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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
1. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1975.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
19. Okt. 1878

Der Reichstag nimmt nach langen Debatten im Plenum und in einer Kommission mit 221 gegen 149 Stimmen der Sozialdemokraten, des Zentrums und der Fortschrittspartei das »Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie« an. Der erst als Mitglied der Kommission vorgesehene A. Bebel wird nicht gewählt. W. Bracke erklärt im Reichstag: »Wir pfeifen auf das Gesetz.«
Nach dem Gesetz können die Landespolizeibehörden sozialistische Vereine und Verbindungen jeder Art, insbesondere genossenschaftliche Kassen, sowie Druckschriften, Versammlungen und Sammlungen verbieten. Verstöße gegen die Verbote, die Teilnahme an verbotenen Vereinen, die Verbreitung verbotener Druckschriften werden mit schweren Strafen bedroht: »Berufsmäßige Agitatoren« und Verurteilte können aus bestimmten Gebieten ausgewiesen werden. Gastwirten, Buchdruckern und Buchhändlern usw. kann die Gewerbeerlaubnis entzogen werden. O. v. Bismarcks Versuch, den Sozialdemokraten das aktive und passive Wahlrecht zu entziehen, scheitert am Widerstand des Reichstages. So bietet der Reichstag während der Dauer des »Sozialistengesetzes« die einzige Möglichkeit, legal sozialistische Auffassungen zu vertreten. Die Dauer des Gesetzes ist zunächst bis zum 31. März 1881 festgesetzt worden, kann aber immer verlängert werden.



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net edition fes-library | Juni 2001