Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Auf dem "Zweiten Deutschen Arbeiterkongreß" in Berlin, auf dem rund 100 Organisationen der christlichen Gewerkschaften, von Berufsvereinen, evangelischen und katholischen Arbeitervereinen vertreten sind - die Gewerkvereine lehnen eine Teilnahme erneut ab -, betont der Vorsitzende Behrens, die Stellung der christlich-nationalen Arbeiter zu der Sozialdemokratie sei ein grundsätzlicher und unüberbrückbarer Gegensatz; trotzdem könne es vorkommen, daß man hier und da mit sozialdemokratischen Organisationen eine Wegstrecke zusammenginge. Die Hauptaufgabe sei nicht der Kampf gegen die Sozialdemokratie, sondern der Standpunkt der christlichen Weltanschauung, die Treue zu Kaiser und Reich zu verteidigen und für die sittliche, soziale und wirtschaftliche Hebung der deutschen Arbeitnehmer überall positiv einzutreten. Zahlreiche Delegierte beklagen, daß die Regierung die Forderungen von 1903 nicht erfüllt habe.
Stichtag:
20./22. Oktober 1907
Der Kongreß erklärt sich mit allem Nachdruck gegen die "Gelben Gewerkschaften" die in der Regel im Interesse der Unternehmer gegründet und von diesen abhängig sind. Sie können den Arbeitern statt größerer wirtschaftlicher Vorteile und staatsbürgerlicher Freiheiten nur Abhängigkeit, statt Sicherung der Arbeiterrechte höchstens Wohltaten bieten und an Stelle der Erziehung der Arbeiterschaft zum Standesbewußtsein, zur Selbständigkeit und Selbsthilfe werden durch sie wehrlose und daher stets willfährige Hilfstruppen der Unternehmer geschaffen.
"Der Kongreß erhebt entschieden Einspruch gegen die in den meisten deutschen Bundesstaaten vorhandene Ausnahmebesteuerung der Konsumgenossenschaften. Er verlangt für diese nur eine Gleichstellung in rechtlicher und steuerlicher Beziehung mit den anderen Genossenschaften.
Der Kongreß verlangt ein Reichsberggesetz, für das Handels- und Bäckergewerbe die völlige Sonntagsruhe.
In der gesundheitsgefährlichen und schweren Industrie ist der Arbeiterschutz wesentlich zu erweitern.
Der Kongreß fordert die Arbeiterorganisationen auf, sich mehr wie bisher der Arbeiterinnenbewegung anzunehmen, besonders ihre Organisationen in Standes- und Berufsvereinen zu fördern und durch Anstellung von Sekretärinnen auch in den gemischten Organisationen eine Berücksichtigung der weiblichen Eigenart mehr zu ermöglichen. Von der Gesetzgebung verlangt der Kongreß u.a.: Arbeiterinnen die Wahrnehmung ihrer sozialpolitischen Interessen uneingeschränkt zu gewähren; Verbot der Frauenarbeit in der gesundheitsschädlichen und schweren Industrie; Vermehrung der weiblichen Beamten bei der Gewerbeinspektion; Verleihung des Wahlrechts an die Arbeiterinnen für die sozialen Institutionen; gesetzlichen Schutz der Arbeiterinnen in der Hausindustrie."
Der Kongreß fordert weiter ein freiheitliches Reichsvereinsgesetz, die Unterstellung der Heimarbeit unter die Arbeiterversicherung und das Koalitionsrecht für Landarbeiter.
Offizieller Teilnehmer der Reichsregierung ist der Staatssekretär des Innern Theobald v. Bethmann-Hollweg. Es wird ein zwölfköpfiger Ausschuß gewählt, der in der folgenden Zeit mehrere Aufrufe zu sozialpolitischen Fragen veröffentlicht.