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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
2. Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 3., unveränd. Aufl. 1980.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
12. Jan. 1927

Der Entwurf des von der 1924 gebildeten Agrarkommission unter dem Vorsitz von R. Hilferding ausgearbeiteten Agrarprogramms der SPD wird veröffentlicht.
Gefordert werden eine planmäßige Bodenreform gegen Entschädigung durch die Reduzierung der landwirtschaftlichen Großbesitzungen auf etwa 750 Hektar und der Waldbestände auf 100 Hektar; die Verabschiedung eines Pachtschutzgesetzes und eines Kleingartengesetzes; das Grundeigentum der Gemeinden soll planmäßig durch gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinden vermehrt werden.
Die SPD verlangt weiter: eine umfassende Ausgestaltung aller Einrichtungen, die der Ausbildung des ländlichen Nachwuchses dienen, und zwar unter maßgebender Leitung durch den Staat: Ausbau des ländlichen Volksschulwesens; obligatorischen Fortbildungsschulunterricht auf dem Lande vom 14. bis 18. Lebensjahr.
Schaffung einer engmaschigen Organisation zur Betriebsberatung zur Ausbreitung der modernen Technik unter den Landwirten; Förderung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens. Öffentliche Kontrolle über die Erzeugung und den Vertrieb landwirtschaftlicher Produktionsmittel.
Der demokratische Ausbau der landwirtschaftlichen Selbstverwaltungskörper ist reichsgesetzlich durchzuführen; die Getreidezölle sollen durch ein Reichsmonopol für die Ein- und Ausfuhr ersetzt werden; das Arbeitseinkommen ist steuerlich fortschreitend zu entlasten und eine einheitliche Grundwertsteuer, gemessen am normalen Reinertrag, zu schaffen.
Die Sozialdemokratie tritt mit gleicher Entschiedenheit für die Land- und Forstarbeiter ein, wie sie seit Jahrzehnten für die Verbesserung der Lage der Industriearbeiter kämpft.
Die Landarbeiter sind in sozialpolitischer Hinsicht den industriellen Arbeitern gleichzustellen. Auch ihnen soll der freie Zutritt zum Grund und Boden wieder möglich gemacht werden.
Deputatlohn und Deputatland sind möglichst zu beseitigen.
Arbeitszeit und Sonntagsruhe sind durch Reichsgesetz für die Landarbeiter zu regeln. Die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter sind den industriellen Arbeitern hinsichtlich der Pflichten und Leistungen in der Sozialversicherung, auch hinsichtlich der Verhütung von Betriebsunfällen gleichzustellen.
Für die kleinen Landwirte ist eine Krankenversicherung zu schaffen.



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net edition fes-library | Juni 2001