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Vorwort


Dieses Hintergrundpapier soll darüber informieren, wie der Folgeprozeß des Weltgipfels für Soziale Entwicklung (WSSD) auf globaler Ebene geregelt ist. Es konzentriert sich bewußt auf die Institutionen, in denen das internationale Follow-up stattfinden soll. Eine Analyse der einzelnen Themen des Folgeprozesses kann an dieser Stelle nicht erfolgen.

Die Beschlüsse von Kopenhagen weisen dem Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) bei der Koordination und Überwachung des Follow-up eine zentrale Rolle zu. Ähnlich wie auch bei den Folgeprozessen der anderen Weltkonferenzen soll eine Fachkommission des ECOSOC, in diesem Fall die Kommission für soziale Entwicklung, hierbei wichtige Aufgaben übernehmen.

Das vorliegende Papier referiert die Beschlüsse von Kopenhagen zum internationalen Follow-up, skizziert die aktuellen Entscheidungen von ECOSOC und Generalversammlung zu diesem Thema und zeigt auf, wo die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten - sowohl auf Seite der UNO als auch auf Seite der Bundesregierung - liegen.

Daraus werden Schlußfolgerungen für die weiteren Strategien von zivilgesellschaftlichen Organisationen (NGOs) abgeleitet und Handlungsempfehlungen für ihre Beteiligung am internationalen Folgeprozeß entwickelt.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Mai 2000

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