FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Kontrollkarte des Gewerkschaftsmitgliedes. Die K.d.G. diente der Beitragskassierung. Bei der Kassierung wurden Beitragsmarken ausgegeben, die aus zwei Teilen bestanden. Während das FDGB-Mitglied für seinen monatlichen Beitrag eine Marke erhielt, die man ins Mitgliedsbuch einklebte, befestigte der Kassierer die dazugehörige andere Marke auf einer Kontrollkarte. Das Verfahren erlaubte eine Kontrolle darüber, wer seinen Mitgliedsbeitrag bezahlt hatte und verhinderte Unstimmigkeiten nach der Kassierung.
P.H.