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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
1. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1975.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
2.Dez.1916

Der Reichstag nimmt gegen die Stimmen der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst an. Danach ist jeder männliche Deutsche vom 17. bis zum 60. Lebensjahr zum Hilfsdienst während des Krieges verpflichtet. Alle nicht in kriegswichtigen Betrieben beschäftigten Personen können für kriegswichtige Arbeiten zwangsweise verpflichtet werden.

In allen Betrieben mit mehr als 50 Arbeitern wird die Einsetzung eines Arbeiterausschusses obligatorisch. Die Mitglieder werden in geheimer, direkter Wahl nach dem Verhältniswahlsystem von den volljährigen Betriebsangehörigen gewählt. In Betrieben mit weniger als 50 Arbeitern oder landwirtschaftlichen Betrieben können die Arbeiter ihre Forderungen einer Schlichtungsstelle unterbreiten, die aus je drei Arbeitgebern und -nehmern und einem vom Kriegsamt berufenen Vorsitzenden besteht. Damit ist den landwirtschaftlichen Arbeitern eine rechtlich geordnete Interessenvertretung eingeräumt. Die Einschränkung der Freizügigkeit der Arbeiter wird insofern korrigiert, als beim Nachweis besserer anderweitiger Arbeitsbedingungen die Arbeitsstelle gewechselt werden kann. Die sozialdemokratische Fraktion hatte sich mit 49 gegen 21 Stimmen für die Annahme des Gesetzentwurfes entschieden.


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net edition fes-library | Juni 2001