Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Das »Gesetz zum Schutz der Republik« wird im Reichstag mit 303 Stimmen gegen 102 angenommen. Die KPD lehnt das Gesetz ab, da es nicht den Forderungen vom 27. Juni entspreche.
2. Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 3., unveränd. Aufl. 1980.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
18. Juli 1922
Der ADGB, der AfA-Bund und die beiden sozialdemokratischen Parteien erklären: »Die Schaffung der Einheitsfront der Arbeiter, Angestellten und Beamten ist zur großen und weithin wirkenden Tatsache geworden. Sie muß dauern, geschlossener und stärker werden bis zur unauflösbaren Vereinigung des gesamten kämpfenden Proletariats!
Nicht alles was wir wollten, ist erreicht. Noch bleibt in dem Industriestaat Deutschland der Reichstag eine beträchtliche bürgerliche Mehrheit, und stark war ihr Sträuben gegen durchgreifende Maßnahmen. Nur der Geschlossenheit Eures Auftretens sind Erfolge zu verdanken und Wichtiges ist trotz alledem erzielt worden: Das Gesetz zum Schutz der Republik, ein Staatsgerichtshof, das Gesetz über die Reichskriminalpolizei, das Beamtengesetz und das Amnestiegesetz.
Die Republik kann jetzt wirksam geschützt, ihre Gegner können lahmgelegt werden, wenn die Regierung Mut, Energie, Entschlossenheit und Zähigkeit beweist. Die Gesetze sind da, jetzt kommt alles auf die Ausführung an.
Aber der Kampf ist nicht abgeschlossen, er dauert fort! Nur die Einigkeit der Arbeiterklasse sichert der Republik den besten Kampfboden für die Durchsetzung des Sozialismus.«