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3. Förderprogramme für die Sanierung

Die Wohnungspolitik hat die Notwendigkeit der Förderung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Wohnungsbestand der neuen Bundesländer erkannt und stellt die Bestandsförderung zunehmend in den Mittelpunkt der wohnungspolitischen Aktivitäten. Vernachlässigt wurde dabei allerdings die beschriebene mietrechtliche Folge, daß jede Modernisierung zu einer höheren Wohnkostenbelastung der betroffenen Mieterhaushalte führt. Soweit diese einkommensschwach und bedürftig sind, bedarf es einer wirksamen Individualförderung. Mittel dazu ist das Wohngeld, das wie kaum eine andere Sozialleistung treffsicher auf die Bedürftigkeit abgestellt ist. In den neuen Ländern gelten noch bis zum 31.12.1998 Sonderregelungen, die die Wohngeldberechtigung günstiger ausgestalten als in den westlichen Bundesländern. Dort ist das Wohngeld seit 1990 nicht mehr angepaßt worden und hat längst seine sozialpolitische Entlastungsfunktion verloren. Im Hinblick hierauf muß die nachdrückliche Forderung nach einer gesamtdeutschen Wohngeldreform erhoben werden, die den bedürftigen Haushalten wieder die notwendige Unterstützung gewährt.

3.1 Förderprogramme des Bundes

Die Wohnungsmodernisierung in den neuen Ländern besitzt für die Bundesregierung Priorität. Die umfangreichen wohnungs- und städtebaulichen Fördermaßnahmen des Bundes haben die Lebens- und Wohnbedingungen in den neuen Bundesländern nach Einschätzung des BMBau deutlich verbessert. Die Wohnverhältnisse haben sich dem Westniveau ein gutes Stück angenähert: Seit 1990 wurden rd. 470.000 neue Wohnungen fertiggestellt - darunter rd. 106.000 in Einfamilienhäusern und rd. 100.000 Eigentumswohnungen. Die durchschnittliche Wohnfläche ist nach Angaben des BMBau von knapp 27 m2 auf fast 35 m2 angestiegen, die Eigentumsquote von 26 auf 28 %. Umfangreiche Modernisierungen haben die Wohnqualität deutlich verbessert. Gleichwohl sind im Wohnungsbestand immer noch große Defizite zu erkennen. Deshalb besteht das Ziel der Bundesregierung in der noch stärkeren Konzentrierung der Fördermittel auf die Verbesserung des Wohnungsbestandes sowie auf die Erneuerung und Entwicklung der Innenstädte. Ausdruck dessen sind die Fortsetzung des KfW-Modernisierungsprogramms im Jahr 1998 und die Investitionszulagen-Regelung ab 1999. Festzuhalten ist, daß sich staatliche Fördermaßnahmen nur für besondere Zwecke oder unter besonderen Umständen rechtfertigen lassen, etwa wenn mietrechtliche Begrenzungen Modernisierungsmaß-

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nahmen unwirtschaftlich werden lassen oder der Instandsetzungs- und Modernisierungsrückstau nur mit staatlicher Hilfe abgebaut werden kann.

3.1.1 KfW-Wohnraummodernisierungsprogramm

Das derzeit bezüglich Zweck und Umfang wichtigste Förderprogramm des Bundes ist das KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm für die neuen Länder. Es handelt sich um ein Darlehensprogramm, das von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt wird. Förderziel ist die zinsgünstige Finanzierung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie von Neubaumaßnahmen zur Schaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden. Der Förder- bzw. Subventionseffekt liegt in einer Zinsverbilligung, die aus dem Bundeshaushalt finanziert wird. Als wesentliche Merkmale des Programms nennt das BMBau:

  • Fördertatbestände
    Gefördert werden die Instandsetzung und Modernisierung von eigengenutztem und vermietetem Wohnraum, d. h. Eigentümer und Vermieter können die Förderung in Anspruch nehmen. Ebenfalls förderungsfähig ist die Schaffung neuer (zusätzlicher) Mietwohnungen durch Baumaßnahmen in bestehenden Gebäuden.

  • Darlehensumfang
    Darlehen sind möglich in Höhe von max. 500 DM/m2 Wohnfläche, d. h. verbilligt werden Baumaßnahmen bis zu dieser Höhe. Die Gesamtmaßnahme kann in Einzelschritten erfolgen. Es können also bis zur Ausschöpfung des Höchstbetrages mehrere Kreditanträge für ein Objekt gestellt werden.

  • Förderkonditionen
    Der Zinssatz variiert in Abhängigkeit vom Termin der Darlehenszusage. Gegenwärtig (Stand ab Dezember 1996) beträgt der Zinssatz bei 100 %iger Auszahlung 4,75 %, der Effektivzinssatz für die ersten 10 Jahre etwa 4,84 %. Der Zinssatz ist in den ersten 10 Jahren in der Regel um bis zu 2 Prozentpunkte niedriger als der Marktzinssatz für vergleichbare Kredite. Nach 10 Jahren gelten Kapitalmarktkonditionen. 1997 beträgt die Zinsverbilligung für Investitionen in Plattenbauten 3 Prozentpunkte für ein Sonderkontingent in Höhe von 3 Mrd. DM. Es können bis zu fünf tilgungsfreie Anfangsjahre vereinbart werden. Danach erfolgt die Tilgung halbjährlich in Höhe von 2,5 % (Jahresrate 5 %). Die maximale Kreditlaufzeit beträgt somit 25 Jahre. Von privaten Kreditnehmern werden bankübliche Sicherheiten verlangt.

  • Antragsberechtigte
    Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Unternehmen in privater Rechtsform im Hausbankverfahren, öffentlich-rechtliche Antragsteller richten sich über Direktanträge an die KfW.

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  • Miete nach Modernisierung
    Es gelten die dargestellten Vorschriften des Mietenüberleitungsgesetzes (MÜG) bzw. des Miethöhegesetzes (MHG). Gemäß § 16 Abs. 1 MHG bestand bis zum 31.12.1997 die Möglichkeit, sogenannte Beschaffenheitszuschläge nachzuholen, sofern eine Beseitigung erheblicher Mängel an Dach, Fenstern, Außenwänden, Hausfluren und Treppenraum oder Elektro-, Gas-, Wasser- und Sanitärinstallationen erfolgt. Für jeden in Ordnung gebrachten Bauteil kann eine Mieterhöhung um 0,30 DM/m2 verlangt werden. Somit kann ein Teil der Instandsetzungskosten über Mieterhöhungen finanziert werden.

Das KfW-Programm wurde 1991 gestartet und 1993 auf ein Darlehensvolumen von 60 Mrd. DM angehoben, das bis Ende 1997 zur Verfügung steht. Die Gesamtkosten für den Bund aus der Zinsverbilligung dürften sich auf über 14 Mrd. DM belaufen. Bis Ende Juni 1997 wurden rd. 54,6 Mrd. DM an Krediten zugesagt. Es ist damit zu rechnen, daß die gesamten 60 Mrd. DM bis Ende 1997 benötigt werden. Das Sonderkontingent für Plattenbauten in Höhe von 3 Mrd. DM war bis Ende August 1997 vollständig belegt. Bisher sind Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen in über 3,1 Mio. Wohnungen gefördert worden. Zusätzlich wurde die Schaffung von über 76.000 Wohnungen in bestehenden Gebäuden unterstützt. Die durchschnittliche Förderzusage belief sich 1996 auf rd. 250 DM/m2, womit ein Investitionsbetrag von über 370 DM/m2 ausgelöst wurde. 1996 hat sich die Struktur der Antragsteller deutlich zugunsten der privaten Haushalte verschoben. Ihr Anteil ist von 36 % im Jahr 1995 auf 48 % zu Lasten der Genossenschaften, Wohnungsunternehmen und Kommunen gestiegen. Hierbei dürfte die fortschreitende Eigentumsrestitution eine erhebliche Rolle spielen.

3.1.2 Steuerliche Förderung

Nach dem Fördergebietsgesetz (FöGG) können für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen, die vor dem 1.1.1999 abgeschlossen sind, Sonderabschreibungen in Höhe von 40 % der Aufwendungen beliebig auf das Jahr des Investitionsabschlusses und die folgenden vier Jahre verteilt werden, wenn es sich steuerlich um Herstellungskosten handelt. Liegt steuerlich hingegen ein Erhaltungsaufwand vor, so können die Kosten sofort in voller Höhe von den Mieteinnahmen abgezogen werden [Fn.1: Zur Abgrenzung der steuerlichen Begriffe "nachträgliche Herstellungskosten" und "Erhaltungsaufwand" vgl. das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16.12.1996 - veröffentlicht im Bundessteuerblatt 1996, Teil 1, Seite 1442.] Führt die Geltendmachung von Sonderabschreibungen, Erhaltungsaufwand, Schuldzinsen und sonstigen Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zu Verlusten, so können diese mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten steuermindernd verrechnet werden. Für eigengenutzte Wohnungen sind für Instandsetzungen und Modernisierungen ebenfalls Sonderabschreibungen

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möglich. Bei Herstellungs- und Erhaltungsarbeiten können jährlich bis zu 10 % über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben werden, wobei bis zu 40.000 DM berücksichtigungsfähig sind.

3.1.3 Sonstige Programme des Bundes

Ein Programm der Deutschen Ausgleichsbank für erneuerbare Energien wendet sich an private Haushalte in alten und neuen Ländern (50.000 Dächer-Solar-lnitiative). Gefördert wird der Einbau von solarthermischen Anlagen, Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen, Biomasse- und gasthermischen Anlagen. Für zinsverbilligte Darlehen steht bis zum Jahr 2000 ein Volumen von 1 Mrd. DM bereit, der Zinssatz beträgt 5 %. Eine Kumulation mit anderen Programmen ist möglich. Ferner werden additive Investitionen, die im Zusammenhang mit der Nutzung erneuerbarer Energien anfallen, gefördert. Die Eigenheimzulage erleichtert die Finanzierung der Instandsetzung und Modernisierung im Rahmen des Eigentumserwerbs. Hinzuweisen ist schließlich auf die sog. Ökozulage im Rahmen der Eigenheimzulage für den Erwerb von Gebrauchtimmobilien zur Eigennutzung. Der Einbau von energiesparenden Techniken (z. B. Wärmepumpen, Solaranlagen) wird zusätzlich zum Erwerb des Gebäudes gefördert. Die Förderung beträgt 2 % der Kosten, höchstens jedoch 500 DM pro Jahr über einen Zeitraum von acht Jahren. Allerdings muß der Einbau vor der Gebäudenutzung erfolgen und spätestens am 31.12.1998 abgeschlossen sein. Die Ökozulage kann in alten wie neuen Ländern beantragt werden.

3.1.4 Förderung in den kommenden Jahren

Im Juli 1997 ist von der Bundesregierung entschieden worden, das KfW-Wohnraummodernisierungsprogramm für das Jahr 1998 um 10 Mrd. DM aufzustocken. Nach Angaben des BM Bau soll das Programm - entsprechend der Marktentwicklung - zu den gleichen Konditionen wie bisher fortgeführt werden. Damit ist sichergestellt, daß es 1998 nicht zu einem "Förderloch" kommt. Als Nachfolger des Fördergebietsgesetzes tritt Anfang 1999 das Gesetz zur Fortsetzung der wirtschaftlichen Förderung in den neuen Ländern von August 1997 in Kraft. Diese frühzeitige und langfristige Festlegung soll klarstellen, daß der Aufbau-Ost weiterhin höchste Priorität hat. Das neue Förderkonzept gilt von 1999 bis in der Regel einschließlich 2004. Statt über Sonderabschreibungen erfolgt die Förderung künftig über Investitionszulagen.

Das Schwergewicht der Wohnungspolitik liegt eindeutig bei der unverändert notwendigen Modernisierung des Mietwohnungsbestandes und des selbstgenutzten Wohneigentums in den neuen Ländern. Eine spezielle Förderung des Wohnungsneubaus gibt es künftig nur noch für neue Mietwohnungsgebäude in Innenstädten (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet oder förmlich festgelegtes Erhaltungssatzungsgebiet oder Kerngebiet nach § 7 BauNVO; kommunales Bescheinigungsverfahren). Die Förderung erfolgt bis 2001 in Form einer Inve-

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stitionszulage in Höhe von 10 % für Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu 4.000 DM/m2. Die Zulage mindert die Bemessungsgrundlage der regulären Abschreibungen nicht. Bei einem Wohngebäude mit 500 m2 Wohnfläche zu 4.000 DM/m2 ergibt sich beispielsweise ein Investitionsvolumen von 2 Mio. DM. Die Zulage beträgt in diesem Fall 200.000 DM. Mit der ausschließlich auf innerstädtische Bereiche begrenzten Neubauförderung wird der außerordentlich dynamischen Neubautätigkeit in Ostdeutschland während der vergangenen Jahre Rechnung getragen. Mit der Begrenzung wird das Anliegen unterstützt, Wohnen und Arbeiten näher zusammenzubringen und die Stadtkerne zu revitalisieren.

Die Kostenobergrenze, bis zu der die Zulage gezahlt wird, unterstützt die Bemühungen um einen kostengünstigen Wohnungsbau. Bei erforderlicher Überschreitung wird das Gesamtvorhaben nicht von der Förderung ausgeschlossen. Neubauinvestitionen werden im Zeitraum von 1999 bis 2001 begünstigt. Im Gegensatz zu dieser lediglich auf Innenstädte begrenzten Neubauförderung wird die Förderung der Modernisierung des Bestandes nach Angaben des BM Bau generell fortgeführt und zwar bis einschließlich 2004. Die Investitionszulage in Höhe von 15 % wird gewährt für nachträgliche Herstellungsarbeiten an Mietwohnungen bis zu 1.200 DM/m2 und für den Erhaltungsaufwand und nachträgliche Herstellungskosten bei selbstgenutztem Wohneigentum bis zu 40.000 DM, so daß die Zulage maximal 6.000 DM beträgt.

Mit der neuen Zulagenregelung wird im Vergleich zum geltenden FöGG - je nach individuellem Fördervorteil erreicht. Beispielsweise beträgt bei förderfähigen Modernisierungskosten Steuersatz und zeitlicher Verteilung der Sonder-AfA - ein etwa annähernd gleicher oder sogar höherer von 78.000 DM an einer 65 m²-Mietwohnung die Investitionszulage 11.700 DM. Der Förderwert der Sonder-AfA bewegt sich in diesem Beispiel etwa zwischen 11.000 DM und 13.500 DM. Im Gegensatz zur geltenden steuerlichen Förderung nach FÖGG bietet die neue Zulage den Vorteil der klaren Berechenbarkeit. Insbesondere kommt sie den Ostdeutschen unmittelbar zugute, welche die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten des geltenden Rechts häufig nicht in gleichem Umfang wie Westdeutsche nutzen können. Innerhalb des gesamten Förderkonzeptes nimmt der Bau- und Wohnungssektor weiterhin einen bedeutenden Platz ein. Gut ein Drittel des gesamten Fördervolumens-Ost in Höhe von 5,7 Mrd. DM p.a. entfällt auf den Wohnungs- und Bausektor.

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3.2 Förderziele und Förderprogramme der neuen Länder - das Beispiel Sachsen-Anhalt

Alle neuen Bundesländer fördern die Instandsetzung, Modernisierung und Energieeinsparung mit eigenen Programmen und werden dabei vom Bund unterstützt. Im Jahr 1997 erhalten die neuen Länder als Finanzhilfen des Bundes für Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus sowie der Modernisierung und

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Instandsetzung 810 Mio. DM. Diese Mittel können außer für Neubau auch für Modernisierung und Instandsetzung eingesetzt werden, ohne daß Belegungsbindungen entstehen müssen, wobei die Förderung der Modernisierung und Instandsetzung an Gewicht gewinnt. An der unterschiedlichen Zielsetzung und Ausgestaltung der Länderprogramme zeigt sich, daß die Wohnungsbauförderung grundsätzlich in die Kompetenz der Länder fällt [Fn.1: Daher ist die Information über die aktuellen Förderangebote und -bedingungen jeweils vor Ort zu beschaffen - in der Regel beim zuständigen Amt für Wohnungswesen oder der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde auf Gemeinde- oder Kreisebene. Zu beachten ist, daß die Konditionen von Land zu Land differieren; dies gilt z.B. für die Vorgaben über zulässige Mieterhöhungen bei Inanspruchnahme einer Förderung.] Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Förderpolitik Sachsen-Anhalts und stellen deren Abhängigkeit von der Bundesförderung - insbesondere bei rückläufigen Finanzhilfen - voran.

3.2.1 Landesförderung unter erschwerten Rahmenbedingungen

In Sachsen-Anhalt haben die Wohnungsunternehmen im Verband der Wohnungswirtschaft VdW und die Wohnungsgenossenschaften, die insgesamt über 500.000 Wohneinheiten bewirtschaften, seit 1990 ca. 10 Mrd. DM in Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen investiert. Für diesen Bestand wird ein weiterer Investitionsbedarf von 20 Mrd. DM errechnet. Hinzu kommt der Altbaubestand, der sich überwiegend in privater Hand befindet und noch stärker sanierungsbedürftig ist. Insgesamt ist für das Land Sachsen-Anhalt ein Investitionsbedarf von ca. 40 Mrd. DM anzusetzen, um den gesamten Wohnungsbestand auf einen zeitgemäßen Standard zu bringen.

Es bestehen nur sehr begrenzte Möglichkeiten, Mieterhöhungen als Finanzierungsquelle zu nutzen. So ergaben Untersuchungen, daß die Modernisierungen in den vergangenen Jahren durchschnittlich nur zu etwa 2,40 DM/m2 auf die Miete umgelegt wurden, obwohl das MÜG eine Umlage von 3 DM/m2 erlaubt hätte. Mit dem genannten Betrag wurde offensichtlich die Grenze dessen erreicht, was die Mieter mit ihrer Wohnkaufkraft zu bezahlen vermögen. Eine spürbare Stärkung der Wohnkaufkraft mittels Wohngeld ist als nicht mehr gegeben zu betrachten. Eine Finanzierung des skizzierten Investitionsvolumens mittels einer Umlage auf die Miete dürfte unter diesen Bedingungen über ein Fünftel des benötigten Bedarf kaum hinausgehen. Daher müssen andere Wege beschritten werden, sei es im Rahmen der Förderung und/oder durch Steigerung der Effizienz.

Die indirekte Wohnungsbauförderung über das FöGG erfolgte jährlich in zweistelliger Milliardenhöhe. So schätzt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den jährlichen Betrag auf ca. 27 Mrd. DM, wobei dieser Wert eher die Untergrenze darstellen dürfte. Diese Förderung hat sich bisher als weitgehend ineffizient erwie-

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sen. Es wurde ein kurzzeitiger Neubauboom ausgelöst, der nun einen dramatischen Einbruch der Baukonjunktur in den neuen Ländern zur Folge hat und gleichzeitig zu Fehlallokationen führte. Neue Wohnungen und Büros stehen in großer Zahl leer, die Einkaufszentren vor den Städten verursachen erhebliche Probleme für die Innenstädte, während die Sanierung des Bestandes nur zögerlich voranschreitet. Insofern ist mit dem Investitionszulagengesetz ein Fortschritt erreicht worden.

Während über das FöGG Bezieher hoher Einkommen erheblich subventioniert wurden, gingen die Finanzhilfen des Bundes im sozialen Wohnungsbau stark zurück. Sie sanken von 178 Mio. DM im Jahr 1995 auf 168 Mio. DM im Jahr 1996 und auf 143 Mio. DM im Jahr 1997. Für 1998 sind für Sachsen-Anhalt nur noch 88 Mio. DM vorgesehen. Dies entspricht einer Halbierung der Finanzhilfen innerhalb von vier Jahren, ohne daß an anderer Stelle eine Stärkung der Wohnkaufkraft, beispielsweise durch das Wohngeld, erfolgt wäre. Nach der außergewöhnlichen Anstrengung im Jahre 1995, in der die Landesförderung fast das 4fache Volumen der Bundesfinanzhilfen ausmachte, hat sich die Landesregierung 1996 und 1997 auf die Komplementierung der Bundesmittel beschränkt. 1998 soll die Landesförderung auf dem Vorjahresniveau stabilisiert werden.

Die Reduzierung der Bundesmittel entspricht der im Entwurf zum Wohngesetzbuch dokumentierten Absicht des Bundes, sich aus der sozialen Wohnungspolitik zurückzuziehen. Sie konterkariert aber eine kontinuierliche Wohnungspolitik, wie sie gerade zum Abbau des Instandsetzungs- und Modernisierungsdefizits in den neuen Bundesländern noch auf viele Jahre hinaus erforderlich ist. Die Lasten des sozialen Wohnungsbaus sollen zunehmend auf die Länder und Kommunen abgewälzt werden. Zusätzlich wird durch die geplante Aufgabe bundeseinheitlicher Einkommensgrenzen der gemeinsame Bezugspunkt für eine soziale Wohnungspolitik eliminiert. Über Schritte zu einer weiteren Liberalisierung des Wohnungsmarktes kann man diskutieren. Diese Strategie muß aber zwingend durch eine entsprechende Gestaltung des Wohngeldes [Fn.1: Zu den Einsatzmöglichkeiten des Instruments „Wohngeld" vgl. Politik-Dossier Wohnungspolitik, hrsg. von der Stabsabteilung der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn 1997, S. 13] sozial abgesichert werden, wenn sie zustimmungsfähig sein soll. Diese Position wird von allen für die Wohnungspolitik zuständigen Landesressorts - unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung - geteilt.

Darüber hinaus bleibt ein hohes Engagement des Bundes in der Städtebauförderung bei gleichzeitiger Absenkung der Länder- und Gemeindeanteile unerläßlich. Nur so läßt sich verhindern, daß sich die Kommunen aus der Förderung verabschieden müssen, weil sie ihren geforderten Eigenanteil nicht aufbringen können. Bei allen Sparanstrengungen der öffentlichen Hand ist zu berücksichti-

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gen, daß sich die Städtebau- und Wohnungsbauförderung zu einem nennenswerten Anteil fiskalisch selbst trägt. Insbesondere bei unterausgelasteten bauwirtschaftlichen Kapazitäten bringen die Fördergelder zusätzliche Einnahmen aus Steuern und Abgaben sowie verminderte Ausgaben für Sozialversicherung und Arbeitslosigkeit mit sich. Nach einem entsprechenden Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hat nun auch das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) diesen Sachzusammenhang nachgewiesen.

3.2.2 Zielsetzung der Förderung in Sachsen-Anhalt

Die Förderungspolitik des Landes Sachsen-Anhalt war schon in den vergangenen Jahren zunehmend auf den Bestand orientiert. Im Jahre 1997 wurden ca. 2/3 der Mittel für die Förderung der Bestandsverbesserung verwendet.

  • Über das Wohnraummodernisierungs- und -instandsetzungsprogramm, das sich sowohl auf den Altbaubestand als auch auf Gebäude in Großsiedlungen bezieht, wurden mit knapp 85 Mio. DM fast 3.400 Wohnungen gefördert.

  • Das Leerstandssanierungsprogramm, das ein Volumen von knapp 66 Mio. DM hatte, wurde bei ca. 1.100 leerstehenden aber sanierungsfähigen Wohnungen in Sanierungsgebieten und Innenstädten genutzt.

  • Im Rahmen eines Programms für die Wohnraumanpassung für ältere und behinderte Menschen wurden mit einem Volumen von knapp 24 Mio. DM fast 2.600 Wohnungen den besonderen Bedürfnissen dieser Personengruppen entsprechend umgebaut.

  • Ein Programm zur Modernisierung des eigengenutzten Wohnraums unter Einschluß der Mietermodernisierung mit einem Volumen von ca. 12 Mio. DM führte zu Maßnahmen in rd. 5.600 Wohnungen.

Auch künftig ist in Sachsen-Anhalt eine verstärkte Förderung von Maßnahmen im Bestand vorgesehen. Ca. 80 bis 90 % der verfügbaren Mittel sollen in diesem Bereich eingesetzt werden. Dabei muß die Landesförderung die Entwicklung der Innenstädte wie auch der Großsiedlungen gleichermaßen im Auge haben. Wegen des besonderen Problemdrucks sollen aber insbesondere die Großwohnsiedlungen in einer konzentrierten Aktion mit anderen Ressorts, mit Initiativgruppen vor Ort und mit der Wohnungswirtschaft im Rahmen einer längerfristigen Strategie aufgewertet werden. Der Wohnungsbau ist eine Querschnittsaufgabe. Dies gilt vor allem für die Verzahnung von Wohnungspolitik und Städtebaupolitik; aber auch die Sozialpolitik, die Arbeitsmarktpolitik und die Umweltpolitik spielen als Kooperationsfelder eine wichtige Rolle.

Von den Wohnungsunternehmen muß erwartet werden, daß sie nach besten Kräften ihr gesamtes wohnungswirtschaftliches Instrumentarium nutzen. Stich-

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worte sind in diesem Zusammenhang z.B. Mietdifferenzierungen, Wohnungszusammenlegungen aber auch die Umwidmung von Wohnungen zu einer städtebaulich sinnvollen Mischnutzung des Gebäudebestandes. Darüber hinaus muß auch mit der Wohnungswirtschaft nach übergreifenden Lösungen gesucht werden. Der Versuch, eine „integrierte Wohnungspolitik" aus ihren bisher oft rein theoretischen Bezügen in praktische Anwendungen zu überführen, wird in Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Bauhaus Dessau verfolgt. Das Bauhaus war zu Beginn der 30er Jahre eine international anerkannte Instanz zum Thema „Interdisziplinäre Zusammenarbeit" und hatte den besonderen Anspruch, ökonomisch effiziente Lösungen mit gleichzeitig hohem künstlerischen Standard zu entwickeln. Das Bauhaus wurde deshalb vom Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr beauftragt, für eine Reihe von Forschungsprojekten des Ministeriums wie

  • energetische Sanierung des Wohnungsbestandes

  • neue Geschäftsfelder für Wohnungsunternehmen

  • soziale Wohnungspolitik für ältere Menschen und

  • Selbsthilfeprojekte zum Eigentumserwerb im Bestand

Partner an den Universitäten und Fachhochschulen des Landes zu suchen. Beabsichtigt ist die Entwicklung eines dauerhaften Dialogs mit den wissenschaftlichen Instituten, den wirtschaftlichen Akteuren des Landes und den Ressorts der Landesregierung - durchaus auch im Sinne der „Runden Tische", die in den neuen Ländern eine gute Tradition haben und über „optimale Einzellösungen" hinaus zu überlegenen Gesamtstrategien beitragen können.

In der Diskussion begrüßte der Vertreter des Amtes für Stadtsanierung Leipzig die Aufforderung zur Zusammenarbeit der Beteiligten und forderte insbesondere eine Kooperation über die Landesgrenzen hinweg. Auch der Deutsche Mieterbund unterstützte den Ansatz einer integrierten und gemeinsamen Problemlösung. Hinsichtlich des Wohngeldes wurde kritisiert, daß der Bund seine ursprüngliche Absicht, das Wohngeld auch in Westdeutschland im Jahre 1996 zu reformieren, aufgegeben hat. Hier könnten aber auch die Länder über den Bundesrat eine Initiative zur Wohngeldreform einbringen. Sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene scheiterten solche Vorhaben der Bauminister aber am Widerstand der Finanzminister. Betont wurde, daß die Umstellung vom FöGG auf die Investitionszulage viel früher hätte erfolgen müssen, da die Fehlentwicklungen nach dem FöGG bereits lange bekannt und offensichtlich waren. Das FöGG hätte nur bei Westdeutschen mit einer entsprechend hohen steuerlichen Progression zu einer Vermögensbildung geführt. Zudem entspräche das Angebot nicht dem Bedarf.

Der Abteilungsleiter Wohnungswesen aus dem Bauministerium Sachsen-Anhalt sah ein Ungleichgewicht zwischen den detaillierten Regelungen einerseits und

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dem Rückzug des Bundes aus seinem finanziellen Engagement andererseits. Er begrüßte die Diskussion und Zusammenarbeit über Landesgrenzen hinweg. Kritisiert wurde die Vorlage zum Wohnungsgesetzbuch. Hier fänden viele „gut klingende Begriffe" Verwendung, hinter denen aber keine Substanz steht. Ein Beispiel hierfür ist der Begriff "gemischte Bewohnerstrukturen": das Gesetz sei nicht darauf angelegt, gemischte Bewohnerstrukturen zu erreichen. Vielmehr würden durch die einkommensorientierte Miete die Bewohner auf lange Sicht entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sortiert. Außerdem führe das Gesetz zu einer zunehmenden Abwälzung der finanziellen Lasten auf die Länder und Kommunen.

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3.3 Kombination der Förderprogramme

Die Förderprogramme von Bund und Ländern sind vielfach nicht kombinierbar. So gilt von Seiten des Bundes für das KfW-Wohnraummodernisierungsprogramm grundsätzlich ein Kumulationsverbot. Ausnahmen gibt es für jene Fälle, in denen überdurchschnittlich hohe Kosten anfallen. Neben den KfW-Mitteln können bei folgenden Maßnahmen Landesmittel eingesetzt werden:

  • bei Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dach, Fassade) bei denkmalgeschützten Gebäuden und im Rahmen der Stadt- oder Dorferneuerung

  • bei Maßnahmen an industriell gefertigten Mietwohnungen (Plattenmietwohnungen)

  • bei Maßnahmen an konventionell errichteten Mietwohnungen, wenn ein nicht umlagefähiger Aufwand (Aufwandsanteil, der die Kappung von 3 DM/m2 übersteigt) beim Investor verbleibt.

Die Länder geben in ihren Programmen inzwischen oft vor, daß der Investor zunächst die KfW-Mittel des Bundes in Anspruch nehmen muß. Der Einsatz von Landesmitteln kommt somit nur für die genannten Ausnahmefälle besonders hoher Investitionskosten in Betracht. Das traf z. B. für das Plattenbauprogramm des Landes Berlin zu und gilt für die Modernisierungsprogramme in Brandenburg und Sachsen sowie mit Einschränkungen in Sachsen-Anhalt.


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