unsicherheiten und Interessen der alteingesessenen Stadtteilbewohner nicht tabuisiert und pauschal als fremdenfeindlich diffamiert werden. Ebenso muß aber auch eine kontinuierliche, offene und sachliche Auseinandersetzung mit Diskriminierung und Rassismus gewährleistet sein.

Nun aber von der Analyse zu den konkreten Maßnahmen der Landesregierung: Zunächst zu den Maßnahmen, die nicht ausdrücklich auf Stadtteile bzw. auf durch bestimmte Kriterien definierte Sozialräume bezogen sind. Klassisches und bewährtes Rückgrat der Förderung von sozialer Integration ist in Nordrhein-Westfalen die gemeinsam von Bund und Land finanzierte Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände (6,63 Mio. DM). Diese war jahrzehntelang beschränkt auf die ausländischen Arbeitsmigranten aus den ehemaligen Anwerbeländern. Nicht zuletzt auf Betreiben von NRW ist derzeit ein Prozeß im Gange, demzufolge die Sozialberatung auch auf Zuwanderer aus anderen Herkunftsländern erweitert werden soll. Außerdem wird eine Öffnung der Sozialberatung für andere Träger als die bisherigen angestrebt. Zwar ist in den letzten Jahren eine Zentralisierung der Sozialberatung im Sinne der zunehmenden Konzentration auf stadtzentrale Standorte in einzelnen Städten zu verzeichnen; dennoch ist nach wie vor ein großer Teil der Beratungsstellen in Stadtteilen mit hohen Zuwandereranteilen zu finden.

Größere Stadtteilrelevanz – wenn auch nicht explizit an bestimmte Merkmale des Standortes gebunden – hat die Förderung von Zentren, in denen

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soziale, kulturelle, gesellige und weiterbildende Angebote vorgehalten werden (5,2 Mio. DM).

Von hervorgehobener Bedeutung für die Unterstützung der sozialen Integration sind die Regionalen Arbeitsstellen für Ausländerfragen (RAA), die gemeinsam von Sozialministerium, Schulministerium und Städten finanziert werden. Die 25 RAA und die koordinierende Hauptstelle in Essen arbeiten schulergänzend bzw. -begleitend mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien sowie mit Schulen und zunehmend auch mit außerschulischen Einrichtungen, um die Voraussetzungen für eine schulische und berufliche Chancengleichheit der Kinder aus Zuwandererfamilien zu schaffen. In letzter Zeit gewinnen innerhalb der RAA-Arbeit übergangsbezogene Ansätze vom Kindergarten in die Grundschule und von der Schule in den Beruf an Bedeutung. Außerdem ist festzustellen, daß immer mehr RAA junge Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in ihre Arbeit einbeziehen.

Als Reaktion auf die gleichbleibend hohe Arbeitslosigkeit unter Zuwanderern hat unser Ministerium schon vor vier Jahren die gemeinsam mit der EU-Kommission finanzierten Arbeitsmarktprogramme „Youth Start" und „NOW" in der Zielsetzung ausschließlich auf Zugewanderte ausgerichtet. Damit waren wir in Deutschland und – wie ich meine – in Europa die einzigen. Mittlerweile ist eine weitere Gemeinschaftsinitiative namens „Integra" aufgelegt worden, in der Zugewanderte ausdrücklich als Hauptzielgruppe genannt sind.

Zur sozialen Integration gehört, wie ich vorhin ausgeführt habe, auch der Aspekt der Akzeptanz bzw. die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung. Vom Vorbild der Niederlande und durch Erfahrungen aus Großbritannien angeregt fördern wir nunmehr im zweiten Jahr neun Antidiskriminierungsprojekte in den Bereichen Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt und Behörden und Alltag.

Die Projekte werden wissenschaftlich begleitet und evaluiert vom Landeszentrum für Zuwanderung in Solingen. Drei der Projekte sind in ihrem Arbeitsansatz stadtteilbezogen (Dortmunder-Norden, Düsseldorf-Reisholz, Gelsenkirchen-Bismarck/Schalke-Nord). Nach Abschluß der Projekte und der Evaluation (voraussichtlich Frühjahr 1999) soll darüber entschieden werden, mit welchen Ansätzen künftig in NRW der Diskriminierung Zugewanderter und Angehöriger ethnischer Minderheiten entgegengewirkt werden soll.

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Als Programm, das sich sowohl auf die soziale als auch auf die kulturelle und die politische Integration richtet, kann die seit zwei Jahren praktizierte gezielte Förderung von Migrantenselbstorganisationen bezeichnet werden. Hiermit sollen systematisch auch Selbsthilfepotentiale – wenn man so will: soziale und kulturelle Ressourcen der ethnischen Kolonie – gefördert werden. Die politische Komponente liegt darin, daß Migrantenvereine bzw. -verbände als Interessenvertretungen gestärkt werden. Hingegen ist jegliche Form parteipolitischer bzw. richtungspolitischer Aktivität aus der Förderung ausgeschlossen.

Die politische Integration im umfassenden Sinne setzt den vereinfachten Zugang zum Wahlrecht voraus. Dazu habe ich bereits einiges ausgeführt. Unterhalb der umfassenden Rechtsreformen, die nur auf der Bundesebene erfolgen könnten, hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ihre Möglichkeiten genutzt, politische Partizipation von Ausländerinnen und Ausländern zu fördern. Dies hat sie getan, indem sie zum einen 1994 Ausländerbeiräte gesetzlich in der Gemeindeordnung verankert hat und seit 1996 die mehr als 100 Ausländerbeiräte vertretende Landesarbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte (LAGA) finanziell fördert und eng mit ihr zusammenarbeitet.

Über ihre politische Relevanz hinaus kommt den örtlichen Ausländerbeiräten Bedeutung für die kommunikativen Aspekte von Integration und damit von städtischem Zusammenhalt zu, die man nicht unterschätzen sollte. Und insofern steht auch dort, wo die Zusammenarbeit zwischen Ausländerbeiräten und Stadtverwaltung bzw. Stadtparlament nicht oder nur schlecht funktioniert, u.U. die Kommunikation zwischen der Mehrheitsgesellschaft und zumindest großen Teilen der Zugewanderten auf dem Spiel. Davon dürften in erster Linie Stadtteile mit hohem Zuwandereranteil – als gleichsam Wählerhochburgen – betroffen sein.

Zum Gesichtspunkt der kommunikativen Integration gehört ohne Zweifel auch die Versachlichung des öffentlichen Diskurses über Zuwanderung und Integration. Mit dem Landeszentrum für Zuwanderung in Solingen hat der ehemalige Ministerpräsident Johannes Rau Anfang 1998 eine Einrichtung eröffnet, die durch die Vernetzung von Wissenschaft und Praxis zu dieser notwendigen Versachlichung beitragen soll und der eine nicht unerhebliche Rolle bei der Verbesserung unserer Förderansätze zukommen wird.

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Dies sind einige der integrationspolitischen Ansätze, die vom Sozialministerium getragen bzw. mitgetragen werden. Aber auch andere Ressorts kümmern sich nachhaltig um die Belange Zugewanderter. Stellvertretend sei erwähnt die Finanzierung der fünf vom Zentrum für Türkeistudien betriebenen Regionalen Transferstellen zur Förderung der Integration ausländischer Unternehmen durch das Wirtschaftsministerium.

Abschließend nun zu den Ansätzen, die ausdrücklich auf Stadtteile Bezug nehmen. Hier ist zuerst das gemeinsame Handlungskonzept der Landesregierung „Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf" zu nennen, das vom Ministerium für Stadtentwicklung konzipiert worden ist und von dort auch koordiniert wird. An diesem Programm sind insgesamt 26 Stadtteile aus 22 Städten beteiligt. Von ihm werden sowohl altindustrielle hochverdichtete Innenstadt- oder Innenstadtrandlagen mit überwiegender Altbausubstanz als auch hochverdichtete Wohnsiedlungen der sechziger/siebziger Jahre, die meisten von ihnen in Stadtrandlagen, erreicht. Ziel dieses Programms ist es nicht nur, bildungs-, sozial- und wirtschaftspolitische Förderungen sinnvoll miteinander zu verknüpfen, sondern es hat auch erheblich dazu beigetragen, daß im Sinne der Treffsicherheit und der Wirksamkeit des Einsatzes von Landesmitteln die vorhandenen Förderinstrumente deutlich flexibilisiert werden konnten. [ Fn.1: Vgl. auch den Beitrag von Arslan/Murböck in diesem Band.] In nahezu allen Handlungskonzepten, die von den beteiligten Städten mit den Förderanträgen eingereicht wurden, findet sich bei der Beschreibung der Ausgangssituation im Stadtteil der Hinweis auf einen überdurchschnittlichen Zuwandereranteil und die Schilderung von Schwierigkeiten im interkulturellen Zusammenleben. In keinem der mir bekannten Handlungskonzeptionen ist aber ein gezielt im Stadtteil angesiedelter, ausdrücklich auf das interkulturelle Miteinander ausgerichteter Ansatz entwickelt worden.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigen wir derzeit – und damit komme ich wieder auf den engeren Rahmen der Integrationspolitik –, das seit 1992 existierende Programm gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus stärker zu profilieren im Sinne demokratischer Konfliktregelung. Wir wollen künftig verstärkt Projekte fördern, deren Aufgabe es sein soll, frühzeitig im Stadtteil offene Konflikte aufzugreifen sowie latente Konflikte aufzuspüren und daran zu arbeiten, daß die Konflikte und die dahinter liegenden Interessen

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demokratisch verhandelbar werden. Nur indem Interessenkonflikte nicht tabuisiert werden, ist zu verhindern, daß Auseinandersetzungen mit ethnischer Bedeutung aufgeladen oder interethnisch ausgetragen werden, die eigentlich als banale Alltagskonflikte zwischen Nachbarn, soziale Verteilungskonkurrenzen oder intergenerative Reibungen anzusehen sind. Durch eine solche überflüssige Ethnisierung von Konflikten aber werden Differenzen und Distanzen immer weniger regelbar. Erste Erfahrungen mit bislang geförderten einzelnen Stadtteilprojekten bestärken uns in der Absicht, in die beschriebene Richtung weiterzugehen.

Den für NRW neuen Ansatz des Konfliktmanagements wollen wir noch in diesem Jahr weiter konkretisieren und gemeinsam mit den jeweiligen Städten in voraussichtlich zunächst fünf Stadtteilen modellhaft beginnen.

Abschließend fasse ich zusammen:

  1. Ob Integration gelingt, zeigt sich am deutlichsten in Nachbarschaften, in Wohnquartieren, in Stadtteilen.
  2. Daß Integration gelingen kann, ist abhängig von politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen, auf die Städte und Stadtteile nur begrenzten Einfluß haben.
  3. Integration spielt sich als ein komplexes Ganzes sozialer, ökonomischer, kultureller, kommunikativer und vor allem politischer Entwicklungen, von Inklusion und Exklusion, von Einbindung und Ausschluß ab.
  4. Um Integration in Stadtteilen mit hohen Zuwandereranteilen zu ermöglichen, müssen Stadtentwicklungspolitik und Integrationspolitik ineinandergreifen und die unterschiedlichen Aspekte von Integration berücksichtigen.
  5. Konflikte im multiethnischen Zusammenleben sind nicht gleichbedeutend mit dem Scheitern der Integration. Aber das Fehlen geeigneter demokratischer Verfahren zur gleichberechtigten Regelung legitimer Konflikte könnte zum Scheitern der Integration führen.
  6. In Nordrhein-Westfalen sind wir auf einem guten Weg, allerdings noch nicht am Ziel.

© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Oktober 1999

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