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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Online-Suppl. Erweiterung des Berichtszeitraums von Mitte 1977 bis zur Jetztzeit / Autor: Dieter Schuster.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2003 ff

Stichtag:
18. Okt. 1979

Die Bundestagsfraktionen der FDP und der SPD bringen eine große Anfrage zur Umweltpolitik ein: „Nur in einer gesunden und menschenwürdigen Umwelt ist die freie Entfaltung des Menschen möglich. Um Wasser, Boden und Luft zu schonen, Energie und Rohstoffe zu sparen sowie Lärm zu bekämpfen, ist eine bewusste Gesamtplanung nötig, welche die einzelnen medialen Bereiche – insbesondere Luft, Wasser, Abfall, Lärm – übergreift und die verschiedenen Umweltaktivitäten der staatlichen Behörden und Kommunen, der Wirtschaft und Gewerkschaften, der Bürger und Verbände koordiniert. Die Beachtung des Vorsorgeprinzips gewährleistet, dass unerwünschte Nebenwirkungen rechtzeitig erkannt und vorausschauend vermieden werden können; es reicht nicht aus, auf bereits eingetretene Umweltschäden zu reagieren.

Umweltschutz ist eine eigenständige, unverzichtbare politische Aufgabe. Ihre Ziele müssen mit denen anderer Politikbereiche abgewogen werden. Überall dort, wo Leben oder ernste Gefährdungen der Gesundheit von Menschen infrage stehen, muss Umweltschutz hierbei den Vorrang beanspruchen.

Soweit Gesetze, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften ökologische Grunddaten nicht bereits verbindlich vorgeben, muss die Verwaltung selbst die Umweltverträglichkeit, ihre planerischen und sonstigen Maßnahmen prüfen. Die Sachzwänge der Tagespolitik dürfen nicht den Blick auf die notwendige Sicherung der Lebensgrundlagen verstellen.

Umweltpolitik sichert die qualitative Basis für künftiges quantitatives Wachstum; ihre positiven Effekte sowohl auf die konjunkturelle Entwicklung als auch für die Beschäftigungslage sind durch verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen aus neuester Zeit bestätigt worden. Danach wäre es unrichtig, Umweltpolitik etwa nur in Abhängigkeit von der jeweiligen Konjunkturlage betreiben zu wollen.

Umweltschutz lässt sich nicht allein durch Gebote und Verbote verwirklichen sondern erfordert die solidarische Partnerschaft aller Beteiligten (Staat, Bürger, Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften) bei der Formulierung und Durchsetzung der Ziele. Hierzu gehört außer der objektiven Unterrichtung über die der Umwelt drohenden Gefahren die wechselseitige Beteiligung an der Entscheidungsfindung und Willensbildung.

Die Bürger unseres Landes bejahen den Umweltschutz als eines der wichtigsten gesamtpolitischen Ziele unserer Zeit. Hieran änderte sich selbst in den wirtschaftlich schwierigen Zeiten Mitte der 70er Jahre, als sich zeigte, dass Umweltschutz und Wirtschaftswachstum nicht immer zugleich erreichbar sind, nur wenig.

In zunehmendem Maße suchen die Bürger auch selbst nach Lösungsmöglichkeiten. Immer mehr sind bereit, an der Umweltaufgabe aktiv mitzuwirken, und engagieren sich, um die natürlichen und geschaffenen Grundlagen unserer Umwelt auch für kommende Generationen zu erhalten. Diese Entwicklung ist zu begrüßen, weil sie der umweltpolitischen Diskussion eine zusätzliche demokratische Komponente verleiht.

Ansatzpunkt dieser Diskussion in Parlament und Öffentlichkeit ist die Politik der Bundesregierung und ihre Maßnahmen. Die Bundesregierung wird daher um Beantwortung u. a. der folgenden Frage gebeten:

Wird die Bundesregierung auf Grund ihrer Erfahrungen mit den im Umweltprogramm von 1971 formulierten grundsätzlichen Zielen ein langfristiges ökologisches Konzept erstellen, um alle Umwelteinwirkungen künftig verstärkt im Rahmen einer ökologischen Gesamtschau, insbesondere auch in ihren wechselseitigen Bezügen und Langzeitwirkungen zu berücksichtigen, und welche Grundsätze wird sie dabei zugrunde legen?

Welche Auswirkungen misst die Bundesregierung ihrer Umweltpolitik auf die wirtschaftliche Entwicklung bei, insbesondere auf den Arbeitsmarkt, auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit und auf Innovationen der Wirtschaft?

Wie beurteilt die Bundesregierung den zunehmenden Landschaftsverbrauch und sieht sie die Zielsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes, im Zusammenwirken mit den Bundesländern schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft zu erhalten, erfolgreich verwirklicht.

Welche Auswirkungen hat die Umweltschutzpolitik der Europäischen Gemeinschaft? Bestehen Schwierigkeiten bei der Umsetzung und Durchführung umweltrelevanter Richtlinien der Gemeinschaft in der Bundesregierung Deutschland? Welche Initiativen hat die Bundesregierung bisher auf dem Gebiete des Umweltschutzes in der Europäischen Gemeinschaft und anderen internationalen Organisationen ergriffen?„


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