Übertragung, Abgeltung und Verfall von Urlaubsansprüchen.
- Im Arbeitsrecht, namentlich im Recht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, findet eine immer stärkere »EU-isierung« statt; Schwerpunkte verlagern sich von der nat. auf die supranationale Ebene. Legislativ sind es vor allem RL, judikativ euGH-Urteile, welche die Reaktionen in Deutschland - vereinfacht - in 2 Lager spalten: Bleiben die AG dann doch lieber beim Bundestag und BAG, ist die Arbeitnehmerseite eher europäisch orientiert. Neben der großen Rahmen-RL zum Arbeitsschutz (89/391/EWG) mit dem verspäteten UmsetzungsG (ArbSchG von 1996) steht besonders das Arbeitszeitrecht als eine wichtige, meist aber verkannte oder ignorierte Komponente des Gesundheitsschutzes im Fokus des Interesses. Wie eng Arbeitszeit und Erholungsurlaub mit der Arbeitnehmergesundheit zusammenhängen, zeigt Art. 7 der maßgeblichen Arbeitszeit-RL 2003/88/EG: Das BAG vertrat ursprünglich: Urlaubsansprüche entstehen nicht oder verfallen für Zeiträume, in denen AN arbeitsunfähigkeitsbedingt nicht arbeiten. Dagegen postuliert der EuGH (Schultz-Hoff): Mindest-urlaubsansprüche entstehen in diesen Zeiten und verfallen nie. Dem folgte das BAG grundsätzlich.
MetadatenAuthor: | J. Heilmann |
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Parent Title (German): | Arbeit und Recht (FRG 075); |
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Document Type: | Other |
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Language: | German |
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Year of first Publication: | 2012 |
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Release Date: | 2016/02/18 |
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Tag: | Als PDF, als e-paper und/oder als abstract vorhanden; Arbeitnehmer; Arbeitsbedingungen; Arbeitsgericht; Arbeitsrecht; Arbeitsschutz; Arbeitszeit; EG-Richtlinie; EU (Europäische Union); Gerichtshof der EG; Gesundheitsschutz; Urlaub |
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Issue: | 06 |
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First Page: | 234 |
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Last Page: | 238 |
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DEGPOL (European trade union policy): | |
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