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6. Speisevorschriften

Wie das Judentum kennt der Islam Speisevorschriften, deren Einhaltung die Kultfähigkeit seiner Gläubigen sichert.

Der Koran fordert auf: „Eßt von dem, was Gott euch beschert hat, soweit es erlaubt und gut ist!" Was in diesen Rahmen des Erlaubten und Guten fällt, ist wichtig genug, um in Koran, Sunna und šari‘a ausgiebig thematisiert zu werden.

Allgemein ist bekannt, daß der Genuß von Alkohol und Schweinefleisch verboten ist. Das Alkoholverbot ergibt sich im Analogieschluß aus dem koranischen Weinverbot: „Ihr Gläubigen! Wein, das Losspiel, Opfersteine und Lospfeile sind (ein wahrer) Greuel und des Satans Werk. Meidet es!" (5:90) Die Ablehnung des Alkohols hat in der Praxis jedoch keine so strenge Entfaltung gefunden wie das Verbot vom Schwein stammender Produkte.

Aber auch Blut und Aas fallen unter dieses Verbot, wobei als Aas, maita, „Fleisch von verendeten oder nicht rituell geschlachteten Tieren" [Heine 1991c, S. 680.] betrachtet wird. „Verboten ist euch (der Genuß von Fleisch) von verendeten Tieren, Blut, Schweinefleisch und (von) Fleisch, worüber (beim Schlachten) ein anderes Wesen als Gott angerufen worden ist, und was erstickt, (zu Tod) geschlagen, (zu Tod) gestürzt oder (von einem anderen Tier) gestoßen ist, und was ein wildes Tier (an)gefressen (oder: geschlagen) hat - es sei denn, ihr schächtet es (indem ihr es nachträglich ausbluten laßt) -, und was auf einem (heidnischen) Opferaltar geschlachtet worden ist". (5:3) Diese Sure macht die beiden Haupthindernisse des Verzehrs deutlich: entweder ist das Tier nicht geschächtet oder es wurde in einer religiösen Bezugnahme zu Tode gebracht, die aus islamischer Sicht inakzeptabel ist.

Da der Koran davon ausgeht, daß Juden, Christen und Muslime an einen Gott glauben, der „unser Herr und euer Herr" (42:15) ist, besteht mit ihnen eingeschränkte Tischgemeinschaft, insoweit die Speisen an sich halal, erlaubt sind. Im Koran heißt es lediglich: „Und was diejenigen essen, die (vor euch) die Schrift erhalten haben, ist für euch erlaubt, und (ebenso) was ihr eßt, für sie." (5:5) Dieser Befund hat jedoch eine Fülle von Deutungen seitens der Gelehrten nach sich gezogen. Das Spektrum reicht von der Annahme, was Juden und Christen geschlachtet haben, sei Muslimen erlaubt, bis zur entgegengesetzten Feststellung, es sei ihnen verboten. Wo die Schlachtungen durch Juden und Christen akzeptiert werden, geschieht dies unter der Prämisse, auch sie würden schächten und über dem Tier den Namen Gottes anrufen. (Die Schächtung geschieht, wie im Abschnitt über das Opferfest beschrieben.) Wo Ablehnung besteht, wird sie damit begründet, daß das Gottesverständnis von Juden, Christen und Muslimen unterschiedlich ist. Mithin existiert auch die Annahme, von Juden und Christen Geschlachtetes könne verzehrt werden, sogar wenn man sicher sei, daß Gott darüber nicht angerufen worden ist. Aber auch dieser Umstand hat Gelehrte gefunden, die einen Verzehr ablehnen. Wo über dem Tier Jesus Christus oder ein christlicher Heiliger angerufen wurde, gilt das Fleisch allerdings einhellig als verboten. [Vgl. Khoury 1985, S. 90-98.]

Angesichts dieser Lage nimmt es nicht Wunder, daß in der Praxis Muslime alle möglichen Positionen im aufgezeigten Spektrum einnehmen und in christlichen oder jüdischen Haushalten entweder vegetarisch essen oder aber alles zu sich nehmen, außer Alkohol und Schweinefleisch. Probleme werfen jedoch vor allem die „versteckten" Anteile nicht näher bestimmbarer tierischer Fette und Bestandteile in Nahrungsmitteln auf, die industriell gefertigt sind. Einige Muslime nehmen mit dem Hinweis auf die meist ungeklärte Herkunft keine Gelatine-Produkte zu sich, worunter dann auch so unverfängliche Nahrungsmittel wie bestimmte Frucht-

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joghurtzubereitungen fallen können. Eine große amerikanische Fast-Food-Kette wurde in Deutschland rege auch von Muslimen frequentiert, bis Schweinefleischprodukte auf die Speisekarte kamen.

Grundsätzlich gilt im Hinblick auf die Speisevorschriften, daß Not Gebot bricht: „Und wenn einer (von euch) aus Hunger sich in einer Zwangslage befindet, (und aus diesem Grund gegen ein Speisegebot verstößt), ohne sich (bewußt) einer Sünde zuzuneigen, so ist Gott barmherzig und bereit, zu vergeben." (5:3; vgl. auch 2:173)

Aber nicht nur was, sondern auch wie gespeist wird, ist von Belang. Nach prophetischem Vorbild dient der Nahrungsaufnahme die rechte Hand, während die linke zur Reinigung nach der Notdurft benutzt wird. Vor dem Essen wird die basmala gesprochen, und nach dem Essen Gott gedankt, indem wenigstens die hamdala [D.h. al-hamdulillah , „Dank sei Gott".], oft auch ein ausführlicheres Gebet gesprochen wird. Eßgeschirre aus Edelmetall sind verpönt, während die Speisung von Armen eine verdienstvolle Tat ist. Die Speisegewohnheiten Muhammads wirken bis heute in der islamischen Welt nach. So berichten Hadithe: „Niemals sah ich den Propheten (S) aus kostbarem Geschirr essen! Niemals aß er feines, in dünne Scheiben geschnittenes Brot, und niemals aß er an einem Tisch!" Statt dessen ließ Muhammad „Lederteppiche auf dem Boden ausbreiten". Er hielt beim Essen Maß, kritisierte keine Speise und lehnte sich beim Essen nicht zurück. Einen Jungen in seiner Obhut wies er an: „O mein Junge! Sag zuerst: ‘Im Namen Gottes’, nimm dann beim Essen nur die rechte Hand und greif immer nur in die Schüssel, die dir am nächsten ist!" [Al-Buhari 1991, S. 376ff.]


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