FES HOME MAIL SEARCH HELP NEW
[DIGITALE BIBLIOTHEK DER FES]
TITELINFO / UEBERSICHT



TEILDOKUMENT:




Politikfelder



Page Top

Kommunale Verwaltungsreform aus Frauensicht

Anfang der 90er Jahre fanden in der Akademie Frankenwarte verschiedene Veranstaltungen zur kommunalen Verwaltungsreform statt. Aus diesen Seminaren gingen zahlreiche Anstöße für die sozialwissenschaftliche Frauenforschung hervor.

Im Februar dieses Jahres setzte ein Seminar zu frauenpolitisch relevanten Aspekten der Verwaltungsreform diese Tradition fort. Thema waren Forschungsberichte zu aktuellen Projekten wie „Frauen und Neues Steuerungsmodell" oder „Frauen in der kommunalen Verwaltungsreform". Mit der sehr praxisorientierten Ausrichtung wandten sich die VeranstalterInnen vor allem an Leiterinnen und Mitarbeiterinnen kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbüros, an SozialwissenschaftlerInnen, PolitikerInnen und GewerkschafterInnen. Die teilnehmenden Frauenbeauftragten formulierten in den Diskussionen weitere Fragestellungen, deren wissenschaftliche Bearbeitung noch aussteht.

Das Seminar gab einen Überblick über den gegenwärtigen Stand der Verwaltungsreform in ausgewählten Städten des alten Bundesgebiets. Gemeinsam erarbeiteten die TeilnehmerInnen frauenspezifische Forderungen an Schlüsselkonzepte der Verwaltungsreform (z.B. die detaillierte Produktbeschreibung). Die große Bedeutung, die die MitarbeiterInnen in einer Verwaltung für den Erfolg der Modernisierung haben wurde immer wieder hervorgehoben. Schließlich benannten die RednerInnen Handlungsspielräume der Kommunalpolitik, die im Rahmen des allgemeinen Modernisierungsprozesses spezielle Maßnahmen zur Frauenförderung möglich machen.

Page Top

Bauplanung als gesellschaftlicher Auftrag für Frauen

Frauen lassen sich als Kommunalpolitikerinnen nicht mehr nur in Sozial-, Gesundheits-, Kultur- oder Schulausschüsse wählen. Sie wollen kompetent bei Planung, Wirtschaft und Finanzen mitreden und entscheiden. Allein ist der Einstieg in diese komplexe Materie jedoch für alle NeueinsteigerInnen nur schwer zu bewältigen.

Das Seminar „Bauleitplanung für Frauen", das das Büro Mainz angeboten hat, informierte deshalb politisch aktive Frauen über die rechtlichen und inhaltlichen Grundlagen der Bauplanung.

Zugrundegelegt wurde ein ganzheitlicher Planungsansatz: Alle baulichen Maßnah-men müssen unter dem übergeordneten Aspekt der Stadtentwicklung betrachtet werden. Es gilt, bei der Realisierung von Planungsvorhaben die unterschiedlichsten Bedürfnisse zu berücksichtigen: Bedarfsgerechtes Wohnen, die verkehrliche Nutzung ohne automatischen Vorrang für den Individualverkehr, die Berücksichtigung des Allgemeinbedarfs, die Verbindung von Wohnen und Arbeiten sowie ökologische Aspekte.

Die Erfahrungen und das Wissen von Frauen können in der Bauplanung neue Akzente setzen, damit die Bedürfnisse der Menschen und nicht das technisch Machbare die Entscheidungsprozesse bestimmen.

Page Top

Zahlen Frauen zuviel Steuern?

Das Steuerrecht ist für Frauen und Männer gleich. Es gibt keine Bestimmungen, die für Frauen andere Regelungen als für Männer vorsehen. Dennoch zahlen Frauen im Verhältnis zu ihrem Einkommen unverhältnismäßig viel Steuern, so das Fazit von Marianne Schwan, Steuerberaterin und Buchautorin. Die Referentinnen des Podiumsgesprächs „Der staatliche Griff ins Portemonnaie - Zahlen Frauen zuviel Steuern?" suchten im Januar anhand zahlreicher Beispiele nach den Gründen der uneinheitlichen steuerlichen Belastung.

Ein zentraler Kritikpunkt am bundesdeutschen Steuersystem ist das Ehegattensplitting. Nach dieser Regelung im Einkommenssteuergesetz hat jedes Ehepaar die Möglichkeit, seine Lohnsteuerkombination frei zu wählen. Da in der Regel der Ehemann mehr verdient als seine Frau, entscheiden sich die meisten Paare für eine 3/5-Kombination, wobei die Frau Steuerklasse V wählt. Sie berücksichtigt jedoch nicht, daß im Falle der Arbeitslosigkeit ihre Ansprüche aus dem Nettogehalt errechnet werden. Dasselbe gilt für andere Lohnersatzleistungen wie Mutterschafts- oder Krankengeld. Die Höhe der Steuerbelastung und der Sozialversicherungsabzüge für niedrige Löhne drängen Frauen zudem in ungeschützte Beschäftigungsverhältnisse ab.

Die Bundestagsabgeordnete und Finanzexpertin Ingrid Matthäus-Mayer wies auf die Absurdität der Splitting-Regelung hin: Wer für Splitting ist, müsse konsequenterweise auch für die Änderung des BGB sorgen, lautete eine ihrer Thesen. Denn danach würde das Einkommen analog zur Zugewinngemeinschaft beiden Ehepartnern gehören, nicht allein der verdienenden, zumeist männlichen Person. Bisher hat die Partnerin lediglich einen Unterhaltsanspruch. Matthäus-Mayer, die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) ebenso wie der Deutsche Frauenrat würden eine andere Lösung vorziehen, die Individualbesteuerung anstelle der Splitting-Regelung.

Weitere Schwachstellen des Systems sind aus weiblicher Sicht die mangelnde steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten oder Ungleichbehandlungen bei der Anerkennung von Werbungskosten. Marianne Schwan wies darauf hin, daß Frauen viele kleine Kniffe in den Abschreibungsmöglichkeiten nicht kennen. In zwei Büchern hat die Steuerexpertin deshalb praktische Tips für Frauen zusammengestellt und die Steuer- und Finanzpolitik auf ihre Konsequenzen für Frauen hin untersucht.

Die Brisanz, die das Thema „Frauen und Steuern" vor dem Hintergrund der aktuellen Steuerreformpläne gewonnen hat, habe man in der Planungsphase gar nicht abschätzen können, sagte die Bundestagsabgeordneten Ulla Schmidt, Moderatorin des Abends und Vorsitzende der Querschnittsgruppe Gleichstellung von Frau und Mann.

Von diesen Plänen der Regierungskoalition sind allerdings kaum Verbesserungen der Situation von Frauen zu erwarten. In unteren und mittleren Einkommensgruppen sind sie überrepräsentiert. 75 Prozent der erwachsenen Frauen haben kein eigenes Einkommen oder ein Einkommen von weniger als 1.400 DM. Nur wenige Frauen profitieren deshalb von der geplanten Absenkung des Spitzensteuersatzes, die wachsende Belastung für untere Einkommensgruppen betrifft sie dagegen umso mehr. Zu den bevorstehenden Mehrbelastungen gehören unter anderem die Versteuerung von Nachtzuschlägen oder die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die familienpolitische Komponente fehle in den Reformplänen der Bundesregierung dagegen völlig, betonte Schmidt. Das Ergebnis der Steuerreform müsse neben einer Vereinfachung vor allem der Abbau steuerrechtlicher Benachteiligungen für Frauen sein. Ein wichtiger Schritt auf diesem Wege sei die Abschaffung des Ehegattensplittings. Nicht die Ehe, die Familie müsse gefördert werden.

Page Top

Steuerpolitik für Frauen
Warum melden sich Frauen nicht zu Wort?


Steuerpolitik und Gerechtigkeit, das sind zwei Dinge, die nicht in Einklang zu bringen scheinen. Betrachtet man das ganze aus der Sicht von Frauen, wird die Gerechtigkeit noch fragwürdiger. Nichtberufstätige Frauen profitieren vom Ehegattensplitting, berufstätige Frauen dagegen erzielen meist Einkommen, die ihren Familien zwar den Lebensunterhalt sichern, aber aufgrund der nachteiligen Steuerklasse nur sehr niedrig sind. Frauen, die in nichtsozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind, meinen, auf diese Weise Steuern sparen zu können. Sie übersehen in vielen Fällen jedoch die persönlichen Konsequenzen solcher Arbeitsverträge, geringe Rentenanwartschaften, niedrige Lohnersatzleistungen usw.

Oft lernen Frauen erst in schwierigen Lebenssituationen, sich mit finanziellen Dingen auseinanderzusetzen und müssen dann erkennen, daß sich ihr Einsatz für die Familie negativ auf ihr Einkommen ausgewirkt hat. „Steuerpolitik für Frauen", ein Seminar des Mainzer Büros, will Frauen fit machen, steuerlich besser abzuschneiden. Gleichzeitig sollen sich die Teilnehmerinnen auch Gedanken machen, wie ein steuerpolitisch sinnvolles System aussehen müßte, das weniger Ungerechtigkeiten enthält.

Page Top

Vorschläge zur eigenständigen Alterssicherung von Frauen

Ist die Teilung der Rentenanwartschaften beider Ehepartner (Rentensplitting) die bessere Alternative zur heutigen Hinterbliebenenversorgung, weil sie einen eigenständigen Rentenanspruch jedes - auch des nicht erwerbstätigen Ehepartners - begründet? Wann sollte das Rentensplitting sinnvollerweise erfolgen? Noch zu Lebzeiten beider Partner, zum Beispiel bei Erreichen des Rentenalters, oder erst nach dem Tod eines Ehepartners? Unter welchen Bedingungen sollten Kindererziehungszeiten rentensteigernd berücksichtigt werden? Wer ist anspruchsberechtigt, nur Ehefrauen, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen haben oder auch Frauen, die nach der Geburt ihres Kindes weiter berufstätig waren?

Mit diesen und ähnlichen Fragen beschäftigte sich eine Veranstaltung des Gesprächskreises Frauenpolitik unter der Leitung der Bundestagsabgeordneten Ulla Schmidt im Oktober. Zentrales Thema dieser Diskussion waren neue Vorschläge und Konzepte aus Politik, Wissenschaft, Gewerkschaften und Verbänden zur eigenständigen Alterssicherung von Frauen. Insofern war sie eine Fortsetzung der Diskussion vom Herbst 1996, in der es um eine kritische Auseinandersetzung mit den Sparmaßnahmen der Bundesregierung ging, insbesondere um geplante Verschlechterungen im Rentenrecht.

Zweifellos hat die Alterssicherung von Frauen im Zuge der aktuellen gesellschaftspolitischen Reformdiskussion wieder an Bedeutung gewonnen, nachdem es um dieses Thema in den letzten zehn Jahren eher still geworden war. Weitgehend unbestritten ist, daß ein erheblicher Reformbedarf besteht. Das Leitbild des alleinverdienenden Familienvaters, auf dem das geltende Rentenrecht basiert, entspricht nicht mehr der Wirklichkeit.

Bereits im Juni 1991 hatte der Bundestag einstimmig eine Entschließung verabschiedet, in der Altersarmut als ein besonderes Problem von Frauen bezeichnet und die feste Absicht erklärt wurde, bis zum Jahr 1997 die notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Verbesserungen der Alterssicherung von Frauen zu erlassen. Bis zum heutigen Tage ist das nicht geschehen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen der jüngeren Vergangenheit Korrekturen im Rentenrecht für Frauen, insbesondere für Zeiten der Kindererziehung angemahnt.

Mittlerweile liegen aus Politik, Verbänden und Wissenschaft zahlreiche Reformkonzepte vor. Vieles von dem, was heute diskutiert wird ist allerdings nicht völlig neu. Verschiedene Ansätze zur eigenständigen Alterssicherung von Frauen hat das Forschungsinstitut der FES im Rahmen von Projektgruppen schon vor mehr als 20 Jahren diskutiert, ohne daß es für derartige Modelle ein breites öffentliches Interesse gegeben hätte.

Auf besonderes Interesse stieß in der Veranstaltung das Konzept der Alterssicherungskommission, das von deren stellvertretenden Vorsitzenden, der Bundestagsabgeordneten Ulrike Mascher, vorgestellt wurde. Kernpunkte sind:

- Die bessere Anrechnung von Kindererziehungszeiten, auch für erwerbstätige Mütter. Erziehungszeiten sollen in Zukunft mit 100 Prozent statt wie bisher mit 75 Prozent des Durchschnittslohns bewertet werden.

- Eine gerechtere Teilung der von beiden Partnern während einer Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, wenn die Ehe durch Tod oder Scheidung beendet wird. Für unverheiratete Paare ist eine analoge Regelung auf freiwilliger vertraglicher Basis vorgesehen.

- Für Hinterbliebene wird zusätzlich zum Splittinganteil von 50 Prozent eine Teilhabe in der Höhe von 10-30 Prozent der gemeinsamen Rentenanwartschaft gezahlt, um Unterversorgung und Armut bei Witwen und Witwern zu verhindern.

- Eine bedarfsabhängige soziale Grundsicherung in der Gesetzlichen Rentenversicherung soll Sozialhilfeabhängigkeit und Altersarmut vermeiden.

In der anschließenden Diskussion sprach sich Ulla Schmidt dafür aus, die Rentenanwartschaften zu halbieren sobald beide Ehepartner das Rentenalter erreicht haben. So könnten die Renten zu je gleichen Teilen auf getrennte Konten der Eheleute überwiesen werden, was vor allem den Frauen, die meist niedrigere Renten erhalten, zugute käme.

Prof. Dr. Hans-Jürgen Krupp, Präsident der Landeszentralbank in der Freien und Hansestadt Hamburg, in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein und Mitglied der Alterssicherungskommission, wies darauf hin, daß es zum Ausbau einer eigenständigen Alterssicherung von Frauen mittel- und langfristig zusätzlicher Maßnahmen bedürfe. Wichtig sei, daß jede Person im erwerbsfähigen Alter sozialversichert sei und einen eigenen Anspruch aufbaue. Für Zeiten der Kindererziehung sollte der Beitrag seiner Ansicht nach von der Versichertengemeinschaft oder vom Staat übernommen werden.

Page Top

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Einstellung der SPD zu versicherungspflichtigen Teilzeitarbeitsplätzen hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Zwei Faktoren waren für den Umschwung entscheidend: Teilzeitbeschäftigung wird vor dem Hintergrund jüngerer Forschungsergebnisse differenzierter beurteilt. Darüber hinaus wird Arbeit, die nicht mit traditioneller Erwerbsarbeit gleichgesetzt werden kann, heute flexibler interpretiert.

Mit dieser grundsätzlichen Einschätzung begann Ottmar Schreiner, sozialpolitischer Experte der SPD-Bundestagsfraktion, seinen Vortrag in der Veranstaltung des Saarlouiser Gesprächskreises vom Mai. Neue Arbeitszeit- und Zeitbudgetuntersuchungen haben ergeben, daß die Frauenerwerbsquote seit Anfang der 90er Jahre um 30 Prozent gestiegen ist. Politikmodelle, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer erleichtern sind für die Zukunft also unerläßlich, denn auch Väter empfinden die Verbindung von Familie und Beruf inzwischen als ein wachsendes Problem.

Schreiner stellte in diesem Zusammenhang noch einmal die Vorschläge zur Diskussion, die die SPD in den letzten fünf Jahren zu diesem Thema entwickelt hat:

- Elternurlaub für Väter und Mütter (Reduzierung der Arbeitszeit für beide),

- Förderung sozialversicherungspflichtiger, d.h. beschäftigungswirksamer Teilzeitarbeit,

- Rentenberechnung unter Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten,

- Ausweitung des Angebots von Kinderbetreuungseinrichtungen (ab 01.01.1999),

- Einführung von familienfreundlichen Arbeitszeiten.

Page Top

Der Islam und die Frauen

Der Islam steht in dem Ruf, eine extrem frauenfeindliche Religion zu sein, und seit Erscheinen des Buches „Nicht ohne meine Tochter" von Betty Mahmoody gilt besonders die Islamische Republik Iran als Sinnbild für die Unterdrückung der Frau. Um so erstaunlicher ist es, daß gerade im Iran eine starke Emanzipationsbewegung anzutreffen ist. Diese Frauen unterscheiden sich von ihren säkularisierten Mitstreiterinnen vor allem durch ihre islamisch-religiöse Argumentationsweise. Für sie war der Prophet Mohammed ein Feminist. Sie berufen sich darauf, daß der Koran eigentlich eine Verbesserung der Stellung der Frau wollte. Nicht der Koran, sondern die patriarchalische Gesellschaftsordnung verhindere die Frauenemanzipation. Diese heutige Frauenbewegung ist besonders interessant, weil sie, indem sie islamisch argumentiert, die muslimische Männergesellschaft mit ihren eigenen Waffen zu schlagen versucht.

Die Iranistin Katajun Amirpur von der Universität Bamberg versuchte in ihrem Referat, gängige Vorurteile über die Stellung von Frauen im Islam zu entkräften. Sie vermittelte ihren ZuhörerInnen Eindrücke aus der vielschichtigen, hierzulande fast unbekannten iranischen Frauenbewegung und erläuterte deren theoretische Argumentation.

Während dieser Veranstaltung zur interkulturellen und interreligiösen Begegnung, die die Akademie Frankenwarte gemeinsam mit dem AusländerInnenbeirat der Stadt Würzburg organisiert hatte, tauschten einheimische und ausländische, christliche und muslimische Gäste Erfahrungen und Meinungen aus.

Page Top

Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern
in Europa


In vielen Bereichen der Rechtsprechung wurden in den vergangenen Jahren aus Sicht von Frauen Fortschritte erzielt. Dessenungeachtet bleibt der Geltungsbereich des Gleichberechtigungsartikels im Grundgesetz und der Landesgleichstellungsgesetze auf den öffentlichen Dienst beschränkt. Eine Ausweitung auf die private Wirtschaft fehlt und wird mit Hinweis auf verfassungsrechtliche Hindernisse immer wieder abgeblockt.

Das Elisabeth-Selbert-Forum hat zu diesem Schwerpunkt im September zwei Expertinnen gewinnen können: Christiane Schreiber, Rechtsanwältin und Vorsitzende des Frauenrates Saar und Karin Junker (MdEP), ASF-Bundesvorsitzende und Vorsitzende der SPD-Kommission Gleichstellungspolitik. Thema des Abends waren neben den Berichten zum aktuellen Stand der Durchsetzung von Art. 3 Abs. 2 GG Informationen über die europäische Gleichstellungspolitik.

Besonders unterstrichen die Rednerinnen, daß durch den Vertrag von Amsterdam auf europäischer Ebene ein frauenpolitischer Fortschritt erreicht werden konnte. Zum ersten Mal wurde ein allgemeines Diskriminierungsverbot formuliert. Nach wie vor fehlt aber die Etablierung von Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe für alle Politikbereiche der Europäischen Union. Ebenso mangelt es innerhalb der Institutionen der Europäischen Gemeinschaft an einer Quotenregelung.

Diese offenen Fragen zeigen, daß die Gleichstellungspolitik auf europäischer Ebene auch in Zukunft ein wichtiges Thema der Arbeit im Elisabeth-Selbert-Forum sein wird.

Page Top

An die Front - Kriegsreporterinnen im Einsatz

Kriege sind Männersache, und so war auch die Kriegsberichterstattung bis Ende der 60er Jahre eine reine Männerdomäne. Als die italienische Journalistin Oriana Fallaci sich dann auf den Kriegsschauplatz Vietnam wagte und über die „Hölle" des Krieges berichtete, erreichte sie eine außergewöhnlich hohe Aufmerksamkeit.

Heute sind Frauen als Kriegsreporterinnen zwar noch nicht die Regel, aber eine Seltenheit sind sie auch nicht mehr. Hat sich dadurch in der Berichterstattung etwas geändert? Berichten Frauen anders über Kriege und Krisenregionen als Männer?

Eine Podiumsdiskussion, die im August vom Berliner Büro in Zusammenarbeit mit dem Journalistinnenbund im Haus der Kulturen der Welt veranstaltet wurde, beschäftigte sich mit diesen Fragen. Auf dem Podium saßen die Chefkorrespondentin der BBC, Katie Adie, die Fotojournalistin Ursula Meissner, die taz-Korrespondentinnen Bettina Gaus und Andrea König sowie als Moderatorin Erica Fischer vom Journalistinnenbund.

Alle Reporterinnen haben die Schrecken des Krieges hautnah miterlebt, in Bosnien, Ruanda, Zaire, Südsudan oder Somalia. Auf einen besonderen weiblichen Stil in der Berichterstattung konnten sie sich jedoch nicht einigen. Für die Berichte von Kriegsschauplätzen existieren Regeln, die von Frauen und Männern gleichermaßen einzuhalten sind. Da gebe es keine professionellen Unterschiede zu Männern. An der Front dürfe sich niemand eine Schwäche leisten.

Journalistinnen wollen Bilder und Berichte liefern, die durch Information aufrütteln. Um das zu leisten, brauchen sie eine emotionale Distanz zu den Ereignissen. „Fakten, der eigene Augenschein und Aktualität" wurden in der Diskussion als die wichtigsten journalistischen Prinzipien genannt. Frauen sehen eher die Folgen, die jeder Krieg nach sich zieht. Ihnen ist vielleicht klarer als Männern, daß ein Krieg die Lebensgrundlagen eines Landes vernichtet. Und sie wissen auch, daß es Frauen sind, die nach dem Ende der Kampfhandlungen die zerstörten Strukturen wieder aufbauen müssen. Bei ihren Recherchen bevorzugen sie als Quellen häufig Frauen, die erzählen, wieviele Häuser zerbombt oder wieviel Stück Vieh getötet wurden. Sie fragen seltener die oft jugendlichen Milizionäre, die lediglich prahlen, wieviele Gegner sie mit welchen Waffen umgebracht haben.

Für die vielen jungen Journalistinnen im Publikum waren diese Erfahrungsberichte vielleicht ein Anstoß für die eigene Berufsplanung. Auf jeden Fall ist es ein Erfolg für weibliche Emanzipationsbestrebungen, daß Frauen in der Kriegsberichterstattung mit ihrer Arbeit so viel Anerkennung finden.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Juli 1998

Previous Page TOC Next Page