Deutschland hat im Jahr 1989 die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ratifiziert, die jungen Menschen umfassende Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte zuspricht. Obwohl die KRK damit geltendes Bundesrecht ist, bleibt die umfängliche Gewährleistung der Kinderrechte eine gesellschaftliche und politische Gestaltungsaufgabe. Gerade die Schule – als Ort des Lernens, des Zusammenlebens und der Demokratie – bietet die Chance, die Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht nur inhaltlich zu vermitteln, sondern sie als wesentlichen Bestandteil ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags unmittelbar erlebbar zu machen. Besonders in Zeiten, in denen Kinder und Jugendliche gesellschaftliche Krisen als Dauerzustand erleben, benötigen sie den Schutz ihrer Person und ihrer Entwicklung, eine zukunftsorientierte Förderung ihrer Begabungen und Fähigkeiten sowie die Beteiligung an Entscheidungen, die sie selbst und ihre Zukunft betreffen. Nicht zuletzt kann die biografisch frühzeitige Erfahrung eigener Rechte und konkreter Mitsprachemöglichkeiten einen wesentlichen Schutz gegen die Entwicklung antidemokratischer Haltungen und Einstellungen darstellen. Wie steht es vor diesem Hintergrund um die Umsetzung der Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte in Schule und Unterricht? Das vorliegende Gutachten greift diese Fragen auf, zeigt konkrete Möglichkeiten für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung entsprechender Ansätze und formuliert Handlungsempfehlungen für die Bildungspolitik, die Professionalisierung von Lehrkräften und die Einzelschule.