»Wenn zwei Menschen immer wieder die gleichen Ansichten haben, ist einer von ihnen überflüssig«.Da mag Wahres dran sein. Andersartigkeit und auch Auseinandersetzungen mit unseren Mitstreitern können unser Leben durchaus bereichern. Es kommt jedoch entscheidend darauf an, wie Konflikte ausgetragen werden. Auch in Betriebsratsgremien herrscht nicht immer Friede, Freude, Eierkuchen. Mal gibt es Konflikte zwischen zwei Fraktionen, mal zwischen einzelnen Betriebsratsmitgliedern. Spätestens bei Mobbing hört jedoch auch hier der Spaß am Konflikt auf.
Bei der Eingruppierung und der zugrundeliegenden Stellen- bzw. Arbeitsplatzbewertung handelt es sich um einen sehr komplizierten Vorgang, der in der Regel nur mit umfangreichen Kenntnissen über den zu bewertenden Arbeitsplatz und über die anzuwendende Eingruppierungs Systematik möglich ist. Dieser vielschichtige, von der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe geprägte Vorgang, ist den Personalräten im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens bei Eingruppierungen darzulegen. Es kann demnach festgestellt werden, dass die herausragende Bedeutung der Informationspflicht der Dienststelle im Mitbestimmungsverfahren durch die Beschlüsse des Hessischen VGH gestärkt worden ist. Vor allem in dem komplexen Vorgang der Eingruppierung ist die Nachvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung elementar. Die Entscheidungen überdie Auslegungderin derVergütungs-ordnung zugrunde liegenden unbestimmten Rechtsbegriffe sind dem Personalrat gegenüber darzulegen. Zur Abgrenzung zu anderen möglichen Ergebnissen bei der Stellenbewertung ist von der Dienststelle nicht nur zu begründen, weshalb ein bestimmtes Tätigkeitsmerkmal erfüllt ist, sondern auch darzulegen, warum die^Anforderun-gen des nächsthöheren Tätigkeitmerkmals und damit der nächsthöheren Vergütungsgruppe eben nicht mehr erfüllt sind. Personalräten ist nunmehr in Mitbestimmungsverfahren zur Eingruppierung anzuraten, neben der jeweiligen Stellenbeschreibung auch die Stellenbewertung der Dienststelle - soweit von dieser nicht bereits vorgelegt -innerhalb der Äußerungsfrist anzufordern.
Abnehmende Tarifbindung, Dumping-Löhne, Menschen, die nicht von ihrer Arbeit leben können und zusätzlich staatliche Unterstützung brauchen - Entwicklungen, die auch in Deutschland zu einer politischen und wissenschaftlichen Diskussion über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes geführt haben. Wie der genau aussehen soll, daran scheiden sich die Geister.