Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Die erste Arbeitsschutzbestimmung in Preußen, das Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter, verbietet die regelmäßige Arbeit in der Fabrik, in Berg-, Hütten- und Pochwerken für Kinder bis zum 9. Lebensjahr. Die Arbeitszeit der noch nicht 16jährigen darf zehn Stunden nicht überschreiten. Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit für Jugendliche werden verboten. In Bayern und Baden werden 1840 ähnliche Bestimmungen erlassen. Schon 1828 hatte der Generalleutnant v. Horn in einem Bericht an den preußischen König darauf aufmerksam gemacht, daß er im Rheinland infolge der Ausbeutung der jugendlichen Arbeiter und der dadurch verursachten körperlichen Entartung der Bevölkerung nicht mehr das erforderliche Truppenkontingent aufbringen könnte.
1. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1975.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
9. April 1839