Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Die SPD-Reichstagsfraktion unterbreitet dem Reichstag einen Antrag über das Wohn- und Mietrecht sowie die Wohnungsaufsicht und -pflege. Danach sind die Gemeindebehörden verpflichtet, für die Beschaffung ausreichenden Wohnraums zu sorgen. Ihnen fällt die Obdachverpflichtung für alle in ihrem Bezirk wohnenden Staatsbürger zu. Sie können zu diesem Zweck durch das Wohnungsamt eine Beschlagnahme von leerstehenden Wohnungen zugunsten unterzubringender, insbesondere kinderreicher Familien, vornehmen. Daneben sollten die Gemeinden selbst oder gemeinnützige Genossenschaften und Gesellschaften, die den Bewohnern ein ausreichendes Mitbestimmungsrecht bei der Verwaltung sichern, Neubauwohnungen bereitstellen.
2. Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 3., unveränd. Aufl. 1980.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
Ende Juni 1927
Die Miete darf eine angemessene Höhe nicht überschreiten. Träger der Wohnungsaufsicht und -pflege sind im engen Einvernehmen mit der gemeindlichen Fürsorge die Wohnungsämter. Die zur Zeit geltende Gesetzgebung über Mieterschutz darf erst aufgehoben werden, wenn die jetzt herrschende Wohnungsnot beseitigt ist.