"Gute Arbeit" aktiv mitgestalten. (Das Mitbestimmungsrecht nach § 87Abs.1 Nr.7BetrVG im Spiegel der neueren Rechtssprechung.
- Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit der neueren Entwicklung der Rechtsprechung zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz nach § 87 Abs. i Nr. 7 BetrVG. Ob ein Mitbestimmungsrecht für den Betriebsrat interessant ist, hängt letztlich davon ab, ob es geeignet ist, betrieblich relevante Fragen aufzugreifen. Dementsprechend sollen zunächst die betrieblichen »Problemzonen« umrissen werden, die mit § 87 Abs. i Nr. 7 BetrVG aufgegriffen werden können. Danach werden die Voraussetzungen skizziert, unter denen das Mitbestimmungsrecht im Einzelfall greift und es werden beispielhaft praktische Anwendungsfelder vorgestellt. Der Beitrag schließt mit einigen Hinweisen zur Ausübung des Mitbestimmungsrechts.
MetadatenAuthor: | U. Faber |
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Parent Title (German): | Arbeitsrecht im Betrieb (FRG 097); |
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Document Type: | Other |
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Language: | German |
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Year of first Publication: | 2010 |
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Release Date: | 2016/02/18 |
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Tag: | Als PDF, als e-paper und/oder als abstract vorhanden; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Arbeitsbedingungen; Arbeitsgericht; Arbeitsgesetzgebung; Arbeitsrecht; Arbeitsschutz; Arbeitsunfall; Berufskrankheit; Betriebsrat; Flexible Arbeitszeit; Gesundheitsschutz; Mitbestimmung am Arbeitsplatz; Rechtlicher Aspekt; Unternehmen |
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Issue: | 09 |
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First Page: | 550 |
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Last Page: | 554 |
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DEGPOL (European trade union policy): | |
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