Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Der preußische Kriegsminister H. von Goßler erläßt einen Befehl, nach dem es Unteroffizieren und Mannschaften verboten ist, sozialdemokratische Schriften zu halten oder zu verbreiten und sozialdemokratische Gesinnung gegenüber Dritten erkennen zu lassen; jede Beteiligung an Vereinigungen, Versammlungen bedarf besonderer dienstlicher Erlaubnis. Diese Bestimmungen gelten auch für zu Übungen eingezogene Soldaten.
1. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1975.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
3. Aug. 1900