Regelungen der Tarif- und Betriebspartner zu flexiblen Altersübergängen. (Vorzeitiger Ruhestand statt Rente mit 67).
- Die Bundesregierung hat im November letzten Jahres bekräftigt, dass sie an der ab 2012 geplanten schrittweisen Erhöhung des Regelrenteneintrittsalters auf 67 Jahre festhalten will. Damit stellt sich künftig für viele ältere Arbeitnehmer verschärft die Frage, welche Möglichkeiten es (noch) gibt, um zu akzeptablen Bedingungen vorzeitig oder flexibel vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu wechseln. Hier werden einige dieser Möglichkeiten ebenso wie deren Grenzen beleuchtet.1 Ausgehend vom Befund einer gesetzlichen Entflexibilisierung werden die derzeit wichtigsten tariflichen und betrieblichen Regelungen des Altersübergangs erläutert und bewertet und Entwicklungslinien aufgezeigt.
MetadatenAuthor: | T. Fehmel |
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Parent Title (German): | Soziale Sicherheit (FRG 078); |
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Document Type: | Other |
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Language: | German |
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Year of first Publication: | 2011 |
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Release Date: | 2016/02/18 |
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Tag: | Als PDF, als e-paper und/oder als abstract vorhanden; Altersruhegeld; Arbeitgeber; Arbeitsbedingte Behinderung; Arbeitsbedingungen; Berufskrankheit; Gleitender Ruhestand; Regierungspolitik; Rentensystem; Rentenversicherung; Ruhestandsalter; Soziale Sicherheit; Sozialreform; Sozialversicherungsgesetzgebung; Tarifvertrag; Unternehmen; Vorgezogener Ruhestand; Älterer Arbeitnehmer |
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Issue: | 02 |
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First Page: | 045 |
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Last Page: | 051 |
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DEGPOL (European trade union policy): | |
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