"Bürgerarbeit" und Mitbestimmung. (Wie Personalräte Langzeitarbeitslosen helfen können).
- In der Beschäftigungsphase der mit öffentlichen Mitteln geförderten sogenannten Bürgerarbeit werden reguläre Arbeitsverhältnisse begründet. Die Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen der »Bürgerarbeit« sind nicht vom Geltungsbereich des TVöD ausgenommen. Einstellungen von »Bürgerarbeitern« bei den Kommunen unterliegen der Mitbestimmung der Personalräte. Dies gilt wegen ihrer Eingliederung in die Arbeitsorganisation der Dienststelle auch dann, wenn sie von Dritten überlassen werden. Die Eingruppierung der von den Kommunen beschäftigten »Bürgerarbeiter« unterliegt ebenfalls der Mitbestimmung der Personalräte, die über die Einhaltung des tariflichen Eingruppierungsrechts zu wachen haben.
MetadatenAuthor: | O. Dannenberg |
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Parent Title (German): | Der Personalrat (FRG 148); |
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Document Type: | Other |
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Language: | German |
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Year of first Publication: | 2011 |
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Release Date: | 2016/02/18 |
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Tag: | Als PDF, als e-paper und/oder als abstract vorhanden; Arbeitsmarktpolitik; Arbeitsorganisation; Arbeitsvertrag; Arbeitsverwaltung; Atypische Beschäftigung; Beschäftigungsförderung; Betriebsrat; Gemeinnützige Organisation; Langzeitarbeitsloser; Lohn; Mitbestimmung am Arbeitsplatz; Sozialversicherungsgesetzgebung; Tarifvertrag; Öffentlicher Dienst |
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Issue: | 07-08 |
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First Page: | 282 |
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Last Page: | 284 |
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DEGPOL (European trade union policy): | |
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