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[Seite der Druckausgabe: 47]

4. Förderung junger Technologieunternehmen




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4.1 Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen

Angesichts der Bedeutung technologieorientierter Unternehmen für den Innovationsfortschritt, den wirtschaftlichen Strukturwandel und den Aufbau von Innovationspotentialen, aber auch vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Startbedingungen von jungen Technologieunternehmen hat das Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT, heute: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, BMBF) die Gründung technologieorientierter Unternehmen in den zurückliegenden Jahren in den ABL gefördert und tut dies gegenwärtig noch in den NBL. Der 1988 in den ABL ausgelaufene Modellversuch „Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen" des BMFT erbrachte eine erfreuliche Belebung des Gründungsklimas für derartige Unternehmen. Es entstand eine ganze Reihe von Unternehmen, die inzwischen Umsätze in zweistelliger Millionenhöhe tätigen.

In den NBL sind die Hemmnisse für technologieorientierte Unternehmensgründungen wesentlich größer; andere kommen noch dazu, wie z.B. die geringere Management- und Marketingerfahrung sowie die Unerfahrenheit der Unternehmensgründer im Umgang mit Kapitalgebern. Aus diesem Grunde fördert das BMBF seit 1990 in den NBL technologieorientierte Unternehmensgründungen im Rahmen eines neuaufgelegten, aber erheblich modifizierten Modellversuchs TOU. Dabei wird der Modellversuch durch die Förderung des Aufbaus ausgewählter Technologie- und Gründerzentren flankiert. Die Antragsfrist wurde inzwischen bis zum 31.12.1995 verlängert.

Die Ziele der Maßnahme bestehen darin, durch die Bereitstellung von Finanzierungs- und Beratungsangeboten die Gründung technologieorientierter Unternehmen in den NBL zu fördern und damit einen Beitrag zum Aufbau eines leistungsfähigen innovationsorientierten Mittelstandes zu leisten. Die Förderung folgt dem Lebenszyklus junger Technologieunternehmen. Sie umfaßt:

  • die strategische Vorbereitung der Gründung, d.h. die Erarbeitung einer Unternehmenskonzeption,

  • die Realisierung der technischen Lösung, d.h. die Entwicklung eines marktfähigen Produkts,

  • die Entwicklung des spezifischen Marktes, d.h. die Markteinführung und den Fertigungsaufbau.

[Seite der Druckausgabe: 48]

Die geförderten Produkte oder Verfahren müssen technisch und wirtschaftlich machbar sein, dem Unternehmen eindeutige Wettbewerbsvorteile bieten, so daß ein nachhaltiger Unternehmenserfolg erwartet werden kann, und mit hohen, aber kalkulierbaren Entwicklungsaufwendungen verbunden sein, zu deren Finanzierung die Eigenmittel der Antragsteller nicht ausreichen. Gefördert werden Personen, die als Gründer ein Technologieunternehmen mit Sitz und künftigem Geschäftsbetrieb auf dem Gebiet der NBL und Berlin (Ost) aufbauen wollen sowie bestehende Unternehmen mit Sitz, Geschäftsbetrieb und wirtschaftlichem Schwerpunkt auf dem Gebiet der NBL und Berlin (Ost),

  • die nicht älter als zwei Jahre sind,

  • die nicht mehr als 10 Mitarbeiter haben,

  • in denen der bzw. die Gründer mindestens 51 % der Unternehmensanteile halten,

  • bei denen eine Beteiligung Externer nicht zu einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Unternehmen (z.B.: Vergabe exklusiver Rechte) führt.

Die Förderkonditionen im Modellversuch TOU-NBL sind wie folgt:

Konzeptionierung - Phase l

  • Nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben, max. 45.000 DM,

  • Betriebswirtschaftliche und technische Beratung zur Erarbeitung der Unternehmenskonzeption,
Entwicklung - Phase II

  • Nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 800.000 DM (in Abhängigkeit vom Anteil industrieller Grundlagenforschung),

  • Vorhabenbegleitende Beratung und Qualifizierung,

Markteinführung/Produktionsaufbau - Phase III

  • Eigenkapitalähnliche Darlehen bis max. 500.000 DM in Verbindung mit einem Hausbankdarlehen,

  • Schwerpunktberatung zur Markteinführung und zum Produktionsaufbau.

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Die Gründung von Technologieunternehmen wird desweiteren durch folgende Förderungen unterstützt

  • Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen (vgl. Abschnitt 4.3),

  • Eigenkapitalhilfeprogramm zur Förderung selbständiger Existenzen,

  • ERP-Programm,

  • Programm der Deutschen Ausgleichsbank zur Förderung von Existenzgründungen,

  • KfW-Programm zur Unterstützung von Investitionen zur Errichtung, Sicherung und Erweiterung von Unternehmen,

  • Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur",

  • Investitionszulagen.


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4.2 Innovations- und Technologieförderung

Jungen Technologieunternehmen stehen zahlreiche Förderprogramme der Innovations-und Technologieförderung offen. Diese Programme sind auf folgende Schwerpunkte gerichtet:

  • Herstellung und Steigerung der technologischen Wettbewerbsfähigkeit,

  • Aufbau und Stärkung eines innovativen Mittelstandes,

  • Aufbau einer FuE-fördernden Infrastruktur.

Im allgemeinen haben die zahlreichen Einzelmaßnahmen kein einheitliches Fördermuster. Förderziele, Fördergruppen und die Art und Weise der Förderung unterscheiden sich:

Förderungen können direkt, indirekt oder indirekt spezifisch erfolgen. Eine direkte Förderung liegt vor, wenn ein ganz bestimmtes Projekt gefördert wird. Indirekte Förderung bezieht sich nicht auf ein Projekt, sondern verbessert die Situation für das FuE-treibende Unternehmen insgesamt. Steuerliche Erleichterungen wären beispielsweise indirekte Förderungen. Indirekt-spezifische Förderung erfolgt vor allem über Fachprogramme des BMBF. Bei Anwendung vereinfachter Antragsverfahren fördert das BMBF mit indirekt-spezifischer Förderung Arbeiten auf vorher festgelegten, technologisch als zukunftsträchtig erachteten Gebieten.

Gefördert wird durch Gewährung finanzieller Zuschüsse, aber auch durch bestimmte Erleichterungen oder Verschaffung anderer Vorteile, wie z.B. Bürgschaften, kostenlosen Zugängen zu Beratungsleistungen oder Informationen. Finanzielle Förderungen wiederum

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können als nicht rückzahlbare oder bedingt rückzahlbare Zuschüsse ausgereicht werden, als Darlehen oder als Beteiligungskapital.

Am günstigsten ist aus Sicht des Unternehmens natürlich ein nicht rückzahlbarer Zuschuß. Zuschüsse sind häufig bei Projektförderungen zu finden, also dann, wenn der Zuwendungsgeber einen ganz bestimmten Entwicklungszweck unterstützen möchte. Das ist zum Beispiel bei den Fachprogrammen der BMBF (Förderung der Biotechnologie, erneuerbare Energien, neue Werkstoffe) der Fall. Auch die speziellen Programme für die NBL sind zum großen Teil Zuschußprogramme. Bei Zuschüssen wird davon ausgegangen, daß vom Unternehmen selbst noch ein erhebliches Risiko der Entwicklung getragen werden soll. Deshalb werden die Zuschüsse fast immer nur anteilig zu den Kosten gewährt. Im Mittel sind das etwa 25 - 50 % der förderfähigen Kosten.

Ein Bundesprogramm, das nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt, ist das Innovationsförderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft, das die Forschungsagentur Berlin GmbH als einer der beiden Projektträger betreut. Das Programm fördert die Entwicklung von neuen Produkten und Verfahren, die den internationalen Stand der Technik erreichen. Bisher wurden im Innovationsförderprogramm 1.350 Anträge gestellt und über 650 Bewilligungen ausgesprochen. Es floß eine Zuwendungssumme von insgesamt über 165 Mio. DM.

Bei bedingt rückzahlbaren Zuschüssen entscheidet der Zuwendungsgeber über eine Rückzahlung, wenn das Unternehmen durch die Förderung zu wirtschaftlichem Erfolg gelangt ist. Da die Bewertung des "Erfolgs" kompliziert ist bzw. die Unternehmen versuchen, sich der Rückzahlung zu entziehen, wird mit bedingt rückzahlbaren Zuschüssen kaum gearbeitet.

Darlehen gestatten eine Finanzierung der Zukunftsaufgaben des Unternehmens, haben aber für die Unternehmen den Nachteil der Rückzahlung. Die Förderung besteht hierbei darin, daß für solche unternehmerische Zwecke Geld verliehen wird, für die die Banken ansonsten aufgrund zu hohen Risikos zurückhaltend wären. Oft werden diese Darlehen zu geringeren Zinsen als am Markt üblich vergeben. Eine Reihe von Darlehen bieten auch Haftungsfreistellungsmöglichkeiten für die Hausbanken an. Diese Darlehen, wie z.B. das FuE-Innovationsdarlehen, werden von einer Kreditbank in Verbindung mit der Hausbank ausgereicht. Aber auch geförderte Darlehen decken in der Regel nicht die gesamten Kosten der Projekte, sondern nur einen bestimmten Prozentsatz davon.

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Tab. 11: Kurzbeschreibung ausgewählter FuE-Förderprogramme des Bundes


FuE-Personalförderung Ost (PFO)

Förderung von Personalaufwendungen für FuE in Höhe von 40 vH der Bruttolöhne und -gehälter.

FuE-Personal-Zuwachsförderung (ZFO)

Förderung zusätzlicher Einstellungen von Wissenschaftlern und Ingenieuren in Höhe von 50 vH der Bruttogehälter für 15 Monate.

Marktvorbereitende Industrieforschung

Förderung von Forschungs-GmbH und anderen FuE-Dienst-leistungsunternehmen als Anbieter von FuE-Ergebnissen für eine marktrelevante Verwertung in kleinen und mittleren Unternehmen.

Innovationsförderprogramm Ost (IFP)

Projektförderung für Produkt- oder Verfahrensentwicklungen, die den internationalen Stand der Technik erreichen, mindestens den des Unternehmens übertreffen, in Höhe von 35 % der Kosten des Entwickungsvorhabens bis zur Fertigungsreife.

Industrielle Gemeinschaftsforschung

Bearbeitung unternehmensübergreifender industrierelevanter FuE-Projekte im vorwettbewerblichen Bereich, sofern diese für kleine und mittlere Unternehmen verwertbar sind (Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen, AiF).

Auftragsforschung-Ost (AFO)

Förderung von FuE-Aufträgen, die kleine und mittlere ostdeutsche Unternehmen zur Lösung eigener technologischer Aufgaben an externe Auftragnehmer vergeben (FuE-lnstitute, Hochschulen, Unternehmen) ohne regionale Beschränkung bei den Auftragnehmern. Zuwendungen erhalten die ostdeutschen Auftraggeber.

Auftragsforschung-West-Ost (AWO)

Förderung von FuE-Aufträgen, die von Unternehmen der ABL oder des Auslandes an Forschungseinrichtungen oder Unternehmen der NBL oder Ost-Berlin erteilt werden. Antragsberechtigt sind die Auftragnehmer in den NBL, die auch die Zuwendung erhalten.

Forschungskooperation mit Programmteilen

- Teil: „Vorhaben"

- Teil: „Aufträge"

- Teil: „Personalaustausch"

Förderung von FuE-Vorhaben als Kooperationsprojekte zwischen deutschen oder ausländischen Unternehmen gegebenenfalls ergänzt durch Unteraufträge an Forschungseinrichtungen.

Förderung von Aufträgen, die deutsche Unternehmen an externe Forschungseinrichtungen vergeben.

Förderung von zeitweiligem Austausch von Forschungspersonal zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Verbesserung des Technologietransfers. Kein spezifisch ostdeutsches Programm, förderberechtigt sind ost- und westdeutsche Unternehmen.

[Seite der Druckausgabe: 52]

Eine Kurzbeschreibung ausgewählter FuE-Förderprogramme des Bundes für die NBL ist in Tabelle 11 enthalten [[33] Forschung und Entwicklung in Ostdeutschland. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung. Berlin: Wochenbericht 6/95].

Grundlage und Instrument der FuE-Politik der Europäischen Union ist das mittelfristig geltende "Gemeinschaftliche Rahmenprogramm für den Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration". Derzeit gilt das
4. Rahmenprogramm für den Zeitraum von 1994 bis 1998. Die EU bezuschußt dabei gemeinsame Vorhaben europäischer Partner aus Hochschulen und Unternehmen, Stipendien für junge Wissenschaftler, die Koordination nationaler Forschungsprogramme, internationale Seminare und Konferenzen sowie Maßnahmen zur Verbreitung der Forschungsergebnisse.

Ziele des EU-Programms sind:

  • leistungsfähige und verläßliche Infrastrukturen, beispielsweise für Information und Kommunikation, sowie Infrastrukturen, die den Anforderungen der gemeinschaftlichen Verkehrs- und Energiepolitik genügen,

  • effiziente, saubere, ungefährliche und umweltschonende Fertigung auf der Grundlage moderner Fertigungsorganisation, bei der menschliche Faktoren berücksichtigt werden,

  • Förderung des Umweltschutzes als eine Möglichkeit für die Industrie, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern,

  • Erhöhung der Lebensqualität mit besonderem Augenmerk auf Gesundheit und Hygiene,

  • Sicherstellung der technologischen und industriellen Integration innerhalb des Binnenmarktes,

  • frühzeitige Berücksichtigung technologischer und industrieller Veränderungen, um den Bedürfnissen des Marktes und der Gesellschaft besser gerecht zu werden, wie etwa im Hinblick auf einen hohen Beschäftigungsgrad,

  • Verstärkung der Synergieeffekte zwischen der internationalen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie und den Außenbeziehungen der Gemeinschaft,

  • Sicherstellung der wirksamen Verbreitung der wissenschaftlichen und technologischen Errungenschaften in Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere bei den kleinen und mittleren Unternehmen,

  • Förderung der Beherrschung neuer Technologien.

[Seite der Druckausgabe: 53]

Das Rahmenprogramm wird in vier Aktionsbereichen durchgeführt, deren erster die Durchführung von Forschungs-, technologischen Entwicklungs- und Demonstrationsprogrammen durch die Förderung der Zusammenarbeit mit und zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen beinhaltet.

Spezifische Einzelprogramme werden in folgenden Bereichen ausgefüllt:

  • Informations- und Kommunikationstechnologien (Telematikanwendungen, fortgeschrittene Kommunikationsdienste, Informationstechnologien),

  • Industrielle Technologien (Entwurf- und Konstruktionstechnologien, Werkstoffe und Werkstofftechnologien, Technologien auf dem Gebiet der Verkehrsmittel, Normung, Meß- und Prüfverfahren),

  • Umwelt (natürliche Umwelt, Umweltqualität, neue Technologien für den Umweltschutz, Meereswissenschaft und -technologien),

  • Biowissenschaften und -technologien (Biotechnologie, Biomedizin und Gesundheitswesen, Landwirtschaft und Fischerei),

  • Energie,

  • Verkehr,

  • Sozioökonomische Forschung.


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4.3 Die Fördermaßnahme "Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen" (BTU)

Der Modellversuch "Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen" (TOU) in den alten Bundesländern (ABL) führte u.a. zu der Erkenntnis, daß die Verbesserung der Eigenkapitalbasis über den Zufluß von Beteiligungskapital bei gleichzeitiger Verknüpfung mit einer Managementunterstützung ein geeignetes Förderinstrument für JTU ist. Es trägt vor allem auch dem Umstand Rechnung, daß der hohe Kapitalbedarf von JTU auf diesem Wege mit einem geringeren Subventionsvolumen des Fördergebers verbunden ist. Als der Modellversuch TOU-ABL Ende 1988 planmäßig auslief, gab es nur wenige Beteiligungskapitalgeber, die über eine nennenswerte Erfahrung mit solchen Investments verfügten und deren spezifischen Risiken standen keine entsprechenden Renditeerwartungen gegenüber. Gleichzeitig erlebte der "traditionelle" Beteiligungsmarkt einen deutlichen Aufschwung. Das BMBF sah daher die Notwendigkeit für eine spezielle Fördermaßnahme, die das Angebot an risikotragendem Kapital für junge Technologieunternehmen (JTU) nachhaltig vergrößern sollte. Daher wurde 1989 der Modellversuch

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"Beteiligungskapital für junge Technologieunternehmen" (BJTU) gestartet, der nach der deutschen Wiedervereinigung auch für Engagements in den NBL offen stand. Er hat das oben genannte Ziel erreicht und zu der Erkenntnis geführt, daß die Finanzierungsanforderungen kleiner Technologieunternehmen sich nicht gravierend von denen neugegründeter unterschieden. Daher erfolgte jetzt nach seinem Zugangsende eine weitgehende Übertragung seiner Förderinstrumente auf kleine Technologieunternehmen generell. Dies stellt das neue Förderprogramm BTU dar.

Ziel von BTU ist es, das Angebot an risikotragendem Kapital für kleine bzw. mittlere Technologieunternehmen (TU), die Innovationsvorhaben durchführen wollen, auszuweiten. Im Rahmen dieser Maßnahme können Beteiligungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden, die nicht älter als zehn Jahre sind und die EU-Definition von "klein" erfüllen, d.h.

  • nicht mehr als 50 Arbeitskräfte beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als zehn Mio. DM erzielen oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als vier Mio. DM erreichen und

  • sich zu maximal 25 Prozent im Besitz von Unternehmen befinden dürfen, die diese Definition nicht erfüllen (Ausnahme Beteiligungsgesellschaften, institutionelle Anleger)

Unternehmen in den neuen Bundesländern (NBL) und Ost-Berlin dürfen ebenfalls nicht älter als zehn Jahre sein und müssen die EU-Definition von "KMU" erfüllen, d.h. sie dürfen

  • nicht mehr als 250 Arbeitskräfte beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 40 Mio. DM erzielen oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 20 Mio. DM erreichen und

  • sich zu maximal 25 Prozent im Besitz von Unternehmen befinden, die diese Definition nicht erfüllen (Ausnahme Beteiligungsgesellschaften, institutionelle Anleger)

Die Beteiligungen dienen der Finanzierung von Innovationsvorhaben und zwar für:

  • angewandte FuE bis zur Aufnahme der kommerziellen Produktion (die selbst nicht mehr gefördert wird) gemäß der EU-Definition und

  • Investitionen zur Markteinführung.

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Wie beim Modellversuch BJTU bestehen bei BTU zwei Zugangsvarianten:

  • In der Refinanzierungsvariante stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanzielle Mittel für Beteiligungskapitalgeber bis zu 3 Mio. DM zur Refinanzierung von Beteiligungen an TU zur Verfügung. Jedoch muß der Beteiligungskapitalgeber die Beteiligung in den ABL zu mindestens 25 Prozent und in den NBL und Ost-Berlin zu mindestens 15 Prozent aus eigenen Mitteln darstellen. Die KfW übernimmt das Ausfallrisiko des Beteiligungskapitalgebers bezogen auf den Refinanzierungsanteil zu 100 Prozent.

  • In der Koinvestmentvariante geht die tbg, eine Tochter der Deutschen Ausgleichsbank (DtA), als Koinvestor eine stille Beteiligung bis zu 3 Mio. DM an einem TU ein, sofern sich ein Beteiligungskapitalgeber (Leadinvestor) in mindestens der gleichen Höhe ebenfalls an diesem Unternehmen beteiligt. Der Leadinvestor kann bei einem Scheitern des TU seinen investierten Anteil innerhalb von fünf Jahren nach Beteiligungsabschluß mit einem Abschlag an die tbg verkaufen. Der Abschlag beträgt 50 Prozent in den ABL und 30 Prozent in den NBL.

© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Juli 1999

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