Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Die Gewerbeordnungsnovelle wird im Deutschen Reichstag gegen die Stimmen der sozialdemokratischen Fraktion angenommen. Das Gesetz legt fest: Sonn- und Feiertagsruhe in Industrie und Bauwesen (durch Ausnahmebestimmungen wieder eingeengt); Lohnschutzbestimmungen (Verbot des Trucksystems, Geldlohn, Werkzeuge zum Selbstkostenpreis); Bestimmungen zum Schutz der Arbeiter »gegen Gefahr für Leib und Leben«, soweit es »die Natur des Betriebes gestattet«, Verbot der Kinderarbeit unter 13 Jahren in Fabriken und Beschränkung der Arbeitszeit für Kinder über 13 Jahre auf sechs Stunden und Jugendliche unter 16 Jahren auf zehn Stunden täglich. Beschränkung der Arbeitszeit für Frauen auf elf Stunden, Verbot der Nachtarbeit für Frauen, Kinder und Jugendliche. Der Versuch der Regierung, die Arbeitsschutzbestimmungen mit Angriffen auf das Koalitions- und Streikrecht der Arbeiter (Verschärfung des berüchtigten Paragraphen 153 der Gewerbeordnung) und hohen Strafen gegen »Kontraktbruch« (Arbeitsniederlegung ohne Rücksicht auf Kündigungsfristen) zu koppeln, wird im wesentlichen vereitelt. Dieses Gesetz stellt trotz unerfüllter SPD-Forderungen den ersten bedeutenden Schritt zum gesetzlichen Arbeitsschutz in Deutschland dar.
1. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1975.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
8. Mai 1891