Höhe des Leistungsentgeltes bei Fehlen einer betrieblichen Vereinbarung. (Kritische Anmerkung zu LAG Düsseldorf vom 13.01.2011).
- Nach wie vor ist umstritten, in welcher Höhe das Leistungsentgelt ab dem Jahr 2009 pauschal auszuschütten ist, wenn eine für die Einführung eines Systems zur individuell differenzierten Auszahlung des Leistungsentgelts gemäß §18 Abs. 6 TVöD-VKA erforderliche betriebliche Vereinbarung nicht besteht. Hier wird das Urteil des LAG Düsseldorf vom 13.1.2011, wonach lediglich eine pauschale Ausschüttung von 6% des September-Tabellenentgelts zu erfolgen habe, einer kritischen Prüfung unterzogen.
MetadatenAuthor: | O. Dannenberg |
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Parent Title (German): | Der Personalrat (FRG 148); |
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Document Type: | Other |
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Language: | German |
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Year of first Publication: | 2011 |
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Release Date: | 2016/02/18 |
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Tag: | Als PDF, als e-paper und/oder als abstract vorhanden; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Arbeitsgericht; Betriebsrat; Gewerkschaft; Lohn; Rechtlicher Aspekt; Tarifvertrag; Öffentlicher Dienst |
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Issue: | 11 |
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First Page: | 465 |
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Last Page: | 468 |
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DEGPOL (European trade union policy): | |
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