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TEILDOKUMENT:
[Seite der Druckausgabe: 47] 4. Förderung junger Technologieunternehmen
4.1 Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen Angesichts der Bedeutung technologieorientierter Unternehmen für den Innovationsfortschritt, den wirtschaftlichen Strukturwandel und den Aufbau von Innovationspotentialen, aber auch vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Startbedingungen von jungen Technologieunternehmen hat das Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT, heute: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, BMBF) die Gründung technologieorientierter Unternehmen in den zurückliegenden Jahren in den ABL gefördert und tut dies gegenwärtig noch in den NBL. Der 1988 in den ABL ausgelaufene Modellversuch Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen" des BMFT erbrachte eine erfreuliche Belebung des Gründungsklimas für derartige Unternehmen. Es entstand eine ganze Reihe von Unternehmen, die inzwischen Umsätze in zweistelliger Millionenhöhe tätigen. In den NBL sind die Hemmnisse für technologieorientierte Unternehmensgründungen wesentlich größer; andere kommen noch dazu, wie z.B. die geringere Management- und Marketingerfahrung sowie die Unerfahrenheit der Unternehmensgründer im Umgang mit Kapitalgebern. Aus diesem Grunde fördert das BMBF seit 1990 in den NBL technologieorientierte Unternehmensgründungen im Rahmen eines neuaufgelegten, aber erheblich modifizierten Modellversuchs TOU. Dabei wird der Modellversuch durch die Förderung des Aufbaus ausgewählter Technologie- und Gründerzentren flankiert. Die Antragsfrist wurde inzwischen bis zum 31.12.1995 verlängert. Die Ziele der Maßnahme bestehen darin, durch die Bereitstellung von Finanzierungs- und Beratungsangeboten die Gründung technologieorientierter Unternehmen in den NBL zu fördern und damit einen Beitrag zum Aufbau eines leistungsfähigen innovationsorientierten Mittelstandes zu leisten. Die Förderung folgt dem Lebenszyklus junger Technologieunternehmen. Sie umfaßt:
[Seite der Druckausgabe: 48] Die geförderten Produkte oder Verfahren müssen technisch und wirtschaftlich machbar sein, dem Unternehmen eindeutige Wettbewerbsvorteile bieten, so daß ein nachhaltiger Unternehmenserfolg erwartet werden kann, und mit hohen, aber kalkulierbaren Entwicklungsaufwendungen verbunden sein, zu deren Finanzierung die Eigenmittel der Antragsteller nicht ausreichen. Gefördert werden Personen, die als Gründer ein Technologieunternehmen mit Sitz und künftigem Geschäftsbetrieb auf dem Gebiet der NBL und Berlin (Ost) aufbauen wollen sowie bestehende Unternehmen mit Sitz, Geschäftsbetrieb und wirtschaftlichem Schwerpunkt auf dem Gebiet der NBL und Berlin (Ost),
Die Förderkonditionen im Modellversuch TOU-NBL sind wie folgt: Konzeptionierung - Phase l
Markteinführung/Produktionsaufbau - Phase III
[Seite der Druckausgabe: 49] Die Gründung von Technologieunternehmen wird desweiteren durch folgende Förderungen unterstützt
4.2 Innovations- und Technologieförderung Jungen Technologieunternehmen stehen zahlreiche Förderprogramme der Innovations-und Technologieförderung offen. Diese Programme sind auf folgende Schwerpunkte gerichtet:
Im allgemeinen haben die zahlreichen Einzelmaßnahmen kein einheitliches Fördermuster. Förderziele, Fördergruppen und die Art und Weise der Förderung unterscheiden sich: Förderungen können direkt, indirekt oder indirekt spezifisch erfolgen. Eine direkte Förderung liegt vor, wenn ein ganz bestimmtes Projekt gefördert wird. Indirekte Förderung bezieht sich nicht auf ein Projekt, sondern verbessert die Situation für das FuE-treibende Unternehmen insgesamt. Steuerliche Erleichterungen wären beispielsweise indirekte Förderungen. Indirekt-spezifische Förderung erfolgt vor allem über Fachprogramme des BMBF. Bei Anwendung vereinfachter Antragsverfahren fördert das BMBF mit indirekt-spezifischer Förderung Arbeiten auf vorher festgelegten, technologisch als zukunftsträchtig erachteten Gebieten. Gefördert wird durch Gewährung finanzieller Zuschüsse, aber auch durch bestimmte Erleichterungen oder Verschaffung anderer Vorteile, wie z.B. Bürgschaften, kostenlosen Zugängen zu Beratungsleistungen oder Informationen. Finanzielle Förderungen wiederum [Seite der Druckausgabe: 50] können als nicht rückzahlbare oder bedingt rückzahlbare Zuschüsse ausgereicht werden, als Darlehen oder als Beteiligungskapital. Am günstigsten ist aus Sicht des Unternehmens natürlich ein nicht rückzahlbarer Zuschuß. Zuschüsse sind häufig bei Projektförderungen zu finden, also dann, wenn der Zuwendungsgeber einen ganz bestimmten Entwicklungszweck unterstützen möchte. Das ist zum Beispiel bei den Fachprogrammen der BMBF (Förderung der Biotechnologie, erneuerbare Energien, neue Werkstoffe) der Fall. Auch die speziellen Programme für die NBL sind zum großen Teil Zuschußprogramme. Bei Zuschüssen wird davon ausgegangen, daß vom Unternehmen selbst noch ein erhebliches Risiko der Entwicklung getragen werden soll. Deshalb werden die Zuschüsse fast immer nur anteilig zu den Kosten gewährt. Im Mittel sind das etwa 25 - 50 % der förderfähigen Kosten. Ein Bundesprogramm, das nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt, ist das Innovationsförderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft, das die Forschungsagentur Berlin GmbH als einer der beiden Projektträger betreut. Das Programm fördert die Entwicklung von neuen Produkten und Verfahren, die den internationalen Stand der Technik erreichen. Bisher wurden im Innovationsförderprogramm 1.350 Anträge gestellt und über 650 Bewilligungen ausgesprochen. Es floß eine Zuwendungssumme von insgesamt über 165 Mio. DM. Bei bedingt rückzahlbaren Zuschüssen entscheidet der Zuwendungsgeber über eine Rückzahlung, wenn das Unternehmen durch die Förderung zu wirtschaftlichem Erfolg gelangt ist. Da die Bewertung des "Erfolgs" kompliziert ist bzw. die Unternehmen versuchen, sich der Rückzahlung zu entziehen, wird mit bedingt rückzahlbaren Zuschüssen kaum gearbeitet. Darlehen gestatten eine Finanzierung der Zukunftsaufgaben des Unternehmens, haben aber für die Unternehmen den Nachteil der Rückzahlung. Die Förderung besteht hierbei darin, daß für solche unternehmerische Zwecke Geld verliehen wird, für die die Banken ansonsten aufgrund zu hohen Risikos zurückhaltend wären. Oft werden diese Darlehen zu geringeren Zinsen als am Markt üblich vergeben. Eine Reihe von Darlehen bieten auch Haftungsfreistellungsmöglichkeiten für die Hausbanken an. Diese Darlehen, wie z.B. das FuE-Innovationsdarlehen, werden von einer Kreditbank in Verbindung mit der Hausbank ausgereicht. Aber auch geförderte Darlehen decken in der Regel nicht die gesamten Kosten der Projekte, sondern nur einen bestimmten Prozentsatz davon. [Seite der Druckausgabe: 51]
Tab. 11: Kurzbeschreibung ausgewählter FuE-Förderprogramme des Bundes
[Seite der Druckausgabe: 52] Eine Kurzbeschreibung ausgewählter FuE-Förderprogramme des Bundes für die NBL ist in Tabelle 11 enthalten [[33] Forschung und Entwicklung in Ostdeutschland. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung. Berlin: Wochenbericht 6/95]. Grundlage und Instrument der FuE-Politik der Europäischen Union ist das mittelfristig geltende "Gemeinschaftliche Rahmenprogramm für den Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration". Derzeit gilt das
Ziele des EU-Programms sind:
[Seite der Druckausgabe: 53] Das Rahmenprogramm wird in vier Aktionsbereichen durchgeführt, deren erster die Durchführung von Forschungs-, technologischen Entwicklungs- und Demonstrationsprogrammen durch die Förderung der Zusammenarbeit mit und zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen beinhaltet. Spezifische Einzelprogramme werden in folgenden Bereichen ausgefüllt:
4.3 Die Fördermaßnahme "Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen" (BTU) Der Modellversuch "Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen" (TOU) in den alten Bundesländern (ABL) führte u.a. zu der Erkenntnis, daß die Verbesserung der Eigenkapitalbasis über den Zufluß von Beteiligungskapital bei gleichzeitiger Verknüpfung mit einer Managementunterstützung ein geeignetes Förderinstrument für JTU ist. Es trägt vor allem auch dem Umstand Rechnung, daß der hohe Kapitalbedarf von JTU auf diesem Wege mit einem geringeren Subventionsvolumen des Fördergebers verbunden ist. Als der Modellversuch TOU-ABL Ende 1988 planmäßig auslief, gab es nur wenige Beteiligungskapitalgeber, die über eine nennenswerte Erfahrung mit solchen Investments verfügten und deren spezifischen Risiken standen keine entsprechenden Renditeerwartungen gegenüber. Gleichzeitig erlebte der "traditionelle" Beteiligungsmarkt einen deutlichen Aufschwung. Das BMBF sah daher die Notwendigkeit für eine spezielle Fördermaßnahme, die das Angebot an risikotragendem Kapital für junge Technologieunternehmen (JTU) nachhaltig vergrößern sollte. Daher wurde 1989 der Modellversuch [Seite der Druckausgabe: 54] "Beteiligungskapital für junge Technologieunternehmen" (BJTU) gestartet, der nach der deutschen Wiedervereinigung auch für Engagements in den NBL offen stand. Er hat das oben genannte Ziel erreicht und zu der Erkenntnis geführt, daß die Finanzierungsanforderungen kleiner Technologieunternehmen sich nicht gravierend von denen neugegründeter unterschieden. Daher erfolgte jetzt nach seinem Zugangsende eine weitgehende Übertragung seiner Förderinstrumente auf kleine Technologieunternehmen generell. Dies stellt das neue Förderprogramm BTU dar. Ziel von BTU ist es, das Angebot an risikotragendem Kapital für kleine bzw. mittlere Technologieunternehmen (TU), die Innovationsvorhaben durchführen wollen, auszuweiten. Im Rahmen dieser Maßnahme können Beteiligungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden, die nicht älter als zehn Jahre sind und die EU-Definition von "klein" erfüllen, d.h.
Unternehmen in den neuen Bundesländern (NBL) und Ost-Berlin dürfen ebenfalls nicht älter als zehn Jahre sein und müssen die EU-Definition von "KMU" erfüllen, d.h. sie dürfen
Die Beteiligungen dienen der Finanzierung von Innovationsvorhaben und zwar für:
[Seite der Druckausgabe: 55] Wie beim Modellversuch BJTU bestehen bei BTU zwei Zugangsvarianten:
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