Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Französische und belgische Truppen besetzen das Ruhrgebiet, weil die Reparationslieferungen nicht in voller Höhe erfolgt seien.
2. Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 3., unveränd. Aufl. 1980.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
11. Jan. 1923
Die französischen Sozialisten protestieren ohne Erfolg in der französischen Kammer.
Die Bundesvorstände des ADGB, des AfA-Bundes und des ADB protestieren gegen den »jeder rechtlichen Grundlage entbehrenden Gewaltakt«. Von der katastrophalen Erschütterung der deutschen Wirtschaft als Folge dieser Gewaltpolitik würde in erster Linie die werktätige Bevölkerung Deutschlands, aber »in weiterer Folge die Arbeiterschaft der ganzen Welt auf das schwerste betroffen werden.
Die Gewerkschaften rufen die Arbeiter, Angestellten und Beamten auf, alles Trennende in ihren Reihen zurückzustellen und den Ihnen aufgezwungenen Kampf gegen den unersättlichen und kriegerischen Imperialismus geschlossen zu führen.
Sie erwarten von der Regierung Maßnahmen, damit die bei der politischen Situation entstehenden wirtschaftlichen Folgen und Opfer nicht von den breiten Massen des Volkes allein oder überwiegend getragen werden müssen. Sie halten es für selbstverständlich, daß die Verlegung des Kohlensyndikats nicht zur Aufhebung der gemeinwirtschaftlichen Kohlenbewirtschaftung führt.
Die freien Gewerkschaften Deutschlands rufen die Arbeiter aller Länder auf, ihnen den Kampf gegen die Verweigerung der fundamentalsten Grundrechte der Arbeitnehmer und gegen ihre Verelendung nicht allein zu überlassen; denn ihr Kampf ist auch der Kampf der Arbeiterklasse der ganzen Welt.«
Die Besetzung wird seitens der Reichsregierung mit passivem Widerstand beantwortet, der von der VSPD und den Gewerkschaften unterstützt wird. Die Reparationslieferungen an Frankreich und Belgien werden eingestellt. Die Arbeitnehmer des Ruhrgebietes werden aufgefordert, die Anordnungen der Besatzungsbehörden nicht zu befolgen.