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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
1. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1975.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
22./28. Okt. 1893

Parteitag in Köln. 177 Delegierte. Tagesordnung: Parteipresse und Agitation mit besonderer Berücksichtung der Landagitation (P. Singer); Maifeier 1894 (W. Liebknecht); die Gewerkschaftsbewegung und ihre Unterstützung durch die Parteigenossen (C. Legien und I. Auer); Antisemitismus und Sozialdemokratie (A. Bebel); das allgemeine Wahlrecht und die Wahlrechte zu den Landtagen (A. Bebel). Nach einer längeren Diskussion, in der sich A. Bebel sehr skeptisch über die weitere Entwicklung der Gewerkschaftsbewegung äußert, erklärt der Parteitag seine Sympathie mit der Gewerkschaftsbewegung und legt den Parteigenossen von neuem die Pflicht auf, mit aller Kraft für deren Stärkung einzutreten.

Da das Dreiklassenwahlrecht es der Sozialdemokratie unmöglich mache, sich mit Aussicht auf Erfolg an den Wahlen zum preußischen Landtag zu beteiligen, werden die Parteigenossen in Preußen verpflichtet, sich jeder Wahlbeteiligung unter dem bestehenden Wahlsystem zu enthalten.

Der Beschluß gegen den Antisemitismus wird bestätigt.

Bei Reichstags-, Landtags- und Gemeinderatswahlen dürfen keinerlei Kompromisse mit den bürgerlichen Parteien eingegangen werden. Die Partei- und Gewerkschaftsmitglieder sollen ihre Parteipflicht nicht durch die Zugehörigkeit zu Landsmannschaften oder Mitgliedschaften in sogenannten Vergnügungsvereinen, Klubs usw. vernachlässigen.

Der Parteivorstand wird wieder gewählt. Von 184 gültigen Stimmen erhalten: A. Bebel und P. Singer 183, I. Auer 170, R. Fischer 158 und A. Gerisch 184. Kontrolleure werden H. Meister (156), W. Klees (136), F. Herbert (98), C. Oertel (96), A. Kaden (95), K. Meist (94) und H. Koenen (89 Stimmen).

Nach dem Bericht des Parteivorstandes wurden seit dem Ende des Sozialistengesetzes wegen »Vergehen und Verbrechen«, die im engsten Zusammenhang mit der politischen oder gewerkschaftlichen Arbeiterbewegung stehen, von den deutschen Gerichten 293 Jahre und fünf Tage Freiheits- und 70772,20 Mark Geldstrafen ausgesprochen.


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net edition fes-library | Juni 2001