Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Das Arbeitsgerichtsgesetz tritt in Kraft.
2. Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 3., unveränd. Aufl. 1980.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
1. Juli 1927
Die Rechtsstreitigkeiten aller Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis und die kollektivrechtlichen Streitigkeiten zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden unterliegen nun der Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit. Den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden wird ein bevorzugtes Prozeßvertretungsrecht gegeben und bestimmt, daß die Beisitzer (Arbeitsrichter) in allen drei Instanzen nach ihren Vorschlägen ernannt werden.