Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die drei Gewerkschaftsbünde und die Polnische Berufsvereinigung übermitteln Bundesrat und Reichstag die überarbeiteten Leitsätze über die Arbeitsvermittlung, in denen vor allem die gesetzliche Regelung der Arbeitsvermittlung gefordert wird, wegen der während des Krieges eingetretenen heftigen Erschütterungen des Arbeitsmarktes und der nach dem Krieg notwendigen Vermittlung der zurückströmenden Millionen Angestellter und Arbeiter.
Stichtag:
3. März 1915
Den regional gegliederten und paritätisch zusammengesetzten Arbeitsämtern sind alle Arbeitsnachweise zu unterstellen. Die Arbeitsvermittler werden von der Verwaltung des Arbeitsnachweises gewählt. Die Arbeitsvermittlung ist unentgeltlich. Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur herangezogen werden, wenn keine einheimischen auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sind.
Die Arbeitsämter kontrollieren alle Arbeitsnachweise.