Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Der Reichstag nimmt die Reichsverfassung an. Vom Reichstag angenommene Gesetze bedürfen der Zustimmung des Bundesrates, in dem Preußen dominiert. Der Reichskanzler wird vom Kaiser berufen und ist nur ihm rechenschaftspflichtig. Der Kaiser entscheidet über Krieg und Frieden. Der Reichstag bewilligt den Haushalt.
1. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1975.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
14. April 1871