Einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen.
- Die Errichtung von BR führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen AG und AN und/oder Gewerkschaften. Häufig werden Maßnahmen des Wahlvorstands gerichtlich angegriffen. Ein Hauptangriffspunkt besteht darin, einen gerichtlichen Abbruch der Wahlen zu erreichen. Dabei wird zumeist parallel zum Hauptsachverfahren ein Eilverfahren, mit dem Ziel des Erlasses einer, auf Wahlabbruch gerichteten, einstweiligen Verfügung betrieben. Aktuell ist ein deutlicher Anstieg der einstweiligen Verfügungsvertahren, die auf Abbruch einer BR-Wahl gerichtet sind, zu beobachten. Das BAG hat die umstrittene Rechtsfrage zu den Voraussetzungen für den Abbruch einer BR-Wahl unter konsequenter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Norm nachvollziehbar entschieden. Die vom Gesetzgeber und der Gesellschaft gewollte Demokratie im Betrieb sollte nicht an kleinlichen oder fiskalischen Erwägungen scheitern. Es ist daher darauf zu achten, dass die Position des BAG nicht durch neue Spielarten bei der Bestellung des Wahlvorstands vom Sinn her unterlaufen wird, was aufgrund einer Entscheidung des LAG Sachsen-Anhalts (5 TaBVGa 1/11) möglich erscheint.
MetadatenAuthor: | S. Fay, J. Homburg |
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Parent Title (German): | Arbeit und Recht (FRG 075); |
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Document Type: | Other |
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Language: | German |
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Year of first Publication: | 2012 |
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Release Date: | 2016/02/18 |
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Tag: | Als PDF, als e-paper und/oder als abstract vorhanden; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Arbeitsgericht; Arbeitsrecht; Betriebsrat; Einstweilige Verfügung; Rechtlicher Aspekt; Rechtshilfe; Unternehmen; Wahl; Wirtschaftssektor |
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Issue: | 07-08 |
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First Page: | 290 |
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Last Page: | 293 |
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DEGPOL (European trade union policy): | |
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