FES HOME MAIL SEARCH HELP NEW
[DIGITALE BIBLIOTHEK DER FES]
TITELINFO / UEBERSICHT



TEILDOKUMENT:



[Seite der Druckausg.: 113]


Kenan Kolat
„Gleichstellungspolitik" statt „Ausländerpolitik"


In Berlin leben ca. 450.000 Menschen nicht-deutscher Herkunft. Allen tatsächlichen oder vermeintlichen Schwierigkeiten zum Trotz leben Menschen unterschiedlicher Herkunft gedeihlich zusammen. Sowohl die Integrationspolitik der vergangenen Jahrzehnte als auch die Integrationsbereitschaft der Zuwanderer/innen haben hierzu beigetragen.

Als neue Bundeshauptstadt und zukünftige Ost-West-Drehscheibe muß Berlin seine interkulturellen Kompetenzen ausbauen. Dies erfordert eine Neuorientierung. Es ist nun an der Zeit, die „Ausländerpolitik" zu einer „Gleichstellungspolitik" weiterzuentwickeln. Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) legt hierfür eine Gesamtkonzeption vor, die zugleich als Aufforderung an die politischen Parteien und an den neu zu bildenden Senat von Berlin zu verstehen sind.

Page Top

1. Integrationspolitisches Ziel

Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der es keine verantwortbare Alternative gibt.

Unter Integration verstehen wir das von gegenseitiger Akzeptanz und Toleranz geprägte Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher nationaler, kultureller oder religiöser Herkunft auf der Basis unseres Grundgesetzes. Rechtsgleichheit und gleiche Teilhabechancen an politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen sind dafür Grundvoraussetzung.

Die Bundesrepublik Deutschland definiert sich als ethnisch homogener Staat. Die Norm, Nationalstaaten als kulturell möglichst homogene Gebilde zu etablieren, macht die im Sinne der Nationalkultur heterogenen Gruppen, die im Staatsgebiet leben, zu ethnischen Minderheiten. Durch den ethnischen Nationalismus werden ethnische Minderheiten sogar zu feindlichen Gruppen. Der ethnische Nationalstaat ist nicht nur ein allgemeines Legitimationsmuster staatlicher Organisation, sondern ein Prinzip, das praktische

[Seite der Druckausg.: 114]

und konkrete Politik gegenüber ethnischen Minderheiten in verschiedenen Bereichen bestimmt. Für den ethnischen Nationalstaat, der ethnische Homogenität anstrebt, erscheinen im Staatsgebiet lebende ethnische Minderheiten als ein Störfaktor, der die „nationale Einheit" bedroht. Durch Assimilierungspolitik versucht der Staat die nationale Einheit zu erhalten bzw. herzustellen und die ethnischen Minderheiten als separate Gruppen aufzulösen.

Der TBB stellt seinen Ausführungen eine neue Definition voran: Die Bundesrepublik Deutschland ist eine ethnisch-pluralistische (polyethnische) Zivilgesellschaft; ein polyethnischer Staat, der den Schutz der Minderheiten so in sein Verfassungssystem integriert hat, daß er nicht mehr als Minderheitenschutz in Erscheinung tritt.

Eine Gleichstellungspolitik in Deutschland und in Berlin müßte folgende Grundsätze haben:

  1. Sie muß die Interessen der Mehrheits- und Minderheitsbevölkerung angemessen berücksichtigen.
  2. Sie muß das Dasein von Angehörigen ethnischer Minderheiten als Chance (nicht als Bedrohung) begreifen.
  3. Sie muß human sein.
  4. Sie muß transparent für jeden sein.
  5. Sie darf die Probleme nicht verheimlichen, sondern offen ansprechen.
  6. Sie muß realistisch sein.

Diese Politik muß auf der Grundlage der Transkulturalität umgesetzt werden. Transkulturalismus ist eine bewußte Politik, die Antithese zur Assimilation.

Ziele einer transkulturalistischen Politik können sein:

  1. Alle Menschen in Deutschland sollen eine Bindung zu Deutschland haben und mitverantwortlich sein, unsere gesamtgesellschaftlichen Interessen zu fördern.

    [Seite der Druckausg.: 115]

  2. Alle Menschen in Deutschland sollen die grundsätzlichen Rechte der Unterscheidungsfreiheit aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion oder Kultur genießen.
  3. Alle Menschen in Deutschland sollen die gleichen Lebenschancen und gerechten Zugang zu den vom Staat im Auftrag der Gemeinschaft verwalteten Mitteln haben.
  4. Alle Menschen in Deutschland sollen die Möglichkeit haben, sich an allen Entscheidungsprozessen, die sie betreffen, zu beteiligen.
  5. Alle Menschen in Deutschland sollen imstande sein, ihr Potential für Deutschlands wirtschaftliche und soziale Förderung zu entwickeln und einzusetzen.
  6. Alle Menschen in Deutschland sollen die Möglichkeit haben, gute Sprachkenntnisse in Deutsch und anderen Sprachen zu erlangen und zu erweitern und ein kulturelles Verständnis zu entwickeln.
  7. Alle Menschen in Deutschland sollen ihr kulturelles Erbe entwickeln und miteinander teilen können.
  8. Alle Menschen in Deutschland sollen die kulturelle Diversität der deutschen Gemeinschaft anerkennen, reflektieren und ihr entgegenkommen.


Page Top

2. Integrationspolitische Aufgaben des Staates

Zur Zeit leben rund 15 Millionen Menschen in den Ländern West- und Nordeuropas, ohne die Staatsbürgerschaft dieser Staaten zu besitzen. Die Zahl der Einwanderer/-innen innerhalb der EU beläuft sich auf rund 10 Millionen. Aber, ca. 65% der Einwanderer/-innen innerhalb der EU haben nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates und können sich somit nicht auf EU-Rechte berufen.

Die sich Richtung West- und Nordeuropa, insbesondere Bundesrepublik Deutschland immer stärker bewegenden Wanderungsbewegungen lassen sogar in konservativen Kreisen einen gewissen Sinneswandel erkennen. Die CDU, die bislang an der These „Deutschland ist kein Einwanderungsland" festhielt, hat dies nun aus ihrem Grundsatzpapier entfernt. Auch innerhalb

[Seite der Druckausg.: 116]

der SPD und der FDP gewinnen diejenigen, die ein Einwanderungsgesetz fordern, an Boden.

a) Die Bundesrepublik Deutschland (und allgemein die west- und nordeuropäischen Staaten) haben sich in Einwanderungsländer und multikulturelle Gesellschaften gewandelt. Die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen nicht-deutschen Ursprungs, ihre Verweildauer, ihre Lebens- und Konsumgewohnheiten belegen dies.

Aus drei unterschiedlichen Gründen wird es weiterhin Wanderungsbewegungen in die Bundesrepublik Deutschland (und nach West- und Nordeuropa) geben:

  1. Die Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder) von rechtmäßig hier lebenden Einwanderer/-innen (unabhängig davon, ob diese seinerzeit im Rahmen der Arbeitsmigration oder als politisch Verfolgte hierher gekommen waren);
  2. politische Flüchtlinge (die sich auf Artikel 16 GG oder auf die Genfer Flüchtlingskonvention 1951 berufen);
  3. Menschen, die aus legitimen ökonomischen, sozialen, ökologischen und ähnlichen Gründen gezwungen sind einzuwandern (und mangels Alternative politisches Asyl beantragen).

Ausgehend von diesen realen Gegebenheiten muß in der Bundesrepublik Deutschland eine realistische politische Wende eingeleitet werden: sowohl zur Gleichstellung der bereits hier lebenden Einwanderer/-innen, als auch zur Klärung der Lage und der Rechte von Einwanderungswilligen müssen neue rechtliche und institutionelle Grundlagen geschaffen werden.

b) Die Bundesrepublik Deutschland muß die Realität, faktisch ein Einwanderungsland und eine multikulturelle Gesellschaft geworden zu sein, anerkennen. Sie muß ihre Politik unter Berücksichtigung der genannten drei Gründe für Einwanderungsbewegungen entwickeln. Mit anderen Worten müssen - wie in Holland und Schweden begonnen - entsprechende rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen geschaffen werden.

[Seite der Druckausg.: 117]

Nur so ist es möglich, sowohl für die hier befindlichen Einwanderer/-innen, als auch für die Einwanderungswilligen eine durchschaubare und planbare Politik zu entwickeln. Und nur so kann die Öffentlichkeit für diese Politik gewonnen und die notwendige Infrastruktur geschaffen werden.

c) Zur Realisierung gleicher Rechte und zur Entwicklung und Umsetzung einer auf Grundlage eines Einwanderungslandes und einer multikulturellen Gesellschaft aufzubauenden Politik muß sowohl auf Bundes-, als auch auf Landes- und kommunaler Ebene entsprechend umstrukturiert werden (z.B. durch die Einrichtung eines Einwanderungsministeriums).

Der einfachste und akzeptabelste rechtliche Rahmen zur Gleichstellung der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Einwanderer/-innen ist die Staatsbürgerschaft. Sie wird aber von der Mehrheit der Einwanderer/-innen nur dann angenommen, wenn die Mehrstaatigkeit anerkannt wird. Das einzige Kriterium bei der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft ohne die Aufgabe der originären Staatsbürgerschaft soll die Aufenthaltsdauer sein (bzw. das Geburtsortsprinzip). In diesem Zusammenhang sind eventuell entstehende Probleme (z.B. Militärdienst) über bilaterale und internationale Abkommen lösbar bzw. bereits gelöst.

Zur Erweiterung der Rechte derjenigen Einwanderer/-innen, die die zweite (d.h. die deutsche) Staatsbürgerschaft nicht annehmen können (oder wollen), muß ein „Niederlassungsgesetz" geschaffen werden. Dieses Recht muß mindestens das kommunale Wahlrecht, das Recht auf Familienzusammenführung, das Recht auf gesicherten Aufenthalt, kulturelle Rechte u.a. beinhalten.

Eine neue Politik muß vorrangig

  1. auf der Grundlage, daß die Bundesrepublik Deutschland faktisch ein Einwanderungsland geworden und eine multikulturelle Gesellschaft entstanden ist, gestaltet werden;
  2. das Recht auf Muttersprache und Kultur gewährleisten;
  3. das Recht auf religiöse Unterweisung anerkennen;
  4. ein Gleichstellungs-/Antidiskrimierungsgesetz beschliessen.

[Seite der Druckausg.: 118]

d) Die drei erwähnten Einwanderungsbewegungen müssen auf eine rechtliche Basis gestellt werden, die den Menschenrechten und den Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft würdig ist:

  1. Die Einheit der Familie kann nicht zur Disposition stehen. Das Ausländergesetz 1990 muß neu gefaßt und jedem/jeder sich hier rechtmäßig aufhaltenden Einwanderer/in das Recht zugestanden werden, Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren (wie es EU-BürgerInnen zusteht) zuziehen zu lassen.
  2. Das Recht auf Schutz vor politischer Verfolgung, wie es in Art.16 (1) GG und in der Genfer Flüchtlingskonvention 1951 vorgesehen ist, darf in keinster Weise eingeschränkt werden.
  3. Die Rechte von Menschen, die aus ökonomischen, sozialen, ökologischen und anderen Gründen zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen sind und in die Bundesrepublik Deutschland einwandern wollen, müssen im Rahmen eines neuen „Einwanderungsgesetzes" geregelt werden.

Durch solch ein Gesetz die Einwanderungsmöglichkeit nach Deutschland außerhalb des Familiennachzugs und der politischen Verfolgung zu regeln, bringt verschiedene Vorteile:

  1. Menschen, die aus ökonomischen und anderen Gründen einwandern wollen, werden nicht mehr gezwungen - wie bisher mangels Alternative -, einen Antrag auf politisches Asyl zu stellen.
  2. Es bringt sowohl für die bundesdeutsche Gesellschaft, als auch für die Betroffenen Klarheit und Offenheit (was auch die Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland versachlichen wird).
  3. Der Staat wird in die Pflicht genommen, die notwendigen Infrastruktur- und Integrationsmaßnahmen vorzubereiten (was auch zum Abbau der heute entstehenden Probleme führen wird). Wenn der Betreffende an Integrationsmaßnahmen nicht oder nicht mehr teilnimmt, sollte eine Leistungsverweigerung (z.B. Sozialhilfe oder andere Zuwendungen des Staates) nicht ausgeschlossen werden.

Die Eröffnung der Möglichkeit eines dritten Einwanderungsrechts neben der Familienzusammenführung und des politischen Asyls durch ein Einwan-

[Seite der Druckausg.: 119]

derungsgesetz bringt unabwendbar mit sich, daß jährliche Aufnahmequoten eingeführt werden und die Einwanderungsformalitäten (Antragseingabe und -bescheidung) in den jeweiligen Heimatländern der Einwanderungswilligen erledigt werden. Es liegt auf der Hand, daß angesichts der wirtschaftlichen Ungerechtigkeit in unserer Welt die jährliche Zahl Einwanderungswilliger die jeweils vorgesehenen Quoten übersteigen kann. Trotzdem ist durch solch eine Regelung eine geordnete Politik umsetzbar.

Ein Einwanderungsgesetz muß folgende Aspekte berücksichtigen:

  1. Die Aufnahmequoten werden jährlich den Gegebenheiten entsprechend neu festgesetzt.
  2. Die jährlichen Quoten und Staaten werden durch eine unabhängige Institution festgesetzt, in der gesellschaftliche Institutionen, UNCHR und EinwandererInnenorganisationen beteiligt werden.
  3. Es werden feste Kriterien vorgegeben, um zu gewährleisten, daß wirklich Bedürftige einwandern können und es nicht zu einer Fachkräfteabwerbung kommt.
  4. Es wird gewährleistet, daß Flüchtlinge, die aus aktuellen Anlässen, wie z.B. Bürgerkrieg oder ökologische Katastrophen, kommen, außerhalb der Kontingente Aufnahme finden können.

e) Die Schwierigkeit, die neue Politik in nur einem Land umzusetzen, zwingt dazu zu versuchen, dies in ein west- und nordeuropäisches, zumindest EU-weites Konzept einzubetten. Klar ist auch, da durch die Schaffung einer gerechten neuen Weltwirtschaftsordnung und -politik die Menschen nicht gezwungen werden, ihre Heimat zu verlassen.

Page Top

3. Situation und Befindlichkeiten der Mehrheits- und der Minderheitsgesellschaft

Man kann die Situation und Befindlichkeiten der deutschen Mehrheit nicht den Extremisten und Demagogen überlassen. Hierzu bedarf es auch einer konstruktiven Herangehensweise. Hierbei sollten die eigene Identitätsproblematik, Konfrontation mit Ausländern, die realen und irrealen Ängste, die Lebenslüge der ethnisch homogenen Gesellschaft, „im eigenen Land Min-

[Seite der Druckausg.: 120]

derheit zu sein", Angst vor nicht bekannten Verhaltensmustern von Nichtdeutschen Berücksichtigung finden.

Eine neue Politik muß die Situation und Befindlichkeiten der Minderheitengesellschaft berücksichtigen. Die Diskriminierungserfahrungen, die die Nichtdeutschen tagtäglich machen, die Angst aufgrund von Rechtsunsicherheit, der Erfolgsdruck, die Über- und Unterschätzung der eigenen Fähigkeiten, Fragen der Identität, kulturelle und Wertekonflikte, die soziale und Bildungssituation sollten bei einer neuen Politik Berücksichtigung finden.

Anforderungen an die Mehrheitsgesellschaft:

  1. Der TBB erwartet entschlossenes Vorgehen gegen rechtsradikale und ausländerfeindliche Tendenzen.
  2. Die Akzeptanz und der kritische Umgang mit der „anderen" Kultur gehört zu einem neuen Miteinander.
  3. Das Interesse am „Unbekannten" ist eine weitere Erwartung der ethnischen Minderheiten an die deutsche Gesellschaft.

Anforderungen der Minderheitengesellschaft:

  1. Der TBB erwartet von ethnischen Minderheiten mehr Verantwortungsbewußtsein für die hiesige Gesellschaft. Die Öffnung gegenüber dieser Gesellschaft ist für die Eingliederung unabdingbar.
  2. Das Interesse an Mitwirkungsmöglichkeiten in der hiesigen Gesellschaft gehört auch zu den integrationspolitischen Aufgaben der Minderheiten.
  3. Das Erlernen der deutschen Sprache und die Stärkung des Bildungsbewußtseins gehören zur Integration.
  4. Auch religiöse Gepflogenheiten in all ihren Ausprägungen müssen sich nach dem Grundgesetz richten.

[Seite der Druckausg.: 121]

Page Top

4. Neue Strukturen in der Integrationspolitik

Die Integrationspolitik ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aus diesem Grund muß diesem Politikbereich das entsprechende Gewicht zugemessen werden. Hierzu bedarf es neuer Strukturen auf Bundes- und Landesebene.

Integrationspolitik muß eine staatliche Aufgabe werden

Nur wenn die Integrationspolitik zur staatlichen Regelaufgabe erklärt und die dafür vorgesehenen Gesetze erlassen und Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, ist es möglich, sie bundesweit zu koordinieren. Anderenfalls wird dieser Bereich von der jeweiligen Landesregierung anders behandelt. Hierzu muß eine neue Konzeption vorgelegt werden, die klärt, in welchen Bereichen eine Änderung der Gesetze notwendig ist.

Beauftragte für Eingliederung und Zuwanderung

Die - neue - Gleichstellungspolitik erfordert ein koordiniertes Vorgehen. Die Stelle der bisherigen Ausländerbeauftragten sollte in den Beauftragten für Eingliederung und Zuwanderung umbenannt und in der Position einer Staatssekretärin mit Vorschlags- und Mitzeichnungsrecht beim Regierenden Bürgermeister angesiedelt werden. Diese Stelle muß mit weiteren ressortübergreifenden Kompetenzen und Personal ausgestattet werden. Eine der Aufgaben der Beauftragten für Eingliederung und Zuwanderung muß die jährliche Erstellung eines Eingliederungs- und Zuwanderungsberichtes sein.

Landeskommission für Eingliederung und Zuwanderung

Bei der Beauftragten für Eingliederung und Zuwanderung ist eine Landeskommission für Eingliederung und Zuwanderung einzurichten. Die Landeskommission hat die Aufgabe, den Senat in Sachen Eingliederungs- und Zuwanderungspolitik zu beraten. Der Kommission sollten folgende Behörden und Organisationen angehören: Senatskanzlei, Innenverwaltung, Sozialverwaltung, Arbeitsverwaltung, Frauenverwaltung, Jugendverwaltung, Beauftragte für Eingliederung und Zuwanderung, Vertreter der Gewerkschaften, der Unternehmerverbände, der Wohlfahrtsverbände, der Migrantenverbände. Die Kommission sollte regelmäßig tagen und Vorschläge in der Zuwanderungs- und Integrationspolitik ausarbeiten. Die Berichte sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

[Seite der Druckausg.: 122 = Leerseite]


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Februar 2000

Previous Page TOC Next Page