FES | ||
|
|
TEILDOKUMENT:
Hans-Jürgen Krupp
1. Probleme des Alterssicherungssystems Die deutsche Bevölkerung wird älter. Nur wenn die Altersversorgung sicher ist, existiert eine wirtschaftliche Basis zur Lösung der zahlreichen damit verbundenen Probleme. Zwei Hauptprobleme, die allerdings eher gegenläufig wirken, gefährden heute die Sicherheit der Alterseinkommen. Dabei wird die Komplexität der Situation in der Regel verkannt. Die kurzfristigen Probleme des sozialen Alterssicherungssystems beruhen überwiegend auf der hohen Arbeitslosigkeit. Jede Maßnahme, die die Arbeitslosigkeit erhöht, vergrößert die Schwierigkeiten in diesem System. Ganz anders ist es bei der langfristigen Entwicklung. Hier dominiert die Sorge um die demographische Entwicklung. Die Menschen werden älter, die Geburtenhäufigkeit nimmt ab. Dadurch wird sich das Verhältnis von Rentnern zu Menschen im erwerbsfähigen Alter vergrößern. Es besteht damit die Gefahr, daß zu wenig Erwerbstätige zu viele Rentner zu unterhalten hätten. Diese Situation ist etwa für das Jahr 2030 zu prognostizieren. Hier ist jede zusätzliche Erwerbstätigkeit willkommen, weil sie die Relation von Erwerbstätigen zu Rentnern verbessern kann. Angesichts der prognostizierten Knappheit an Arbeitskräften wird dabei davon ausgegangen, daß bis dahin das Arbeitslosigkeitsproblem gelöst sei. Die widerstreitenden Interessen werden schon heute an der Frühverrentung oder dem Streit um die Renteneintrittsgrenze für Frauen deutlich. Der direkten Entlastung der Rentenversicherung durch einen späteren Renteneintritt steht die indirekte Belastung des sozialen Sicherungssystems, übrigens auch der Rentenversicherung, durch zusätzliche Arbeitslosigkeit gegenüber. Maßnahmen, die der langfristigen Stabilisierung des Systems dienen, werden es daher in der Regel kurzfristig gefährden.
2. Kurzfristig: Die Arbeitslosigkeit bekämpfen
Kurzfristig ist der wichtigste Beitrag auch zur Sicherung der Rentenfinanzen die entschlossene Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Dabei darf man nicht übersehen, daß ein Teil unserer Beschäftigungsprobleme außenwirtschaftlich verursacht ist, insbesondere die Aufwertungstendenz der D-Mark und die Wechselkursturbulenzen spielen hierbei eine wichtige Rolle. Abhilfe kann hier nur durch eine Veränderung der außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfolgen. Die europäische Währungsunion wird hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Wichtig ist aber auch, die Kostenbelastung des Produktionsfaktors Arbeit auf das Maß zu begrenzen, das durch den Faktor verursacht ist. Denn auch für die nächsten Jahre ist damit zu rechnen, daß der internationale Wettbewerb und damit der Kostendruck erheblich zunehmen werden. Auch wenn diese Probleme nicht binnenwirtschaftlich gelöst werden können, führt nichts daran vorbei, daß weitere Kostenbelastungen nicht möglich, genauer gesagt, Entlastungen notwendig sind. In Deutschland geht es hier insbesondere um die Kosten des Produktionsfaktors Arbeit. Dabei spielen die Sozialversicherungsbeiträge eine wichtige, wenn auch nicht ausschlaggebende Rolle. Deswegen ist es notwendig, die Sozialbeiträge von Aufgaben zu entlasten, die mit den Kosten des Faktors Arbeit nur indirekt zu tun haben und eigentlich staatliche Aufgaben sind. Häufig handelt es sich dabei um Umverteilungsaufgaben, deren Fortführung nur vertretbar ist, wenn sie vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung immer noch begründet werden können. Dies ist zumindest teilweise nicht der Fall. Ein Beispiel hierfür ist die Anrechnung von Ausbildungszeiten in der Rentenversicherung, die früher damit gerechtfertigt werden konnte, daß es sinnvoll ist, einen zusätzlichen Anreiz für ein Studium zu geben. Diese Begründung läßt sich heute sicher nicht aufrechterhalten, insofern stellt eine derartige Regelung nur eine Umverteilung von den Arbeitnehmern ohne akademische Ausbildung zu denjenigen, die studiert haben, dar. Diese Umverteilung ist sicher nicht mehr zu begründen. Am Rande sei erwähnt, daß deswegen bei der Neuregelung der Ausbildungszeiten im sogenannten Sparpaket nicht die Sache als solche strittig sein kann, sondern nur die Frage, welche rückwirkenden Eingriffe in die Lebensplanung in einem verläßlichen Rentensicherungssystem möglich sind. Das hier zur Diskussion stehende Volumen ist mit insgesamt etwa 8-9% Beitragspunkten im gesamten Sozialversicherungssystem beträchtlich. Davon entfallen etwa 3% Beitragspunkte auf die Rentenversicherung. Man muß sich allerdings darüber im klaren sein, daß soweit sie nicht entfallen können eine Gegenfinanzierung auf der Steuerseite notwendig ist. Deswegen wird eine solche Entlastung auch nicht von heute auf morgen möglich sein. Allerdings kann man eine solche Entlastung des Faktors Arbeit mit der Einführung einer Energiesteuer verbinden, eine Überlegung, die ökologisch und wirtschaftspolitisch Sinn macht. Es ist hier nicht der Ort, eine allgemeine Arbeitslosigkeitsdiskussion zu führen. Wichtig ist, daß die strukturellen Elemente nicht übersehen werden. Und unter diesen gibt es solche, die unmittelbar etwas mit der Frage, ob wir erfolgreich altern können, zu tun haben. Es ist gar kein Zweifel, daß wir nach wie vor Probleme mit der Beschäftigung im Dienstleistungssektor haben. Ein Tatbestand, der insbesondere bei einer älter werdenden Bevölkerung relevant ist, denn hier gibt es eine ganze Anzahl von Dienstleistungen, die heute mehr oder weniger unvollkommen erbracht werden. Das sind nicht nur die Altenpflegeeinrichtungen, sondern es sind viele Dienstleistungen, die ein junger Mensch gar nicht in Anspruch nehmen würde, die aber alte Menschen brauchen, die aber heute nicht angeboten werden. Unsere strukturellen Probleme liegen eben nicht primär im Export. Die Bundesrepublik hat nach wie vor eine steigende Exportquote, was auch zeigt, daß unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit so schlecht nicht ist. Wir haben auch nach wie vor den weltweit größten Industrieanteil der mit uns vergleichbaren Staaten. Die Frage ist, wie wir den Dienstleistungssektor so entwickeln, wie das in anderen Ländern bereits der Fall ist. Und da ist eine älter werdende Bevölkerung eine Chance, aber die muß man ergreifen. In diesem Zusammenhang wird gerne auf die Dienstleistungsentwicklung in den Vereinigten Staaten verwiesen. Allerdings sollte man diese nicht überbewerten. Zunächst kann man feststellen, daß dieses Segment der Dienstleistungsgesellschaft in Deutschland wie in den USA von Zuwanderung lebt. Die Amerikaner haben es wirklich geschafft, ihre ganz erhebliche Zuwanderung aufzunehmen mit sehr schlecht bezahlten Dienstleistungsjobs. Das haben wir übrigens, wenn man sich unsere Einwanderung ansieht, auch nicht so schlecht gemacht, vielleicht in Amerika legal und in Deutschland nicht immer legal, aber das ist ein Extrathema. Aber es gibt auch ein Mentalitätsproblem, das Deutschland und die USA unterscheidet. Dies besteht sowohl auf der Empfängerseite wie bei der Anbieterseite. Auf der Anbieterseite spielen die Preise eine wichtige Rolle. In Kontinentaleuropa ist es nicht wirklich durchsetzbar, daß Erwerbstätige ein so niedriges Erwerbseinkommen haben, daß sie auch bei Erwerbstätigkeit noch auf Sozialhilfe angewiesen sind. Man wird also die Diskrepanz zwischen Sozialhilfe und dem Einkommen, was in solchen Dienstleistungen erzielt werden kann, überbrücken müssen. Dafür gibt es eine ganze Anzahl von Vorschlägen, die sollte man sich ansehen. Dies ist sicher eine der Möglichkeiten. Eine Zunahme der Erwerbstätigkeit im Dienstleistungssektor hätte im übrigen auch Rückwirkungen auf das soziale Sicherungssystem. Es besteht aus Sozialversicherung und Transfersystem. Und insbesondere das Sozialversicherungssystem hat vor dem Hintergrund sich verändernder Erwerbsstrukturen Reformbedarf. In der Industriegesellschaft gab es das normale Arbeitsverhältnis. Das ist heute schon lange nicht mehr der Fall. Ein Beispiel sind die sogenannten 590-Mark-Verträge. Hier sind Leute beschäftigt, die keine Sozialversicherungsansprüche erwerben, die aber nachher trotzdem staatlich finanziert werden müssen, über Sozialhilfe. Das kann auf Dauer nicht gutgehen. Die einen bezahlen für ihre Sicherung, die anderen nicht. Wir müssen unser soziales Sicherungssystem ändern, weil die Erwerbswelt sich ändert. Das gilt insbesondere für die Rentenversicherung. Tun wir nichts, laufen wir wieder Gefahr, daß dann Frauen ohne ausreichende Versorgung dastehen, was es in der Geschichte der Bundesrepublik immer wieder gegeben hat. Aber auch im steuerfinanzierten Transfersystem gibt es Probleme mit der neuen Art von Erwerbstätigkeit. Es kann doch nicht vernünftig sein, daß Leute, die Sozialhilfe bekommen, keinen Anreiz haben, aus dieser Sozialhilfe in eine Erwerbstätigkeit zu gehen, weil damit für sie kaum Einkommensverbesserungen verbunden sind. Z.Zt. dürfen sie etwas dazuverdienen, im Normalfall sind das 260 DM. Wird es mehr, entfällt die Sozialhilfe vollständig. Wir müssen unser Sozialhilfesystem so umgestalten, daß es wieder Anreize gibt, um erwerbstätig zu werden. Es geht hier also gar nicht um Lohnsubventionen. Es geht darum, bei der Ausgestaltung unserer Systeme genau solche Übergangszonen zu beachten. Wir brauchen da eine Ergänzung der Erwerbseinkommen durch das Transfersystem. Unser Sozialversicherungssystem und unser Sozialhilfesystem sollten so umgestaltet werden, daß sie mit den Veränderungen in der Erwerbsgesellschaft fertig werden. Dies ist eine der Reformaufgaben, die vor uns liegen, dafür muß man aber nicht den Sozialstaat beseitigen, sondern dafür muß man den Sozialstaat reformieren. Was die Preise in diesem Sektor anbetrifft, hängen sie auch von der Anbieterstruktur ab. Hier gibt es ja im Moment einen ganz interessanten Kampf um Regulierungen im Wettbewerb. Hier konkurrieren einerseits staatliche Anbieter, andererseits die großen Wohlfahrtsinstitutionen, aber eben inzwischen auch kommerzielle Anbieter, zu ganz unterschiedlichen Preisen. Was die individuelle Dienstleistung anbetrifft, gibt es ja inzwischen eine ganze Anzahl von interessanten Vorschlägen, wie z.B. Sozialagenturen. Hier werden die Arbeitnehmer einerseits gesichert, andererseits wird dafür gesorgt, daß die Tätigkeit für die Kunden" bezahlbar wird. Mangelnde private Nachfrage nach solchen Diensten hat aber noch einen anderen Grund. Bei vielen Leistungen hält es der Bürger für selbstverständlich, daß er sie staatlich finanziert bekommt. Und auch Knappheitssituationen bei solchen Leistungen führen nicht dazu, daß privat derartige Angebote gemacht werden können. Der Staat muß daher darüber nachdenken, was er staatlich finanziert und was nicht. Es geht also nicht nur um Mentalitäten, sondern auch um ganz konkrete Regelungen, die hinderlich sind.
3. Die langfristige Perspektive
Eine ganz andere Situation wird vorliegen, wenn Arbeitskräfte nicht mehr im Überfluß vorhanden sind, wie dies heute der Fall ist, sondern wenn sie aus demographischen Gründen, konkret wegen der rückläufigen Geburtenhäufigkeit, knapp werden. Hier wird in der öffentlichen Diskussion in der Regel übersehen, daß die Rentenreform 1992 schon wesentliche Entscheidungen getroffen hat. Der Anstieg der Beitragssätze wird in Zukunft wesentlich langsamer verlaufen. Selbst bei ungünstiger demographischer Entwicklung werden die Beitragssätze in den dreißiger Jahren des nächsten Jahrhunderts, wo mit der Spitzenbelastung zu rechnen ist, um ca. 9½ Prozentpunkte hinter denen zurückbleiben, die sich ohne diese Reform ergeben hätten. Allerdings sind weitere Anstrengungen nötig, um den dann notwendigen Beitragssatz von rund 27% weiter verringern zu können. Die Optionen hierzu sind bekannt: eine Erhöhung der im internationalen Vergleich immer noch relativ niedrigen Frauenerwerbstätigkeit würde eine Senkung um etwa zwei Beitragspunkte erlauben. Eine Verlängerung des faktischen Renteneintrittsalters um ein Jahr entspricht etwa 1½ Beitragspunkten. Dieses liegt zur Zeit bei Versichertenrenten für Männer bei unter 60 Jahren. Gegebenenfalls könnte man auch eine Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und arbeitsmarktpolitisch verantwortbare Einwanderungsprozesse ins Auge fassen. Auch Maßnahmen auf der Leistungsseite sind zu überlegen. So kann man sich fragen, ob die familienbezogene Umverteilung in der Rentenversicherung sich an dem Tatbestand der Ehe oder dem der Kindererziehung orientieren sollte. Ein Ersatz der Hinterbliebenensicherung durch eine eigenständige Sicherung der Frau würde Leistungskumulationen und heute nicht mehr zu rechtfertigende Umverteilungen beseitigen und niedrigere Beiträge und eine bessere Berücksichtigung der für die Rentenversicherung zentralen Kindererziehung ermöglichen. Man darf bei der anstehenden Reform nicht übersehen, daß es um die Sicherung des überwiegenden Teils der Bevölkerung und nicht um die eines kleinen Teils geht. Insofern sind gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge zu berücksichtigen. Es gibt kein Patentrezept, das sich im Grundsatz von der Sicherung unterscheidet, die seit Jahrtausenden soziale Sicherung im Alter war. Realwirtschaftlich sind die Alten immer durch die Jungen ernährt worden, sei es nun der Verbund in der Großfamilie, sei es die Hof- oder Handwerkergemeinschaft, es gab immer Regeln, die sicherstellten, daß die Jungen die Alten ernährten. Eine Gesellschaft kann ohne diese Art von Solidarität nicht existieren. Diese Solidarität zwischen jung und alt muß eingefordert werden, auch um die alten Menschen vor der immer täglich neuen Verunsicherung über ihre Zukunft zu schützen. Unser Umlageprinzip ist so angelegt. Zum Generationenvertrag gibt es in Wirklichkeit keine Alternative. Ökonomen wissen, daß auch ein Kapitaldeckungsverfahren für den überwiegenden Teil der Bevölkerung nicht wesentlich andere Ergebnisse hervorbringt als ein Umlageverfahren. Die Last der demographischen Entwicklung muß zwischen Erwerbstätigen und Rentnern geteilt werden. Im übrigen sind die Unsicherheiten der Kapitalbildung in der langen Frist unkalkulierbar, was zumindest den Deutschen in zwei Inflationen schmerzhaft vor Augen geführt wurde. Auch heute gibt es ähnliche Probleme, was sich am Beispiel der US-Pensionsfonds in der Mexiko-Krise veranschaulichen läßt. Dies alles spricht selbstverständlich nicht gegen eine vernünftige, ergänzende private Altersvorsorge. Es spricht aber dagegen, die Lösung darin zu sehen, daß man große Teile der sozialen Sicherung der Bevölkerung privaten Finanzmärkten überläßt, die eine solche Funktion gar nicht übernehmen können. Die jüngsten Währungsturbulenzen belegen, wie schwer es heute geworden ist, auf internationalen Finanzmärkten noch sichere Anlagemöglichkeiten zu finden. Auch eine steuerfinanzierte Grundsicherung für alle führt nicht weiter. Einerseits würde sie keine finanzielle Entlastung darstellen, andererseits erhebliche Deckungslücken hinterlassen. Und warum soll man die Eigenverantwortung des Bürgers für seine soziale Sicherung, die in seinen Sozialbeiträgen zum Ausdruck kommt, durch eine steuerfinanzierte Grundrente ersetzen? Man kann es drehen und wenden wie man will, ohne die Solidarität eines Generationenvertrages kann eine Gesellschaft das Problem der Alterssicherung nicht lösen.
4. Das Alterssicherungssystem bedarf der Reformen
Der wichtigste Beitrag, auch zur Sicherung unseres Alterssicherungssystems, ist die entschlossene Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Gelingt es nicht, die Arbeitslosigkeit in den Griff zu bekommen, ist gar nicht sicher, daß das Problem der Zukunft darin besteht, daß zu wenig Erwerbsfähige da sind. Genauso ist denkbar, daß wir nicht genügend Arbeit für die Erwerbsfähigen von morgen haben. Diese Erkenntnis entbindet nicht von der Weiterarbeit an der Reform des Sozialstaats. Gerade für das Alterssicherungssystem ist Verläßlichkeit wichtig. Menschen müssen wissen, wovon sie bei ihrer Lebensplanung auszugehen haben. Deswegen ist es wichtig, daß auch die langfristige Perspektive in die Reformarbeit einbezogen wird. Die Änderungen in unserem Erwerbsleben müssen auch im Alterssicherungssystem berücksichtigt werden. Allerdings darf man nicht übersehen, daß man angesichts des Gegensatzes von kurz- und langfristiger Perspektive den Zeitpunkt beachten muß, zu dem bestimmte Regelungen wirksam werden. In der Vergangenheit ist es immer wieder gelungen, unser Alterssicherungssystem an die gesellschaftliche Entwicklung anzupassen. Warum soll das nicht auch in Zukunft möglich sein. Oft wurden dabei Kompromisse gemacht, die Wünsche offenließen. Das aber ist bei politischen Prozessen unvermeidbar. Nicht Patentrezepte, nicht ein radikaler Abbau des Sozialstaates, sondern die mühevolle Kleinarbeit an der Reform eines Alterssicherungssystems für den überwiegenden Teil unserer Bevölkerung, das sich in seinen Grundzügen bewährt hat, sind die Aufgabe der Stunde. Wenn wir diese Aufgabe bewältigen, werden wir erfolgreich altern. © Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Januar 1999 |