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TEILDOKUMENT:
Gudrun Schaich-Walch:
Der gesellschaftliche Umgang mit Sterben und Tod. Humane, medizinische und finanzielle Aspekte
Aus meiner Sicht müssen folgende Ziele angestrebt werden und ich denke, daß diese auch aus den bisherigen Vorträgen deutlich geworden sind:
- Es muß ein ausgewogenes, engmaschiges und vernetztes Angebot von ambulanten, teilstationären und stationären Diensten und Einrichtungen zur Versorgung Sterbender eingerichtet werden.
- Dieses Angebot muß so geschaffen sein, daß die Versorgung ambulant vor stationär geschieht und daß das Angebot auf die Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnitten ist. Stichwort: Das richtige Angebot zur richtigen Zeit.
- Das Angebot muß umfassen:
- eine qualifizierte schmerztherapeutische Versorgung,
- die Möglichkeit der schnellen Intervention in Krisenphasen,
- Bewältigungsangebote für Angehörige und Freunde.
Um diese Ziele erreichen zu können, ist es notwendig:
- daß palliative und speziell auch schmerztherapeutische Fachkenntnisse verpflichtender Bestandteil der Ausbildung von Ärzten und Pflegefachkräften werden müssen,
- daß darüber hinaus die Auseinandersetzung mit dem Tod, die Sterbebegleitung einschließlich der Begegnung mit den Angehörigen unter medizinischen, psychologischen, religiösen, kulturellen und ethischen Aspekten stärkere Bedeutung in der Ausbildung von Ärzten und Pflegekräften gewinnen muß,
- daß ehrenamtliche ambulante Betreuer qualifiziert und ihnen die Möglichkeit von Supervisionen gegeben werden müssen,
- daß auf Länderebene und/oder kommunaler Ebene Konzepte zur Verbesserung der Kooperation zwischen den Sozialstationen, Hospizen, Altenpflegeheimen und Krankenhäusern geschaffen werden müssen, was möglicherweise auch eine Aufgabe der öffentlichen Gesundheitsdienste sein könnte,
- und daß zuletzt, jedoch als eines der wichtigsten Elemente und daran wird sich der Streit, so denke ich, am ehesten entzünden , die Umsetzung all dessen auf finanziell sichere Füße gestellt werden muß.
Hier besteht große Unsicherheit, da die Finanzierung zwischen den Krankenkassen, Pflegeversicherungen, Sozialhilfe, Kriegsopferfürsorge, Unfallversicherungen, Eigenleistungen und Aufwendungen der Träger der Hospizinitiativen geregelt werden muß.
Hinsichtlich der Ausbildung muß mit den Ländern ein Konsens gefunden werden.
© Friedrich Ebert Stiftung
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fes-library | März 1999
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