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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
1. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1975.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
26. Juni/1. Juli 1911

8. Kongreß der freien Gewerkschaften in Dresden. 386 Delegierte vertreten 2 276 395 Gewerkschaftsmitglieder.

Tagesordnung: Das Koalitionsrecht in Deutschland und der Vorentwurf an einem deutschen Strafgesetzbuch (H. Heinemann); Heimarbeiterschutz und Hausarbeitsgesetz (C. Deichmann); Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung (R. Schmidt); Arbeitsnachweis und Arbeitslosenunterstützung (P. Umbreit); die Stellung der Privatangestellten im Wirtschaftsleben (P. Lange); Bildungsbestrebungen und Bibliothekswesen in den Gewerkschaften (J. Sassenbach).

Für die Eisenbahner, die Staats- und Gemeindearbeiter, die Landarbeiter, die Seeleute und die Bergarbeiter wird die uneingeschränkte Koalitionsfreiheit gefordert. Die Koalitonsfreiheit sei zwar theoretisch in Deutschland anerkannt, die praktische Ausübung dieses Rechts werde aber durch die Gesetzgebung und die Rechtsauslegung erschwert, oft nahezu unmöglich gemacht.

Der Kongreß beauftragt die Generalkommission, gemeinsam mit dem Zentralverband Deutscher Konsumvereine eine gewerkschaftlich-genossenschaftliche Unterstützungsvereinigung ins Leben zu rufen. Aufgabe dieser Vereinigung soll es sein, den Mitgliedern der Gewerkschaften und Genossenschaften, die freiwillig Beiträge leisten, und deren Familienangehörigen im Falle des Todes, des Alters, der Kinderversorgung usw. Unterstützung zu gewähren.

Der Kongreß ruft die Angestellten auf, sich nicht von dem Anschluß an die Gewerkschaftsbewegung abdrängen zu lassen. Arbeiter und Angestellte gehören in eine gemeinsame Kampfesfront.

Die Arbeitslosenversicherung sei auf der bewährten Grundlage der gewerkschaftlichen Arbeitslosenunterstützung dergestalt zu organisieren, daß das Reich den Gewerkschaften einen Teil der für die Arbeitslosenfürsorge gemachten Aufwendungen zurückvergüte, ohne sie in ihrer freien Selbstverwaltung zu beeinträchtigen. Der Kongreß nimmt Leitsätze zur Verbesserung der gewerkschaftlichen Bildungsbestrebungen und des Bibliothekswesens an.

Bei der Revision des Strafgesetzbuches sollen alle die Ausübung des Koalitionsrechts erschwerenden Vorschriften des geltenden Rechts aus dem Strafgesetzbuch beseitigt werden. Unternehmer, die das Koalitionsrecht der Arbeiter behindern, sollen unter Strafe gestellt werden. Die Mitglieder der Generalkommission werden bestätigt, H. Sachse wird als neues Mitglied gewählt.


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net edition fes-library | Juni 2001