FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Klubhaus. Die K. entstanden meistens in größeren Betrieben oder in deren unmittelbarer Nähe (s.a. Betrieb als Sozialisationsinstanz). Sie dienten Bildungszwecken, kulturellen Aktivitäten und der Freizeitgestaltung der Belegschaft. Häufig wurden sie in vorhandenen Gebäuden untergebracht, seltener erhielten sie Neubauten. In der Theorie wie in der Praxis war eine klare Grenzziehung zu den Aufgaben der meistens größer angelegten Kulturhäuser nicht gegeben.
Nach dem Muster der sowj. Arbeiterklubs wurde ab 1945 die Einrichtung von K. in repräsentativen Villenbauten propagiert. Sie dienten als Versammlungsort und Freizeittreffpunkt mit Klub- und Leseräumen für die Werktätigen eines oder mehrerer Betriebe. In der Regel umfasste das Angebot der K. Möglichkeiten zur Zirkelarbeit (s. Zirkelwesen), für Filmvorführungen und eine Bibliothek (s. Gewerkschaftsbibliothek). Größere Neubauten verfügten über einen eigenen Saal, Gastronomie und in einigen Fällen sogar über eine Bühne für Theateraufführungen (s. Arbeitertheater). Wie die betrieblichen Kulturhäuser unterstanden sie ab 1954 der Verwaltung des FDGB.
Das K. wurde durch einen Klubhausleiter und eine gewählte Klubkommission geführt, die in der Regel ehrenamtlich arbeiteten. Sie erstellten einen Kulturplan im Sinne der Vorgaben der vom FDGB geleiteten kulturellen Massenarbeit. Das Zentrale Klubhaus der Gewerkschaften „Hermann Duncker“ befand sich in Halle a.d. Saale.
Mit dem Ausbau der Kulturhäuser in der DDR verloren die K. der Betriebe ihre anfängliche Bedeutung für die polit.-ideolog. motivierte Kulturarbeit. Als eigene Baugattung traten sie zudem nicht in Erscheinung. Neben den betrieblichen Einrichtungen gab es in der DDR K. bei verschiedenen Massenorganisationen und vor allem Jugendklubs.
D.D.