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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
2. Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 3., unveränd. Aufl. 1980.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
13. Dez. 1918

Der Rat der Volksbeauftragten und der Vollzugsrat des Arbeiter und Soldatenrats von Groß-Berlin treffen neue Vereinbarungen:

1. Die politische Gewalt liegt in den Händen der Arbeiter- und Soldatenräte der deutschen sozialistischen Republik. Ihre Aufgabe ist es, die Errungenschaft der Revolution zu behaupten und aufzubauen sowie die Gegenrevolution niederzuhalten.

2. Bis eine Delegiertenversammlung der Arbeiter- und Soldatenräte einen Vollzugsrat der deutschen Republik gewählt hat, übt der Berliner Vollzugsrat die Funktionen der Arbeiter- und Soldatenräte der deutschen Republik im Einverständnis mit den Arbeiter- und Soldatenräten von Groß-Berlin aus.

3. Die Bestellung des Rates der Volksbeauftragten durch den Arbeiter- und Soldatenrat von Groß-Berlin bedeutet die Übertragung der Exekutive der Republik.

4. Die Berufung und Abberufung der Mitglieder des entscheidenden Kabinetts der Republik und bis zur endgültigen Regelung der staatlichen Verhältnisse auch Preußens erfolgt durch den zentralen Vollzugsrat, dem auch das Recht der Kontrolle zusteht.

5. Vor der Berufung der Fachminister durch das Kabinett ist der Vollzugsrat zu hören. Sobald wie möglich wird eine Reichsversammlung von Delegierten der Arbeiter- und Soldatenräte zusammentreten.

Marschall F. Foch erklärt im Namen der Entente, daß diese die Arbeiter- und Soldatenräte nicht anerkenne.


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net edition fes-library | Juni 2001