FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Gewerkschaftsvertretung. In den ersten Nachkriegsjahren in der SBZ anzutreffende Bezeichnung für ein betriebliches Gremium zur Vertretung der Belegschaftsinteressen, wobei es sich nicht selten de facto um einen noch vor Wiederzulassung der Gewerkschaften autonom gebildeten Betriebsrat handelte, dessen Mitglieder sich als Gewerkschafter verstanden.
F.S.