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[Seite der Druckausgabe: 20 / Fortsetzung]

4. Kurswechsel bei der Treuhand erforderlich

Daß der Erhalt der ostdeutschen Industrie notwendig ist und ihre Sanierung entweder durch oder zumindest mit Hilfe der Treuhandanstalt erfolgen soll, dürfte gesellschaftlich kaum noch umstritten sein. Es stellt sich aber die Frage nach dem "Wie". Hierzu gibt es unterschiedliche Kategorien von Vorschlägen: die "staatliche Industrieholding", Konzepte zur "marktwirtschaftlichen Anschubfinanzierung" sowie die Schaffung sogenannter "Managementgesellschaften".

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a) Vorschläge zur Neuorientierung

Konzepte zur marktwirtschaftlichen Anschubfinanzierung

Hauptsächlich von wissenschaftlicher Seite sowie von Unternehmens- und Arbeitgebervertretungen wird eine Anschubsanierung nach marktwirtschaftlichen Kriterien gefordert. Dabei gibt es mehrere Konzepte, die sich in der Grundausrichtung kaum, aber in manchen Details unterscheiden:

  • Die Vorschläge des Sachverständigenrats (SV)

Davon ausgehend, daß eine echte Sanierung der großen Zahl von Treuhand-Betrieben von einer zentralen staatlichen Einrichtung nicht geleistet werden kann, schlägt der SV zunächst vor, die zeitraubenden und mit Unsicherheiten belastenden Einzelfallentscheidungen abzuschaffen. Damit soll auch das jetzt von der Treuhand vertretene Konzept einer "begleitenden Sanierung" fallen, denn mit ihm bürdet sich die Treuhand die Verantwortung für von ihr für sanierungsfähig erachtete Unternehmen auf und kann sich der dauerhaften Subventionierung dieser Firmen später kaum entziehen.

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Der SV plädiert vielmehr für eine reine Anschubfinanzierung aller Unternehmen, die marktfähig sind. Diese "Als-ob-Privatisierung" sieht vor, die Unternehmen weitgehend von ihren Altschulden zu befreien (eine Bereinigung der Altschulden nach der wirtschaftlichen Wiedervereinigung hat nie stattgefunden; die Altschulden sind zudem nicht auf der Grundlage von den in einer Marktwirtschaft üblichen betriebswirtschaftlichen Kriterien zustande gekommen, sondern ihre Höhe ist recht willkürlich) und sie mit einem branchenüblichen Eigenkapital auszustatten. Die Hilfeleistungen sollen ohne Einzelfallprüfung pauschal an alle Unternehmen erfolgen. Weitere finanzielle Verpflichtungen der Treuhand sollen damit restlos entfallen. Das gilt vor allem für die bisher üblichen Liquiditätsbürgschaften, aber auch für Investitionsdarlehen und sonstige Hilfen. Damit wäre sichergestellt, daß die Unternehmen mit einer angemessenen Anfangsausstattung versehen wären, mit der sie dem Druck des Güter- und Kapitalmarktes standhalten könnten. Sie wären dadurch also gezwungen, notwendige Anpassungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen sofort in Angriff zu nehmen, was nach allen bisherigen Erfahrungen in Treuhand-Unternehmen ja nicht der Fall ist.

Nach den Vorstellungen des SV sollte die Treuhand in Zukunft ihre Kontrollfunktion als Eigentümer oder Teilhaber wahrnehmen, indem sie wiederum Treuhänder verpflichtet, die als Vertreter in Aufsichtsräten Druck auf das Management ausüben bzw. für dessen Austausch sorgen. Das Managementproblem müsse auf jeden Fall gelöst werden.

Die Anschubfinanzierung soll auch einen Beitrag zur Verbesserung der Privatisierungsfähigkeit leisten. So soll weiterhin konsequent der Verkauf der Treuhand-Untemehmensanteile "in jeder denkbaren Stückelung an Private" verfolgt werden. Allerdings sieht der SV kein Problem darin, daß die Treuhand auch auf längere Sicht mit kleineren oder größeren Anteilen an Unternehmen beteiligt ist. Die vollständige Privatisierung würde wohl noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Wichtig sei allein, daß diese Unternehmen im Vergleich zu rein privaten Unternehmen in Subventionsfragen nicht bevorzugt würden. Das heißt, nach ihrer Entlastung von Altlasten und der Ausstattung mit einem angemessenen Eigenkapital müßten die Unternehmen selbständig und in vollkommener Eigenverantwortung Sorge dafür tragen, daß sie auch in Zukunft noch bestehen.

  • Das Modell des DIW

Auch das DIW schlägt ein Modell vor, daß die Selbständigkeit der Unternehmen und den Zwang zur Umstrukturierung ihrer Produktion fördert.

Wie der SV fordert auch das DIW eine Abkehr von der Einzelfallprüfung, die Befreiung der sanierungsfähigen Unternehmen von ihren Altschulden sowie die Ausstattung mit einem angemessenen Eigenkapital. Mit diesen Maßnahmen würde auch die Chancengleichheit mit schon privatisierten Unternehmen hergestellt, die durch die Übernahme von Altlasten, einen

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verminderten Kaufpreis etc. bereits erhebliche Zuwendungen erhalten haben. Darüber hinaus seien aber weitere Subventionen notwendig, wenn der Zusammenbruch der ostdeutschen Treuhand-Industrie vermieden bzw. ihre Umstrukturierung und Modernisierung wirklich wirksam gefördert werden soll. Das DIW schlägt vor, die bisher gewährten Bürgschaften und direkten Hilfen durch Subventionen zu ersetzen, die für alle Unternehmen gleich und völlig transparent sind. Konkret soll allen Unternehmen von einem Stichtag an angeboten werden:

  • eine Lohnsubvention, die von 50 v.H. des zum Stichtag geltenden Tariflohns im Verlaufe von drei bis fünf Jahren auf Null abgebaut wird, zusammen mit
  • "einer Beteiligung an Investitionen der Unternehmen in Form eines verlorenen Zuschusses für einen Zeitraum von fünf Jahren. Dessen Höhe sollte so bemessen werden, daß er - zusammen mit den sonstigen Investitionsfördermitteln - gleich dem Betrag ist, mit dem sich Kreditinstitute an dem Investitionsvorhaben beteiligen."

Die Vorteile von degressiven Lohnsubventionen wären:

  1. die Unternehmen werden kostenmäßig entlastet, aufgrund der stark degressiv gestalteten Subventionierung aber nicht vom Rationalisierungsdruck (d.h. dem Abbau der Beschäftigung) befreit.

  2. gegenüber der Kurzarbeiterregelung oder zunehmender Arbeitslosigkeit haben degressive Lohnsubventionen den Vorteil, daß Arbeit (und damit auch der Erhalt der Qualifikation oder sogar ihre Verbesserung) finanziell unterstützt wird und nicht die Arbeitslosigkeit, deren Beseitigung im Endeffekt auch teurer wird.

  3. die Finanzierung übermäßiger Lohnsteigerungen durch Lohnsubventionen kann vermieden werden, indem als Basis für die Ermittlung der Subventionshöhe das derzeitige Stundenlohnniveau gewählt wird.

Die vorgeschlagene Umstellung der direkten auf die indirekte Investitionsförderung, die auch eine erhebliche Mittelaufstockung enthalten müßte, würde die Unternehmen in mehrfacher Weise voranbringen:

  • Die Unternehmen erhielten dringend benötigte Finanzierungsmittel für Investitionen (nach Unternehmensbefragungen ist der Mangel an Investitionsmitteln für Treuhand-Unternehmen immer noch das am häufigsten genannte Entwicklungshemmnis).
  • Da die Investitionszuschüsse auf 5 Jahre begrenzt wären, ergäbe sich für die Unternehmen ein Zwang zur Umstrukturierung ihrer Produktion in diesem Zeitraum.
  • Die Beteiligung eines Kreditinstituts an der Förderung eines Investitionsobjekts hat den Vorteil, daß seine Beratungs- und Bewertungskapazitäten miteinbezogen werden und über seine private Haftung eine gewisse Kontrollfunktion ausgeübt wird. Damit könnte ver

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hindert werden, daß unrentable Investitionen verwirklicht werden. Es müßte daher unbedingt gewährleistet sein, daß die Bankkredite nicht von der öffentlichen Hand verbürgt werden.

Auch für die Beschleunigung der Privatisierung erhofft das DIW sich von ihrem Sanierungsmodell Fortschritte. Denn zum einen werden die Gewinnchancen der Unternehmen durch das Subventionssystem verbessert, zum anderen käme jeder Käufer in den Genuß der Lohn- und Kapitalsubventionen, weil diese nicht an den Besitzer - bisher die Treuhand - sondern an das Unternehmen gebunden sind.

  • Das Konzept der Bundesvereinigung der Deutschen Industrie (BDI)

Der BDI schlägt zunächst vor, daß schnelle Entscheidungen über die Sanierungsfähigkeit der Unternehmen getroffen werden sollen. Unternehmen, die nach betriebswirtschaftlichen Kriterien als "nicht sanierungsfähig" eingestuft werden, sollten unverzüglich in die Liquidation gehen. Die betroffenen Bundesländer sollen über alle Fälle rechtzeitig informiert werden, damit die Stillegung rechtzeitig wirtschafts- und sozialpolitisch flankiert werden kann.

Die sanierungsfähigen Unternehmen sollten so schnell wie möglich privatisiert werden. Der BDI ist sich jedoch darüber im klaren, daß viele Unternehmen zunächst in staatlicher Hand bleiben werden. Um ihren drohenden Zusammenbrach zu vermeiden, sollen sie auch in Zukunft finanziell von der Treuhand unterstützt werden. Jedoch sollten die bisherigen Hilfeleistungen in Form von Bürgschaften, Investitionszulagen etc. durch einen "leistungsbezogenen Nachteilsausgleich" ersetzt werden. Er soll neben der vollständigen Entschuldung der Unternehmen und ihrer Ausstattung mit Eigenkapital die Grundlage dafür bilden, daß die Unternehmen eigenverantwortlich am Markt operieren. Der Nachteilsausgleich wäre zeitlich zu befristen und degressiv zu staffeln. Seine Vergabe müßte "nach festen Spielregeln", z. B. in Abhängigkeit bestimmter Betriebskennziffern erfolgen. Die Unterstützung könnte sich auf einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren erstrecken. Der BDI legt Wert auf den Hinweis, daß es sich bei dieser Subventionierung nicht um eine staatliche Sanierung handelt.

Die "staatliche Industrieholding"

Von Gewerkschaftsseite, insbesondere der IG Metall wird immer wieder das Modell einer "staatlichen Industrieholding" ins Spiel gebracht. Dabei wird davon ausgegangen, daß weniger die Privatisierung als die Schaffung selbständiger, ostdeutscher Unternehmen im Vordergrund der Politik stehen muß. Dazu notwendig sei die aktive Sanierung der Unternehmen verbunden mit einer sektoralen und regionalen Strukturpolitik, die auch für ausgewogene Eigentumsstrukturen sorgt. Auch die Privatisierung der Unternehmen setze eine (Teil-) Sanierung immer mehr voraus,

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weshalb die bisherige Treuhand-Maxime "Privatisierung ist der beste Weg zur Sanierung" umgekehrt werden müsse in: "Sanierung ist der beste Weg zur Privatisierung".

Als Sanierungsziele werden die Herstellung wettbewerbsfähiger Unternehmen, eine ausgewogene regionale und sektorale Wirtschaftsstruktur und eine breite Streuung des Industrievermögens angesehen. Es geht also nicht um den Erhalt alter Strukturen, sondern um den Aufbau zukunftsträchtiger Produktlinien in Anknüpfung an vorhandene Ressourcen. Damit ließen sich bei offensiver Sanierung, für die genügend Geld, Zeit und know-how zur Verfügung gestellt werden muß, 400.000 bis 800.000 Arbeitsplätze sichern.

Nach den Vorstellungen der IG Metall sollen alle Unternehmen saniert werden,

  • "die in den nächsten fünf Jahren die Ertragszone erreicht haben (einzelwirtschaftliche Sanierungsfähigkeit),
  • deren Sanierungskosten geringer sind als die Kosten, die die Allgemeinheit bei deren Stillegung zu tragen hätte (externe Kosten),
  • die unter regionalen, sektoralen bzw. konzernpolitischen Aspekten erhaltenswert sind (Industriepolitik)."

Zu diesem Zweck wird die Einrichtung einer Treuhand-Industrieholding (THI) vorgeschlagen. Sie soll den Sanierungsprozeß ohne schädlichen Zeit-, und Privatisierungsdruck begleiten. Ihre Aufgaben wären

  • die Bereitstellung finanzieller Sanierungshilfen,
  • die Erarbeitung industriepolitischer Sanierungsstrategien und
  • die organisatorische Unterstützung des Sanierungsprozesses.

Die Bildung einer Treuhand-Industrieholding würde zu einer Entlastung der Treuhandanstalt beitragen, da alle sanierungswürdigen Unternehmen einschließlich ihrer Liegenschaften an die THI übergingen. Bei der Treuhandanstalt verblieben damit nur noch die Bereiche Abwicklung, Verkehr, Landwirtschaft, Handel, Hotels, Gaststätten, Kommunalvermögen/Wasserwirtschaft und das übrige Sondervermögen.

Die Finanzierung soll über die Einrichtung eines Treuhand-Vermögensfonds (THV) gewährleistet werden. Er soll auf der Vermögensseite 25 % der Anteile am THI und Minderheitsanteile an privatisierten THI-Unternehmen erhalten. Einnahmen würden durch Erträge aus Beteiligungen und der Anlage von Liquidität entstehen. Die Anteilseigner sollen auf drei Gruppen verteilen werden:


"Gruppe A:kostenlose Abgabe von 50 % der Anteilsscheine des THV an alle Bürger der ehemaligen DDR als Nachteilsausgleich

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Gruppe B:Diese Mittel ergeben sich aus der Verlängerung der Ergänzungsabgabe von 7,5% allerdings mit einer Einkommensgrenze ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000/120.000 DM.
Gruppe C:Hier wird die Mobilisierung freiwilliger Ersparnisse im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes (936,-DM-Gesetz) vorgeschlagen. Allerdings sollten dabei die derzeitigen Einkommensgrenzen der Sparförderung (27.000/54.000) fallen und zusätzlich 936,-DM im Rahmen einer ostspezifischen Anlage gespart werden können."

Bei diesem Finanzierungskonzept könnten die Anteilseigner des THV vom Vermögenszuwachs der sanierten Unternehmen profitieren. Damit würde eine gleichmäßigere Verteilung des Vermögens erreicht als durch die bisherige Privatisierungspolitik der Treuhand, die westdeutsche und ausländische Investoren bevorzugte.

Zur konkreten Ausgestaltung der Treuhand-Industrieholding wäre die IG Metall für zwei Varianten offen. Die erste sähe vor, daß die rund 70 % der von der Treuhand als sanierungsfähig eingestuften Unternehmen in das Eigentum der Treuhand-Industrieholding AG übergehen. Zur Durchführung der Sanierung und Privatisierung könnte die THI dann einzelne Unternehmen oder Unternehmensgruppen (eventuell nach sektoralen, regionalen oder anderen Gesichtspunkten) ausgliedern, z. B. auf der Basis von MBO/MBI (Management-Buy-In) oder auch Management-Gesellschaften. Dabei sollte, um eventuellen Mißbrauch zu verhindern, das Grundvermögen weiter in den Händen der THI verbleiben.

Bei der zweiten Variante einer THI würden nur sanierungsfähige Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung in den THI-Besitz übergehen. Dabei wäre an Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigte zu denken. Die verbleibenden kleinen und mittleren Unternehmen müßten dann von der THA selbst in geeignete Unternehmensformen übergeführt werden.

Welches der Konzepte auch immer verwirklicht werden sollte, müßte auf jeden Fall das Managementproblem gelöst werden, wobei das Hauptaugenmerk darauf liegen sollte, ein leistungsfähiges, junges und motiviertes Ostmanagement aufzubauen. Auf West-Manager und Beratungsunternehmen sollte so weitgehend wie möglich verzichtet werden.

Aktive Sanierungsbegleitung durch Management KG's

Zur Förderung der Privatisierung weiterer Unternehmen und zur Beseitigung des Managementsproblems hat die Treuhand selbst den Einsatz sogenannter "Management KG's" forciert.

In den Managementgesellschaften werden Unternehmen zusammengefaßt, für die sich kurzfristig keine Privatisierungsperspektiven abzeichnen, die jedoch als sanierungswürdig anerkannt werden. Die Managementgesellschaften übernehmen die operative Verantwortung von

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bis zu 15 Unternehmen mit rund 10.000 Beschäftigten und l Mrd. DM Umsatz. In diesen Gesellschaften soll die Betreuung der Betriebe durch die Treuhand intensiviert werden, z. B. indem die Treuhand das Management mehr als bisher unterstützt oder indem sie sich stärker als bisher in die Arbeit der Aufsichtsräte einbringt. Absicht ist es, den Umstrukturierungsprozeß kompetenter zu begleiten und die Unternehmen zu erhalten, "so lange dies vertretbar ist. Aber die Aufnahme einzelner Betriebe in eine Management-Gesellschaft ist keine Bestandsgarantie: Auch diese Beteiligungsunternehmen haben ihr Schicksal selbst in der Hand, müssen sich eigenständig bemühen, ertragreich und wettbewerbsfähig zu sein", so der Vizepräsident der Treuhand Hero Brahms.

Das Konzept sieht zwar vor, daß die Treuhand weiterhin 100 % des Kapitals der Beteiligungsunternehmen hält, die Geschäftsführung jedoch an erfahrene West-Manager übergeht, die auch an späteren Privatisierungserfolgen beteiligt werden.

Neben ihrer Beteiligung an den Management KG's (in Form einer Haft(Bar)einlage sowie der Einbringung der Beteiligungsunternehmen) leistet die Treuhand sogenannte Finanzierungs- oder Sanierungsbeiträge, und zwar in Form einer

  • Verlustfinanzierung für die Beteiligungsunternehmen
  • Zuschüsse zu aktiven Sanierungsmaßnahmen
  • Gewährung von Bürgschaften
  • Verlustausgleich für die Management KG selbst.

Die Unternehmenspläne und Firmenbudgets unterliegen weiterhin der Zustimmung der Treuhand.

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b) Schlußfolgerung: Sanierung und Privatisierung produktiv miteinander verbinden

Die Bundesanstalt für Arbeit hat in einer Modellrechnung den Investitionsbedarf Ostdeutschlands bis zum Jahr 2000 ermittelt. Allein im Unternehmenssektor wären 750 Mrd. DM an Investitionen notwendig, um die gesamtwirtschaftliche Produktivität Ostdeutschlands auf 80 % des westdeutschen Niveaus zu bringen. Bedenkt man, daß die Investitionen in der westdeutschen Wirtschaft bei rund 180 Mrd. DM pro Jahr liegen, erkennt man sofort, daß die private Wirtschaft Westdeutschlands mit dem Aufbau im Osten überfordert ist. Die ins Stocken geratene Privatisierung setzt deshalb wohl tatsächlich eine staatliche (Teil-) Sanierung der Treuhand-Unternehmen voraus. Es geht deshalb nicht darum, die Prioritäten der Treuhandpolitik völlig umzukehren und die Sanierung vor die Privatisierung zu setzen. Vielmehr müssen die Schwerpunkte dahingehend verlagert werden, daß zunehmend saniert wird, um u.a. auch die Privatisierung zu erleichtern.

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Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit der Unternehmen neu bestimmen

Bei näherer Betrachtung der bisherigen Treuhandpolitik kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Sanierungsfähigkeit der Treuhandunternehmen recht willkürlich beurteilt wird (vor allem, wenn man bedenkt, daß auch im Dezember 1992 für immerhin 1500 Treuhand-Unternehmen noch kein konkretes Sanierungskonzept vorlag.). Dies gilt z. B. für die auch unter Fachleuten als zu hoch eingeschätzte Zahl von sanierungsfähigen Unternehmen, aber auch für die massive finanzielle Unterstützung von Unternehmen, die schon lange als nicht überlebensfähig gelten. Auch die Absicht, in Zukunft nur marktfähige Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten zu sanieren, ist unter Zugrundelegung betriebs- und volkswirtschaftlicher Kriterien nicht zu rechtfertigen. Sie ist insbesondere aus zwei Gründen problematisch:

  • zum einen sind mehr als die Hälfte der ostdeutschen Industriearbeiter in Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern beschäftigt,
  • zum zweiten sind dem hohen finanziellen Aufwand der Sanierung eines Unternehmens die Kosten für Arbeitslosigkeit bzw. für die Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes gegenüberzustellen. Nach McKinsey belaufen sich die Folgekosten für stillgelegte Arbeitsplätze in Ostdeutschland auf rund 300.000 DM im Durchschnitt. Volkswirtschaftlich "lohnt" es sich deshalb auch kleinere und mittlere Unternehmen zu sanieren.

Damit wirklich eine ausreichende industrielle Basis in Ostdeutschland erhalten bleibt, sollten darum alle marktfähigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ihrer branchenmäßigen Zugehörigkeit o.a. saniert werden.

Die Sanierungsfähigkeit und/oder -würdigkeit der Unternehmen sollte aber nochmals überprüft werden, und zwar schnell und nach einheitlichen, transparenten und objektivierbaren Kriterien. Entsprechend den Vorschlägen der IG Metall sollten Unternehmen als sanierungswürdig anerkannt werden

  • "die in den nächsten fünf Jahren die Ertragszone erreicht haben (einzelwirtschaftliche Sanierungsfähigkeit),
  • deren Sanierungskosten geringer sind als die Kosten, die die Allgemeinheit bei deren Stillegung zu tragen hätte (externe Kosten),
  • die unter regionalen, sektoralen bzw. konzernpolitischen Aspekten erhaltenswert sind (Industriepolitik)."

Nicht sanierungswürdige Unternehmen sozialverträglich, aber möglichst unverzüglich stillegen

Im Gegensatz zur bisherigen Praxis der Treuhandpolitik sollten in Zukunft Unternehmen, die entsprechend o.g. Bewertung als nicht sanierungswürdig eingestuft werden, so schnell wie

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möglich in die Abwicklung gehen. Darüber sind die betroffenen Landesregierungen umgehend zu informieren, damit eine rechtzeitige wirtschafts- und sozialpolitische Flankierung der Stillegungen erfolgen kann. Diese Flankierung könnte auch von Seiten der Treuhand durch die Unterstützung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften mitgetragen werden. Allerdings wäre eine Ausgliederung dieses Geschäftsbereiches an eine selbständige, fachlich kompetente Gesellschaft (wie z. B. BBJ-Consult o.a.) sinnvoll.

Aktiv und effizient sanieren

  • - Kriterien für eine "echte Sanierung"

Eine "echte" und effiziente Sanierung setzt ein aktives Sanierungskonzept zum Aufbau zukunftsträchtiger rentabler Produktionen voraus. Das Konzept muß so konstruiert sein, daß der Druck zur Modernisierung und Umstrukturierung des Unternehmens möglichst groß ist. Das schließt Dauersubventionen grundsätzlich aus. Aber genau wie die Befristung staatlicher Subventionierung muß auch über eine gewisse Zeit eine Bestandsgarantie für das Unternehmen gegeben sein, damit die in der Marktwirtschaft notwendige Planungssicherheit gewährleistet ist.

Da es schwer vorstellbar ist und es dafür auch kein praktisches Beispiel gibt, daß eine zentrale staatliche Instanz alle erhaltenswerten Treuhand-Unternehmen wirklich saniert, muß eine dezentrale Sanierungsstrategie verfolgt werden. Unternehmensbefragungen zufolge wird es dabei nicht genügen, die Betriebe einfach von Altlasten zu befreien und sie mit einem angemessenen Eigenkapital auszustatten. Dies sind zwar wichtige Voraussetzungen für die Sanierung, die aber die eklatanten Wettbewerbsnachteile, die durch die deutsch-deutsche Währungsunion und das damit einhergehende Wegbrechen angestammter Märkte entstanden, nicht kompensieren. Dazu wäre vielmehr notwendig, die Treuhand-Unternehmen von ihren hohen Lohnkosten zu entlasten, sie bei der Finanzierung von Investitionen zu unterstützen und ihre Managementprobleme zu lösen. Das sollte am besten geschehen über

  • zeitlich befristet, degressiv gestaltete Subventionen

Der Druck zur Umstrukturierung und Modernisierung der Unternehmen läßt sich am besten über eine zeitlich befristete finanzielle Unterstützung sowie ihre degressive Ausgestaltung erreichen. Dabei scheint Übereinstimmung darin zu bestehen, daß ein Subventionszeitraum von mehr als fünf Jahren keinesfalls überschritten werden sollte. So lange könnten mit abnehmender Tendenz Lohnsubventionen, die am heutigen Lohnniveau ausgerichtet sein sollten, und Investitionszuschüsse geleistet werden. Bei letzteren sollte, dem DIW-Modell

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entsprechend - eine Beteiligung von Kreditinstituten vorgesehen werden, die damit Beratungs- und Kontrollfunktionen übernähmen, die derzeit noch in der Hand der überbeanspruchten Treuhand liegen. Ein weiterer Vorteil wäre, daß die Banken, die bisher ein äußerst zurückhaltendes Engagement in Ostdeutschland zeigen (z. B. daran ersichtlich, daß die Treuhand-Unternehmen selbst auf von der Treuhandanstalt verbürgte Kredite keine Zinsermäßigungen erhalten), stärker in die Verantwortung gezogen werden könnten.

Die Umsetzung dieses Subventionsmodells würde bedeuten, daß die Treuhand sich aus der Einzelfallprüfung vollkommen zurückziehen könnte. Sie war damit in der Vergangenheit ohnehin überfordert. So besteht das Treuhand-Direktorat "Prüfung von Unternehmenskonzepten" aus einer 70-köpfigen Beratergruppe unabhängiger Wirtschaftsprüfer, die schon aufgrund der Quantität der zu bewertenden Unternehmen überbeansprucht sein mußten. Aber auch eine ausreichende Zahl von Mitarbeitern könnte eine "echte Sanierung" der Treuhand-Unternehmen kaum gewährleisten. Deshalb ist eine Delegierung auf die Unternehmen selbst und damit auch die Stärkung ihrer Eigenverantwortlichkeit notwendig. Das dargestellte Subventionsmodell könnte die Gesundung der ostdeutschen Unternehmen auch dadurch unterstützen, daß es die Planungssicherheit zumindest für einen Zeitraum von fünf Jahren erhöht. Dies wäre nicht nur den Geschäftsbeziehungen der Unternehmen zuträglich, sondern würde auch private Investoren anziehen.

Der wesentliche Vorteil des "DIW-Subventionsmodells" ist, daß Dauersubventionen ausgeschlossen sind und dadurch Druck auf die Unternehmen entsteht, ihre Produktion umzustrukturieren und den Markterfordernissen anzupassen. Damit werden Arbeitsplätze auf dem l. Arbeitsmarkt erhalten oder geschaffen. Dies rechtfertigt auch ein entsprechendes finanzielles Engagement. Da die Folgekosten für stillgelegte Arbeitsplätze in Ostdeutschland nach McKinsey rund 300.000 DM betragen, wäre ein gleich hohes finanzielles Engagement für den Erhalt bzw. die Entstehung neuer Arbeitsplätze allemal zu rechtfertigen. Damit wären die notwendigen Lohnsubventionen (für das Jahr 1993 auf 10 Mrd. DM veranschlagt mit abnehmender Tendenz für die Folgejahre) sowie Investitionszuschüsse (maximal 50 % der vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium bis zum Jahr 2000 auf 400 Mrd. DM geschätzten Sanierungskosten) finanziell abgedeckt. Die Sanierung der Treuhand-Unternehmen ist also nicht nur aus Struktur-, regional- und sozialpolitischen Gründen zu rechtfertigen, sondern auch weil sie im Vergleich zur Deindustrialisierung Ostdeutschlands auf Dauer erheblich billiger ist.

Gegenüber einer zentralen staatlichen Sanierungsgesellschaft für alle oder den Großteil aller sanierungsfähigen Treuhandunternehmen hätte das "DIW-Subventionsmodell" mehrere Vorteile:

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  1. Es bestünde ein stärkerer Druck zur Umstrukturierung der Unternehmen. Politische Zwänge zur Dauersubventionierung mit den Folgen von Wettbewerbsverzerrungen und Diskriminierung bzw. Beeinträchtigung von Entwicklungschancen innovativer Unternehmen könnten auf wenige Unternehmen begrenzt bleiben.

  2. Die Dezentralisierung der Verantwortung für die Unternehmen ist erfolgversprechender als ihr Verbleib bei einer zentralen Instanz. Ob Industrieholding oder Treuhand: mit der Leitung bzw. Verwaltung eines so zusammengewürfelten Konglomerats von Unternehmen, die marktorientiert zu führen und rentabel gemacht werden sollen, ist jede zentrale Instanz überfordert.

  3. Eine mögliche Dauersubventionierung eines großen Teils der ostdeutschen Wirtschaft würde die finanziellen Möglichkeiten der Treuhand überfordern. Das bis zum Jahr 1994 geschätzte Defizit von mindestens 250 Mrd. DM würde weiter ausufern. Aber auch die Mittel des von der IG Metall vorgeschlagenen Treuhand-Vermögensfonds würden kaum ausreichen, um eine größere Anzahl von Unternehmen dauerhaft zu subventionieren.

  4. Eine staatliche Industrieholding oder die Treuhand, die in der Position einer Konzernleitung ist, müßte die volle Haftung für das gesamte Unternehmensgeschehen übernehmen. Damit wäre die "gefürchtete" Durchgriffshaftung Realität.

  • Regional bedeutsame und strukturbestimmende Unternehmen gezielt modernisieren

Die Schaffung eines für alle sanierungsfähigen Unternehmen geltenden Subventionssystems kann dort an seine Grenzen stoßen, wo aus Struktur-, regional- oder industriepolitischen Gründen eine Schließung von Unternehmen nicht akzeptiert oder gewünscht wird. Dies gilt insbesondere für Großbetriebe wichtiger Industriezweige wie z. B. der Chemie oder dem Maschinenbau.

Die Notwendigkeit der Erhaltung möglichst vieler industrieller Kerne über das ganze Land hinweg erfordert, daß wichtige Unternehmen "durchsaniert" werden, d.h. eventuell auch über eine längere Frist mit staatlichen Subventionen in die Rentabilität übergeführt werden.

Die Sanierung sollte allerdings an folgende Kriterien gebunden werden:

  1. Reine Erhaltungssubventionen sind zu vermeiden.

  2. Produktionen, in denen auf absehbare Zeit weltweit Überkapazitäten bestehen, sollten möglichst schnell abgebaut werden.

  3. Die Subventionierung von Industrien, die in Westdeutschland (unsubventioniert) hochproduktiv ist, sollte auf ein Minimum beschränkt bleiben. (Zugleich sollten die Subventionen bestimmter Industrien in Westdeutschland abgebaut werden.)

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  1. Dagegen sollte der Aufbau zukunftsträchtiger rentabler Produktionen (die möglichst auch eine Alternative zu westdeutschen Produktionen darstellen) massiv unterstützt werden. (Vorschläge zur wirtschaftspolitischen Flankierung dieser Maßnahme auf der Nachfrageseite finden sich im folgenden Kapitel.)

  2. In dem Sanierungskonzept sollte die Höhe und Dauer der Subventionierung sowie das geplante Erreichen der Rentabilitätsschwelle festgeschrieben sein. Es muß feststehen, daß kein dauerhafter Verlustausgleich geleistet wird (der wahrscheinlich von der Europäischen Gemeinschaft ohnehin nicht genehmigt würde).

  3. Sichergestellt werden müßte auch die Kontrolle des Sanierungsprozesses, was z. B. über die intensive Wahrnehmung von Aufsichtsratmandaten erfolgen könnte.

  4. Die Sanierung sollte möglichst dezentral organisiert sein.

Für die institutionelle Organisation des Sanierungsprozesses sind unterschiedliche Varianten denkbar. Abzulehnen ist das von der Treuhand präferierte Konzept der Managementgesellschaften: seine Nachteile liegen vor allem in der Beibehaltung der bisherigen Subventionspolitik der Treuhand (Verlustausgleich, Liquiditätsbürgschaften usw.), die keinen Anreiz zur Umstrukturierung und Modernisierung der Unternehmen gibt und Gefahr läuft, zur Dauersubventionierung veralteter Produktionen zu führen. Eine staatliche Industrieholding wäre mit der Sanierung eines unübersichtlichen Konglomerats von Unternehmen verschiedener Branchen, Regionen und Größe überfordert. Sinnvoller wäre die Gründung von Kapitalgesellschaften unter Beteiligung von Bund und Ländern. Vorteil dieser Regelung ist einerseits ein gewisses Maß an Dezentralisierung, andererseits die eindeutige Zuweisung von Verantwortung. In den Kapitalgesellschaften könnten aber durchaus Einzelunternehmen zusammengefaßt werden, wobei das entsprechende Portfolio vor allem nach Struktur- und industriepolitischen Gesichtspunkten (z. B. eine bestimmte Branche) zusammengesetzt sein könnte. Die Unternehmen sollten den Kapitaleignern von der Treuhand unentgeltlich überlassen werden (s. DIW- Vorschlag). Vorbild für die ersten Schritte in diese Richtung könnte auch ein Projekt des Landes Sachsen mit dem Namen "Atlas" haben. Dort kommen bislang vierzehn sanierungsfähige Unternehmen aus der Textil- und Maschinenbauindustrie in den Genuß von Geldern aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Dafür hat sich die Treuhand im Gegenzug verpflichtet, die notwendigen Investitionsmittel für die Sanierung der Betriebe bereitzustellen.

Auf jeden Fall muß sichergestellt sein, daß eine Verzahnung der Treuhandpolitik mit staatlicher Struktur- und Regionalpolitik erfolgt. Dafür sind unterschiedliche institutionelle Regelungen denkbar. Aus den Erfahrungen in Westdeutschland würde sich das Konzept der "regionalisierten Strukturpolitik" anbieten, bei dem die wirtschaftspolitische Initiative von der Region ausgeht, das Land hauptsächlich die Funktion des Moderators übernimmt und der

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Bund (und auch die Europäische Gemeinschaft) vor allem finanzielle Unterstützung gewährt (Beispiele für die regionalisierte Strukturpolitik lassen sich hauptsächlich in Nordrhein-Westfalen finden).

  • Das Managementproblem lösen

Der Erfolg der Modernisierung und des Aufbaus der ostdeutschen Wirtschaft steht und fällt mit der Lösung des Managementproblems. Obwohl die Treuhand das Management schon auf mehr als 2000 Stellen ausgetauscht hat, gibt es noch immer Schwierigkeiten mit alten Seilschaften (das gilt z. B. auch für MBOs), vor allem aber mit der unzureichenden Qualifikation der leitenden Mitarbeiter. Die Erfahrungen haben gezeigt, daß durch den Einsatz westdeutscher Untemehmensberater oder "West-Managern auf Zeit" das Problem nicht gelöst werden kann. Die Treuhand muß deshalb ihr Hauptaugenmerk darauf richten, daß

  • geeignete westdeutsche Führungskräfte gefunden werden, die auch mittel- bis langfristig in den neuen Ländern bleiben
  • ein leistungsfähiges Ostmanagement aufgebaut wird (z. B: durch die Gründung einer Managerschule, insbesondere für fähige ostdeutsche Jungmanager)
  • über management-buy-in's externe Manager akquiriert werden
  • Managementtransfers und Managerpools gefördert werden
  • ein ost/west- west/ostdeutscher Manageraustausch installiert wird und
  • in einer Art Patenschaftssystem westdeutsche Unternehmen ab einer bestimmten Größe die Verantwortung für Betriebe im Osten übernehmen und sie in einem mehrjährigen "Intensivkurs" für den Wettbewerb fit machen.


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c) Die Privatisierung beschleunigen und zugleich zeitlich strecken

Die Ansanierung der Treuhand-Unternehmen muß in Zukunft mit einer besonnenen Privatisierung verbunden werden. Besonnene Privatisierung bedeutet in diesem Zusammenhang, daß die Privatisierung zugleich beschleunigt wie auch zeitlich gestreckt werden muß. Beschleunigt, indem die Voraussetzungen zur Privatisierung (z. B. die Rentabilität) verbessert werden; zeitlich gestreckt, indem die Unternehmen - nur weil sich kurzfristig kein Kaufinteressent findet - nicht weit unter Preis und/oder unter Inkaufnahme geringerer Arbeitsplatz- und Investitionsgarantien verkauft werden.

Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Privatisierungspolitik wären:

  • Transparente Ausschreibungsbedingungen und zügige Durchführung der Ausschreibungsverfahren,
  • Eindeutige Festlegung der Verkaufskriterien der Treuhand (z. B. Bestimmung des Preisabschlags für einen erhaltenen oder neu geschaffenen Arbeitsplatz),

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  • Ermöglichung bzw. Ausweitung von Teil-Privatisierungen, bei denen eine Minderheitsbeteiligung für eine Übergangszeit bei der Treuhand verbleibt,
  • Die vereinfachte Privatisierung von Kleinstunternehmen auf der Grundlage standardisierter Verträge mit Mindestgeboten für Arbeitsplätze und Investitionen zu einem Festpreis,
  • Weitere Entflechtung großer Unternehmenseinheiten, insbesondere um die Übernahme kleinerer und mittlerer Unternehmen durch die Belegschaften zu fördern (MBO),
  • Management-Buy-Out's können auch durch Entschuldung, Koppelung des Kaufpreises an den Geschäftserfolg sowie die Zulassung von Mehrheitsbeteiligungen forciert werden. An der Praxis, die Grundvermögen zunächst an die MBO's zu verpachten und ein Verkaufsrecht für die Zukunft einzuräumen, sollte festgehalten werden, da die ostdeutschen Arbeitnehmer auch auf absehbare Zeit nicht über genug Geld zum Erwerb dieses Vermögens verfügen werden. Allerdings sollte davon abgegangen werden, MBO's und MBI's jahrelange Bürgschaften zu gewähren. Direkte, kalkulierbare Subventionen - wie oben beschrieben - wären vorzuziehen.
  • Management-Buy-Out's und Management-Buy-In's sollten verknüpft werden, vor allem um das Managementproblem zu lösen. Die Privatisierungsschwelle für ostdeutsche Existenzgründer/Übernehmer, d.h. vor allem die Investitions- und Beschäftigungsauflagen, sollten gesenkt werden.


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d) Die Erschließung neuer Finanzquellen

Bei der Bewältigung ihrer Aufgaben blieb die Treuhand bisher relativ allein. Weder Länder noch Kommunen zeigten bisher ein größeres finanzielles Engagement (von einigen wenigen Großprojekten abgesehen), auch Großbanken blieben im Kreditgeschäft wie auch bei Beteiligungen äußerst zurückhaltend. Diese Situation muß verbessert werden. Dazu wären folgende Maßnahmen notwendig:

  • Die Entschuldung und Eigenkapitalausstattung sowie zeitlich befristete Subventionierung der Treuhandunternehmen würde ihre Kreditwürdigkeit verbessern. Auf dieser Basis sollten die Kreditinstitute angehalten werden, auch nicht von der Treuhand verbürgte Kredite zu vergeben.
  • Investmentbanken sollten sanierungsfähige Unternehmen der Treuhand erwerben, ansanieren und dann die Unternehmen bzw. Fondsanteile an private Investoren weiterveräußern. Vorteil dieses Vorgehens wäre, daß den Treuhandunternehmen sowohl finanzielle Mittel wie auch externer Sachverstand zugingen. Beispiel hierfür könnte eine Aktion der

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  • Deutschen Bank sein, die in einer "Deutschen Industrieholding" 11 Firmen, vorwiegend der Baubranche zusammengefaßt hat.
  • Die Treuhand-Unternehmen sollten genau wie die privatisieren Unternehmen Zugang zu öffentlichen Investitionsfördermitteln erhalten.
  • Eine verstärkte Kapitalbeteiligung vor allem von ostdeutschen Arbeitnehmern sollte aus wirtschaftspolitischen (Konsumausgaben senken, Investitionen steigern) und aus vermögenspolitischen Gründen gefördert werden. Laut Emnid ist jeder dritte Arbeitnehmer in Ostdeutschland bereit, sich an seinem Unternehmen zu beteiligen. Bei der praktischen Umsetzung könnten eine verbesserte Mobilisierung der Ersparnisse nach dem Vermögensbildungsgesetz, Investivlöhne oder auch staatliche Rückbürgschaften für Arbeitnehmer gegen Konkursrisiken in Erwägung gezogen werden.
  • Nötig wäre auch die Schaffung innovativer Kapitalbeteiligungsmodelle und Fondsmodelle. Sie könnten z. B. finanzielle Mittel für die Übernahme von Unternehmen, die aus Struktur- und/oder regionalpolitischen Erwägungen nicht stillgelegt werden sollen, bereitstellen. Bezüglich der konkreten Ausgestaltung solcher Fonds wäre zu denken an die Beteiligung der Länder, privater Investoren oder auch des Steuerzahlers in Form von Investitionsabgaben, Solidaritätszulagen, Ergänzungsabgaben o.a. Beispiel für ein Modell wäre etwa der "Sachsenfonds", in dessen Rahmen vorrangig mittelständische Unternehmen im Land Sachsen erworben werden sollen, die nicht an der Börse notiert werden oder privatisierungsfähig sind. Nach erfolgter Umstrukturierung sollen diese Unternehmen an der Börse plaziert bzw. ganz oder teilweise veräußert werden. Das Eigenkapital des Fonds könnte durch Kreditinstitute, Versicherungen, Industrie- und Handelsunternehmen aufgebracht werden. Auch das Managementproblem der Treuhand-Unternehmen soll über den Sachsenfonds gelöst werden: Mitarbeiter der Sachsenfonds AG, branchennahe Beteiligungspartner (industrielle Investoren, das Management des zu erwerbenden Unternehmens oder Manager fremder Unternehmen) oder Dritte (gemeint sind wohl vor allem Beratungsgesellschaften) sollen die Geschäftsleitung der Treuhand-Unternehmen beraten und unterstützen.


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e) Die Effizienz der Treuhand steigern

Die Effizienz der Arbeit der Treuhandanstalt könnte durch eine Konzentration auf ihre Kernaufgaben gesteigert werden. Ihre Mitarbeiterzahl, die sich derzeit auf rund 4000 Personen beläuft, ließe sich erheblich reduzieren, wenn die Treuhand sich auf die Aufgabengebiete Privatisierung, Sanierung und Liquidierung beschränkte. Alle anderen Geschäftsbereiche könnten auf selbständige Gesellschaften übertragen werden (wie schon geschehen durch die Gründung der Gesellschaft zur Privatisierung des Handels (GPH), der EXHO Immobilien

[Seite der Druckausgabe: 35]

Verwaltungsgesellschaft mbH, der FREHO Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, der Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt mbH (TLG) und der Boden-Verwertungs- und Verwaltungs-Gesellschaft mbH (BVVG), mit denen eine enge Kooperation gepflegt wird).

Aber auch im Kernaufgabenbereich würden sich bei Umsetzung des vorgeschlagenen Sanierungs/Subventionssystems Entlastungen ergeben. Einzelfallprüfungen würden überflüssig, Unternehmen, die als Kapitalgesellschaften unter Beteiligung des Bundes und der Länder weitergeführt werden, würden aus dem Verantwortungsbereich der Treuhand herausfallen und die unternehmerische Zuständigkeit für die restlichen Unternehmen, die allgemeine und für alle Unternehmen gleiche Subventionen erhielten, würde in die Hände der Unternehmensleitungen übergehen. Die Treuhand könnte sich dann voll auf eine sehr wichtige Aufgabe konzentrieren, nämlich den Unternehmen bei der Versorgung mit qualifizierten Managern zu helfen.

Eine andere wichtige Aufgabe der Treuhand wird in Zukunft die Kontrolle von Investitions- und Beschäftigungszusagen sein. Sie reichen teilweise bis Ende der 90er Jahre oder sogar über das Jahr 2000 hinaus. Zur Zeit sind rund 18.000 Verträge zentral gespeichert. Ihre Zahl wird bis Ende 1993 auf 20.000 ansteigen. Ungefähr bei der Hälfte davon handelt es sich um Grundstücksverkäufe. Im Rahmen der Privatisierungen wurden rund 1,3 Millionen Arbeitsplätze zugesichert. Bisher zeichnet sich aber ein kontinuierlicher Abbau von Arbeitsplätzen in privatisierten Treuhand-Unternehmen ab. Ein moderater Umschwung wird erst nach 1995 erwartet. Ob die Beschäftigungszusagen am Ende tatsächlich eingehalten werden, muß von der Treuhand langfristig überwacht werden. Allerdings sollte man sich keine zu großen Hoffnungen darauf machen, bei Nichteinhaltung der Zusagen die vereinbarten Konventionalstrafen einfordern zu können. Viele privatisierte Betriebe haben echte Rentabilitätsprobleme und werden nicht in der Lage sein, die Strafen zu zahlen. Eher muß sich die Treuhand darauf einstellen, dem ein oder anderen Unternehmen eventuell noch einmal finanziell unter die Arme zu greifen. Das gilt im übrigen verstärkt für MBO-Unternehmen, deren Zukunft - insbesondere wegen des Kapitalmangels - sehr unsicher ist.

Auch die Auslagerung von Neben- und eines Teils der Privatisierungsaufgaben machen die externe und interne Kontrolle der Arbeiten der Treuhand immer wichtiger. Hier stellt sich allerdings ein Problem: Während nämlich die Treuhandanstalt als bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts auch der Bundeshaushaltsordnung (BHO) unterliegt und der Bundesrechnungshof damit gegenüber der Treuhandanstalt ein gesetzlich verankertes unmittelbares Prüfungsrecht hat, gilt diese Vorschrift gegenüber Treuhand-Unternehmen und den von der Treuhand gegründeten Gesellschaften nicht. Um deren Kontrolle zu gewährleisten - und dies sollte unbedingt sichergestellt sein -, müßten die Bestimmungen des § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz in die Satzung bzw. in die Gesellschaftsverträge aufgenommen werden.

[Seite der Druckausgabe: 36]

Angesichts des bisher in beträchtlichem Maße aufgetretenen Mißbrauchs von Treuhandgeldern in Höhe von mehreren Milliarden DM ist die Treuhand selbst angehalten ihre Kontrollmaßnahmen auszuweiten und zu verschärfen. Schließlich geht es um mehrstellige Milliardenbeträge an Steuergeldern, deren Transfer nur gerechtfertigt werden kann durch einen geregelten und effizienten Einsatz der Mittel. Deshalb muß auch die interne Revision der Treuhand in Zukunft mehr Raum einnehmen.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Dezember 1999

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