Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Der bayerische Landtag beschließt einstimmig die Änderung des Vereinsgesetzes. Politische Vereine dürfen untereinander in Verbindung treten. Großjährigen Frauen wird zugestanden, sich an politischen Vereinen mit bestimmter Zielsetzung (darunter nicht die Sozialdemokratie) zu beteiligen. Die Kammer der Reichsräte (Erste Kammer) stimmt den Änderungen zu. In Sachsen treten ähnliche Änderungen des Vereinsgesetzes am 2. Juli in Kraft.
1. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1975.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
5. Mai 1898