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[Seite der Druckausgabe: 17 / Fortsetzung]

2. Facetten des Entwicklungspotentials

2.1. Militärische und altindustrielle Flächen und die Möglichkeiten ihrer Nutzung am Beispiel der Stadt Cottbus

Das kommunalpolitische Handlungskonzept "Cottbus 2000" benennt neben Zielaussagen zu den verschiedenen Politikbereichen (z.B. Wirtschaftsförderung, Bauen, Umweltschutz) insbesondere auch die konzeptionellen Vorstellungen zu den Nutzungsmöglichkeiten militärischer sowie altindustrieller Flächen.

Seit 1990 gibt es kontinuierliche Abstimmungen sowohl mit den Truppenkommandeuren der Bundeswehr und der Standortverwaltung als auch mit den für die Konversion zuständigen Stellen in der Landesregierung in Potsdam, dem Grundstücks- und Liegenschaftsamt des Landes und dem Bundesvermögensamt. Mit Beginn des Jahres 1991 konnten so erste Vereinbarungen zur Freigabe einzelner Objekte mit der Bundeswehr, den Bundesbehörden und der GUS-Armee getroffen werden.

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Im Stadtgebiet finden sich insgesamt 12 militärisch genutzte Flächen - vornehmlich in Stadtrandlage. Von den 7 der GUS-Armee zugehörigen Flächen wurden inzwischen 3 an frühere Privateigentümer zurückgegeben. Andere Bereiche - so ein Flugplatz und ein Kasernenkomplex der ehemaligen NVA - werden z.T. noch über das Jahr 2000 hinaus militärische Verwendung finden. Aufgrund ehemaligen Reichseigentums hat der Bund auf bestimmte Flächen bereits einen Anspruch erhoben. Für eine größere Garnison der GUS-Armee konnte so zwischen Bund und Kommune eine Übereinstimmung zur Nutzung für eine Fachhochschule bereits erzielt werden. Die Kommune ihrerseits hat ebenfalls für bestimmte Flächen einen Rückübertragungsanspruch formuliert.

In einem Fall, bei dem Flächenansprüche je zur Hälfte von seiten des Bundes und der Kommune erhoben werden, sollen die bundeseigenen Flächen eingetauscht werden gegen Flächen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (kommunales Eigentum). Dort soll ein Bürokomplex der Oberfinanzdirektion errichtet werden.

Die Kommune ist bemüht, die Überplanung der Flächen soweit wie möglich bereits voranzutreiben. Bei einem weiteren Beispiel, den Liegenschaften der ehemaligen Hornick-Kaserne in einer Top-Lage in Zentrumsnähe (mit etwa 25 ha), ist die Rahmenplanung zwar abgeschlossen. Es hat aber bereits in dieser Phase hin und wieder Abstimmungsprobleme zwischen den Bundesbehörden und den zuständigen kommunalen Dienststellen gegeben. Erst nach mehreren Beratungen könne Klarheit darüber geschaffen werden, daß es auch bei feststehendem Rückgabetermin rechtens ist, daß die Kommune ihre kommunale Planungshoheit ausübt. Im Juni '92 konnte schließlich doch der Aufstellungsbeschluß für die Ausarbeitung eines Bebauungsplanes erfolgen. Die Kommune strebt an, eine Erschließungs- und Vermarktungsgesellschaft in die Bemühungen um eine Aktivierung der Fläche einzubinden.

In ihrem Bestreben, ehemalige militärische Flächen in ihre Planungsabsichten zu integrieren, fühlt sich die Kommune durch eine Information des Deutschen Städtetages vom 13.5.92 bestätigt. Hiernach wird empfohlen, im Rahmen der kommunalen Planungshoheit auf freiwerdenden militärischen Flächen möglichst zügig entsprechende planungsrechtliche Verfahren einzuleiten, selbstverständlich unter Beachtung der jeweiligen Rückgabezeitpunkte.

Die Finanzierung der Aufbereitung belasteter Standorte erweist sich als ein schwerwiegendes Problem, das von der Kommune allein kaum zu lösen ist. Im Falle der Hornick-Kaserne (s.o.), einem Areal mit allerdings eher geringen Bodenbelastungen, hat sich die Kommune dazu entschlossen, die Kosten für die Beseitigung der Altlasten auf die neuen Investoren umzulegen. In einem anderen Fall einer kontaminier-

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ten, militärisch genutzten Fläche wurde über den Konversionsbeauftragten des Landes ein Antrag beim Umweltministerium gestellt. Die Aussichten auf eine Förderung werden aber als gering eingeschätzt.

Im Gegensatz zur Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen stellen das Recycling und die Nutzung altindustrieller Flächen keinen Arbeitsschwerpunkt in der Stadt Cottbus dar. Die Privatisierung aller ehemaligen Betriebe der Stadt Cottbus gilt im wesentlichen als abgeschlossen. Auch konnten bis auf eine Ausnahme alle ehemaligen DDR-Betriebe privatisiert werden. Selbst bei einem so komplizierten Unternehmen wie dem ehemaligen Textilkombinat ist es offenbar gelungen, alle früheren Produktionsflächen an drei Bereiche textiler Produktion zu verkaufen. Auf dieser Fläche ist auch das jüngst eröffnete Cottbusser Technologie- und Entwicklungszentrum untergekommen. 13 kleinere Unternehmensgründungen z.T. im technisch-innovativen Bereich mit derzeit zusammen etwa 80 Beschäftigten finden hier einen Standort. Allerdings hat sich dort auch ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb angesiedelt. Die Stadt Cottbus sah sich nicht in der Lage, dies zu verhindern.

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2.2 Wohnen, Natur und Landschaft als "weiche" Standortfaktoren am Beispiel der Stadt Brandenburg

2.2.1. Siedlungsentwicklung

Die an der Havel gelegene Stadt Brandenburg kann auf eine über 1.000-jährige Stadtgeschichte zurückblicken. Ihre Stadtstruktur ist deutlich erkennbar durch die historische Domsiedlung, die Altstadt und die Neustadt geprägt. Erst zwischen 1920 und 1930 wurde die Schwermetallurgie in Brandenburg aufgebaut, die die Stadt in der Folge zu einem wichtigen Rüstungsstandort machte. In Verbindung mit der industriellen Ansiedlung entstanden in den 30er Jahren eine ganze Reihe von Wohnsiedlungen, die vor allem durch kleine Wohnungen und schlechte Infrastrukturausstattung gekennzeichnet sind. Anfang der 50er Jahre bildete sich dann mit dem Walzwerk Kirchmöser und dem Stahlwerk Brandenburg die schwerindustrielle Produktion heraus. Hinzu kam die Weiterentwicklung der schon traditionell in dieser Region sehr starken Textilindustrie.

Ab 1960 entstand mit Brandenburg-Nord (ca. 13.000 Einwohner) die erste Großsiedlung. In den 70er und 80er Jahren folgte Hohenstücken mit ca. 23.000 Einwohnern. Die Wohnbevölkerung Brandenburgs lag in dieser Zeit ständig um 95.000.

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2.2.2. Wohnbedingungen und -standorte

Die Gegenüberstellung der Zahl der Haushalte (47.380) und der vorhandenen Wohnungen (41.950) läßt einen Fehlbedarf von 5.430 Wohneinheiten erkennen. Verschärft wird diese Situation noch durch die auf ca. 6.000 WE lastenden Rückübertragungsansprüche sowie den Wohnungsleerstand in Höhe von 2.500 WE. Es wird erwartet, daß ca. 50% davon eine Umnutzung in Gewerberaum erfährt. Die Stadt geht somit von einem Wohnraumdefizit in der Größenordnung von insgesamt etwa 10.000 WE aus. Als Nachfragergruppe wird dabei auf das Personal neuanzusiedelnder Industrie- und Gewerbebetriebe, auf das Lehrpersonal weiterführender Schulen und von Hochschuleinrichtungen sowie auf Studenten verwiesen.

Dieses Wohnraumdefizit ergibt sich rechnerisch auch aus einem Kennziffernvergleich: Bundesweit werden 995 WE pro 1.000 Einwohner zugrunde gelegt. Diesen stehen in Brandenburg 885 WE pro 1.000 Einwohner gegenüber.

In der Stadt Brandenburg lassen sich 3 typische Wohnstandorte ausmachen:

  • die historische Innenstadt mit Dominsel, Altstadt und Neustadt;
  • die Wohnsiedlungen der 30er, der 60er, 70er und 80er Jahre;
  • die ländlichen Gebiete mit Siedlungscharakter.

Die historischen Teile der Innenstadt sind durch eine sehr intensive Bebauung geprägt und beherbergen ca. 8.000 Einwohner. Die Wasserarme der Havel führen z.T. bis in das Zentrum hinein. Probleme und Handlungsbedarfe ergeben sich hier vor allem im Bereich der Modernisierung, des ruhenden Verkehrs und der Begrünung der Innenhofbereiche (s. auch unter 2.3.).

Die Problematik des ruhenden Verkehrs in den neuen Bundesländern wird wiederum beim Kennziffernvergleich deutlich. Während hier durchschnittlich 0,5 Stellplätze pro WE anzutreffen sind, beträgt diese Zahl in den alten Bundesländern 1,5 pro WE. Allerdings hat der PKW-Besatz in den neuen Bundesländern noch nicht die in den alten Bundesländern anzutreffende Dichte erreicht.

Sowohl die in den 30er Jahren als auch die seit den 60er Jahren entstandenen Wohnsiedlungen weisen nur sehr kleinräumige Wohnungen bei durchweg schlechter Infrastrukturausstattung auf. Hier leben allerdings ca. 2/3 der Brandenburger Bevölkerung. Der Zusammenhang zu der großen Zahl an Garten- und Wochenendgrundstücken ist augenfällig, kommt ihnen doch eine gewisse kompensatorische Funktion zu. Dennoch besteht in diesen Bereichen ein dringender Bedarf an neuer gewerblicher Infrastruktur, der auch die teilweise Umnutzung von Wohnraum zu Gewerbe

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raum unumgänglich macht. Im ländlichen Bereich lebt ungefähr 1/4 der Brandenburger Bevölkerung. Es dominieren Eigenheime, wobei eine Infrastruktur fast völlig fehlt.

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2.2.3. Natur und Landschaft

Schon von der geographischen Lage her spielen Natur und Landschaft eine wichtige Rolle für die Stadt Brandenburg als Wohn- und Freizeitstandort. Die Stadt liegt in den Havelniederungen am Rande des Flämings. Die verschiedenen Stadtteile gruppieren sich um die Havel, die Havelerweiterungen (Beetzsee, Quenzsee usw.) und die Kanäle und Zuläufe und sind geprägt durch die Nähe zum Wasser. Deutlich wird dies nicht zuletzt an den allein 43 Brücken im Stadtgebiet.

Der in bezug auf die naturräumlichen Bedingungen hohe Wohn- und Freizeitwert der Stadt läßt sich auch an der Verteilung der Flächennutzungen ablesen. Das 16.700 ha große Stadtgebiet umfaßt zu einem Drittel landwirtschaftliche Forst- und Nutzflächen (5.050 ha) und zu einem Viertel Gewässer (3.600 ha). Allein 86% der Flächen haben einen Schutzstatus inne. Nur etwa ein Siebtel der Fläche (2.300 ha) ist bebaut.

Etwa ein Viertel des bebauten Areals wird in Form von Kleingartenanlagen (95 mit 5.170 Parzellen), Wochenendsiedlungen (4 mit 347 Parzellen) oder Bungalows (ca. 2.800) genutzt. Das heißt, ca. 8.320 Familien, also 1/6 der Brandenburger Haushalte, verfügt über eine "Sommervilla" und bewohnt diese während des Sommerhalbjahres zum großen Teil.

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2.2.4. Handlungsbedarfe

Die große Zahl der vorliegenden Anträge auf Umnutzung von Gartengrundstücken in Wohngrundstücke verdeutlichen den auch in den neuen Bundesländern vorzufindenden Trend nach einem Eigenheim bzw. nach Wohneigentum. Der Flächenbedarf hierfür ist allerdings enorm und steht im Konflikt mit dem Anliegen der Sicherung und Weiterentwicklung der vorhandenen naturräumlichen Qualitäten als "weiche" Standortfaktoren.

Den beschriebenen Tendenzen, die letztlich eine weitere Zersiedlung bedeuten können, gilt es entgegenzuwirken. So ist die Attraktivität der Großsiedlungen durch die öffentliche Förderung einer Grundinstandsetzung und die Verbesserung des Wohnumfeldes zu erhöhen. Um eine geordnete Siedlungsentwicklung zu gewährlei-

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sten, sind Vorbehaltsgebiete für den Wohnungsbau zur Schaffung von Wohneigentum auszuweisen, allerdings ohne den sozialen Mietwohnungsbau zu vernachlässigen. Zudem ist für die ländlichen Bereiche eine Mindestversorgung mit infrastrukturellen Einrichtungen sicherzustellen.

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2.3. Die Sanierung historischer Stadtkerne am Beispiel des Modellstadtvorhabens in der Stadt Brandenburg

Die Sanierung historischer Stadtkerne ist eine komplexe Aufgabe und für die meisten Städte in den neuen Bundesländern zudem völlig neu. An die damit befaßten Verwaltungsteile, aber auch die externen Planer- und Architektengruppen stellt sie besondere Anforderungen in organisatorischer, finanzieller, technischer und städtebaulicher Hinsicht. Insbesondere setzt sie eine Bereitschaft zur ressortübergreifenden und gebietsbezogenen Zusammenarbeit voraus. Die Aufgabe "Stadterneuerung" ist bezogen auf die spezifischen Bedingungen in der einzelnen Stadt jeweils neu zu formulieren. Die Instrumente aus den Städten der alten Bundesländer stellen zwar ein wichtiges Rüstzeug dar. Dieses muß aber für die Aufgabenstellungen in den Städten der alten Bundesländer neu justiert werden.

Zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung haben das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau und das Bauministerium der damaligen DDR bereits Anfang 1990 beschlossen, ein Modellstadtprogramm zu entwickeln. Darin aufgenommen wurden die Städte Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern), Brandenburg (Brandenburg), Meissen (Sachsen), Weimar (Thüringen) sowie später noch Halberstadt (Sachsen-Anhalt), so daß alle neuen Bundesländer mit einem Modellprojekt vertreten sind.

Das Modellstadtprogramm wurde inzwischen um die Städte Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern), Cottbus (Brandenburg), Naumburg (Sachsen-Anhalt), Görlitz (Sachsen), Jena (Thüringen) und Mühlhausen (Thüringen) erweitert, um zusätzliche inhaltliche Aspekte wie die "Bedeutung der Stadt für die regionale Gesamtentwicklung" (Cottbus) oder die "städtebauliche Neugestaltung des Stadtzentrums" (Jena) in das Programm hineinzubringen. Darüber hinaus wurden 87 historische Stadtkerne in das Programm "Historischer Denkmalschutz" aufgenommen.

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2.3.1. Gebietsspezifische Ausgangsbedingungen

Das Sanierungsgebiet von Brandenburg ist ca. 90 ha groß und umfaßt den Bereich der Innenstadt mit den drei historischen Stadtkernen (Neustadt, Dominsel und Altstadt). Die zwischen den Havelarmen eingebettete Innenstadt bildet ein einzigartiges städtebauliches Ensemble. In den etwa 4.200 Wohnungen leben ca. 8.000 Einwohner. Die Neustadt umfaßt die wichtigsten Einrichtungen des Handels und der Versorgung und beherbergt etwa 2/3 der Innenstadtbevölkerung. Der wesentliche Teil des Wohnungsbestandes im Kernbereich entstand Mitte bis Ende des 19. Jahrhunderts in Form von Kleinsthäusern mit 1-2 Wohnungen.

Kennzeichnend für die Innenstadt ist der schlechte bauliche Zustand der Gebäude. Allein bei mehr als 1/4 des Wohnungsbestandes befindet sich die Toilette außerhalb der Wohnungen. Beheizt wird vorwiegend mit Kohle als Einzelofenfeuerung. Viele Wohnungen stehen seit mehreren Jahren leer, sind bauaufsichtlich gesperrt oder befinden sich in Abrißgebäuden (ca. 14%). Insgesamt stellt sich dabei die Situation in Altstadt und Dominsel in baulicher Hinsicht am prekärsten dar.

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2.3.2. Leitideen und Sanierungsziele

Folgende generelle Leitideen der zukünftigen Entwicklung der Innenstadt wurden aufgestellt:

  • die Innenstadt als Träger der zentralen Versorgungs- und Verwaltungsfunktion,
  • Wohnen in einer alten Stadt,
  • die Innenstadt als Baudenkmal,
  • Brandenburg als Teil der Havellandschaft.

Die ersten Erörterungen und Bestandserhebungen ergaben schon bald, daß neben der notwendigen städtebaulichen Erneuerung vor allem Baumaßnahmen zur Sicherung der vorhandenen historisch wertvollen Bausubstanz erforderlich sind. Zudem ergab sich ein hoher Instandsetzungs- und Erneuerungsbedarf im Bereich der technischen Infrastruktur, d.h. der Ver- und Entsorgungseinrichtungen für Energie, Wasser und Abwasser.

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2.3.3. Schwerpunkte der Erneuerungsaktivitäten in den ersten 2 Jahren

Mit den Arbeiten zum Modellprojekt wurde bereits im März 1990 begonnen. Die Stadt Brandenburg entschloß sich, die GSW-Gesellschaft für Stadterneuerung mbH, eine 100%-ige Tochter der Gemeinnützigen Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin (GSW) als Treuhänderischen Sanierungsträger zu beauftragen. Zur effizienten Steuerung und Durchführung des Sanierungsverfahrens eröffnete der Sanierungsträger auf der Dominsel ein ortsnahes Beratungsbüro.

In den ersten 2 Jahren ergaben sich für den Sanierungsträger im wesentlichen die folgenden Arbeitsschwerpunkte:.

  • Planungsvorbereitung auf städtebaulicher Ebene
  • Sofortmaßnahmen zur Sicherung des Bestands
  • Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung

Planungsvorbereitung auf städtebaulicher Ebene

Um solide planerische Grundlagen zu schaffen, entschloß man sich, im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen einen städtebaulichen Rahmenplan in Auftrag zu geben. Dieser wurde in mehreren Stufen entwickelt und mit verschiedenen Fachgutachten zu den Bereichen Wohnen, soziale und technische Infrastruktur, Verkehr, Freiraum und Landschaft, Handel- und Dienstleistungen sowie Denkmalpflege untermauert. Zudem wurden 11 Blockkonzepte in Auftrag gegeben. Bei der Vergabe von Planungsaufträgen wurde der Grundsatz verfolgt, sog. Tandems zwischen Planern und Architekten aus Berlin-West und ortsansässigen Architektengruppen zu bilden, um so einen direkten Erfahrungstransfer zu ermöglichen. Die bisherigen Erfahrungen damit sind überwiegend positiv.

Sofortmaßnahmen zur Sicherung des Bestands

Bereits in der ersten Phase der planungsvorbereitenden Arbeiten ging es darum, erste Sofortmaßnahmen zu identifizieren. Insbesondere mit der Instandsetzung und Modernisierung wichtiger öffentlicher Gebäude sollten erste sichtbare Erneuerungssignale gesetzt werden. Dazu gehörten zwei Kirchen sowie Schulen und öffentliche Plätze. Schließlich konnten 2/3 der zu sichernden Wohngebäude gesichert werden. Dabei handelte es sich um etwa 1.000 Gebäudeteile auf rd. 350 Grundstücken. Auch wurde 1/3 der technischen Infrastruktur erneuert, insbesondere wurden defekte Entwässerungsleitungen im ökologisch empfindlichen Landschaftsbereich der Havel ersetzt. Auch waren die Rückhaltebecken zu klein dimensioniert, so daß die Abwässer bei größeren Regenfällen z.T. übergeflossen und in die Havel gelangt sind.

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Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit

In dem Stadtteilbüro der GSW werden zweimal wöchentlich Beratungssprechstunden für Mieter und Eigentümer angeboten. Hinzu kommen die sich im Rahmen der von der Verwaltung durchgeführten Bürgerversammlungen ergebenden Informations- und Beratungsmöglichkeiten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Sanierungszeitung "Brand-Neu", die inzwischen in der vierten Ausgabe erschienen ist. Als ständige Institution zur Information der Bürger aber auch als Möglichkeit des Einbringens eigener Ideen und Anregungen wurde eine Ausstellung zur Stadterneuerung in der historischen Heidrich'schen Mühle eingerichtet. Hier finden zahlreiche Informationsveranstaltungen, Erörterungstermine und Vorträge statt. Demnächst soll zudem ein formaler Sanierungsbeirat installiert werden, der die Arbeit der privaten Planer- und Architektengruppe sowie der Fachleute aus der Verwaltung sachkundig begleiten soll.

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2.3.4. Erfahrungen, Probleme und offene Fragen

Staatliche Städtebauförderung

Ein Dilemma des Modellstadtprogramms ist es, daß es nur auf 2 Jahre angelegt ist. Zunächst waren die Fördersummen sehr üppig ausgestattet, was dazu führte, daß ein flächenhafter Ansatz verfolgt wurde. Heute ist es so, daß aufgrund der Mittelkürzungen nun auf Schwerpunktmaßnahmen umgelenkt werden muß. Dies führt aber zu großen Problemen, nicht zuletzt weil im Gebiet auch entsprechende Erwartungen geschürt worden sind im Hinblick auf die Reichweite des Erneuerungsprogramms. Eine Weiterführung des Modellstadtprogramms durch das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau) wurde inzwischen zwar angedacht. Es bleibt aber unklar, ob dies im Rahmen der normalen Städtebauförderung geschieht oder wie bislang mit einer Sonderförderung verbunden sein wird.

Eine etwaige Erhöhung des Eigenanteils der Kommunen im Bereich der Städtebauförderung würde diese mehr als überfordern. Dies könnte sogar darauf hinauslaufen, daß sich die ostdeutschen Kommunen eine Inanspruchnahme der staatlichen Städtebauförderung nicht mehr leisten können. Eine Übertragung der in Westdeutschland zumeist üblichen Drittel-Parität (1/3 Bund : 1/3 Land : 1/3 Kommune) ist hier offensichtlich nicht durchhaltbar.

Wohnungsleerstand

Ein weiterhin großes Problem stellt der hohe Leerstand im Gebiet der Innenstadt dar. Aufgrund der vorliegenden Rückübertragungsansprüche wird sich eine Lösung dieses Problems aber noch hinauszögern, dies obwohl in Brandenburg ein Defizit in der Wohnungsversorgung besteht (s. unter 2.2.). Auch bei der Modernisierung der vielen

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kleinen Häuser kommt man nicht so recht weiter, da die Förderrichtlinien des Landes im Vergleich zu den Richtlinien der anderen neuen Bundesländer als sehr rigide eingeschätzt werden. Gerade im Bereich der mehr als 250 denkmalgeschützten Gebäude liegen die Erneuerungskosten in der Regel zwischen 4.000 und 5.000 DM/qm. Die derzeitige Modernisierungsförderung läßt aber nur eine Förderung bis max. 3.000 DM/qm zu, wenn auch durch Ministerentscheid (!) im Einzelfall eine Ausnahme möglich war. Die Förderrichtlinien stehen inzwischen aber zur Überarbeitung an.

Unter der Perspektive der Aktivierung privater Erneuerungskräfte werden vereinzelt bereits die im Land Brandenburg sehr weitgehenden Denkmalschutzbestimmungen kritisiert. Solche Stimmen fordern als städtebauliches Leitbild den Aufbau einer gemischt historisch-modernen Stadt, um auf diese Weise mehr Freizügigkeit für private Investitionen, d.h. insbesondere den vermehrten Abriß bislang denkmalwerter Bausubstanz zu schaffen.

Gerade vor dem Hintergrund der knappen öffentlichen Mittel wird zunehmend die Notwendigkeit gesehen, die Bemühungen um eine Privatisierung von Wohnungen zu forcieren, um so vermehrt privates Kapital für die Aufgabe der baulichen Erneuerung der Städte zu aktivieren. In Zukunft sollen über beschränkte Ausschreibungen leerstehende Häuser an private Bauträger vergeben werden. Die entsprechenden Verfahrensschritte wurden im Rahmen einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe bereits am Beispiel einer unbebauten Fläche pilotartig durchexerziert.

Gewerberaum

Im Bereich des Sanierungsgebietes besteht ein extremes Defizit an Gewerberäumen. Die Versorgungsquote liegt derzeit bei etwa 0,3 qm/Einwohner. Gemäß Rahmenplan soll sie auf 0,6 qm/EW verdoppelt werden. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil schon zu einem frühen Zeitpunkt nach der Wende einige Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen im Umland angesiedelt worden sind, dies aber dem erklärten Ziel der Stärkung der Zentrumsfunktionen zuwiderläuft. Dabei wird es unumgänglich sein, einen Teil des Wohnungsbestandes entlang der Hauptverkehrsstraßen - und hier bieten sich vor allem die leerstehenden Gebäude an - sowie auch einige Baulücken in Richtung Gewerbe umzunutzen. Z.Zt. wird gerade ein aktualisiertes Baulückenkataster mit Prioritätensetzungen erarbeitet.

Verkehr

Ein wichtiger Ansatzpunkt zur Attraktivierung der Brandenburger City liegt in der Verbesserung ihrer Erreichbarkeit. Hinsichtlich der Anteile der verschiedenen Verkehrsarten am Gesamtverkehrsaufkommen (Modal Split) überwiegen in Brandenburg öffentlicher Personennahverkehr, sowie Fahrrad- und Fußgängerverkehr. Bei der Erschließung des Stadtzentrums selbst soll dem ÖPNV, hier der Straßenbahn, auch

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in Zukunft Vorrang eingeräumt werden. Angestrebt wird, daß in das Stadtzentrum selbst Autoverkehre längerfristig nur noch als Wirtschafts- und als anwohnerbezogener Verkehr hineingelangen. Ein großer Teil des Durchgangsverkehrs wird bislang - bedingt durch die Lage der Stadt im Landschaftsraum - über das Stadtzentrum abgewickelt. Die vorhandene westliche Umfahrung funktioniert wegen ihrer geringen Dimensionierung nicht ausreichend. Zur Zeit besteht im Stadtzentrum nur eine kleinere Fußgängerzone. Weite Bereiche der Innenstadt sollen zu Tempo-30-Zonen erklärt werden.

Der Bund als wichtigster Finanzier im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) fördert derzeit eine Systemvergleichsstudie, mit der geprüft werden soll, ob die Straßenbahn auch für Kommunen unter 100.000 Einwohnern ein zweckmäßiges und relativ preiswertes Nahverkehrsmittel ist.

Lösungsansätze im Hinblick auf den ruhenden Verkehr werden in Brandenburg vor allem block- bzw. teilbereichsbezogen angegangen. So werden bei einzelnen Gewerbebauten Tiefgaragen auch als Anwohnergaragen in Erwägung gezogen. Auch sind in reinen Wohngebieten Quartiersgaragen in der Diskussion.

Verfahrensverzögerungen

Blockaden für einen reibungslosen Ablauf des Sanierungsverfahrens liegen auch in den strukturellen und organisatorisch-personellen Schwierigkeiten der Verwaltung begründet. Hier ist insbesondere die in Teilbereichen bestehende personelle Unterausstattung und der Mangel an qualifizierten Verwaltungskräften anzuführen. Möglichkeiten der Beschleunigung schleppender bürokratischer Verfahren eröffnen sich nicht zuletzt durch eine verstärkte Mitwirkung der Bürger und den sich daraus ergebenden politischen Handlungsdruck.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Oktober 2000

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