Fördern und Sichern schwerbehinderter Menschen. (So können Betriebsräte und die SBV vorgehen).
- Beschäftigung ist wichtig, um an der Gesellschaft teilhaben zu können. Einer humanen Gesellschaft sollte es daher wichtig sein, allen die Teilhabe an der Gesellschaft durch Beschäftigung zu ermöglichen. Gerade Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere, gesundheitsbeeinträchtig-te sowie behinderte Menschen nehmen immer weiter ab. Die berufliche Eingliederung oder das berufliche Fortkommen ist für sie schwieriger als für andere. Deshalb ist es so wichtig, schwerbehinderte Menschen, die auf Hilfe beim Erreichen dieses Zugangs angewiesen sind, zu unterstützen und ihnen den Zugang zu offenen Stellen zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund ist die Regelung des §81 Abs.i SGB IX geschaffen worden. Ein Arbeitgeber soll ernsthaft die Möglichkeiten in Betracht ziehen, die Stellen mit einem Schwerbehinderten zu besetzen. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gilt man als schwerbehindert.
MetadatenAuthor: | M. Hellweg |
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Parent Title (German): | Arbeitsrecht im Betrieb (FRG 097); |
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Document Type: | Other |
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Language: | German |
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Year of first Publication: | 2013 |
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Release Date: | 2016/02/18 |
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Tag: | Als PDF, als e-paper und/oder als abstract vorhanden; Arbeitgeber; Arbeitsplatzreservierung für Behinderte; Arbeitssuchender; Arbeitsverwaltung; Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung; Beschäftigung; Betriebsrat; EG-Richtlinie; Einstellung; Schwerbehinderter; Sozialversicherungsgesetzgebung |
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Issue: | 06 |
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First Page: | 381 |
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Last Page: | 383 |
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DEGPOL (European trade union policy): | |
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