FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Gewerkschaftsgruppe für Kleinbetriebe (GfK). G.f.K. wurden 1948/49 als Zusammenfassung mehrerer BGO mit weniger als 20 Mitgl. begründet und mit eigenen Leitungen versehen. Dies geschah im Zuge der Durchsetzung des Monopols der BGL, deren Funktionen die G.f.K.-Leitungen in ihrem Bereich wahrnehmen sollten. Später sind die G.f.K. zu Gunsten der OGO abgeschafft worden.
U.G.