Schwerpunktthema: Arbeitnehmerdatenschutz. (Arbeitnehmerdatenschutz versus Überwachungsaufgaben der Belegschaftsvertretungen).
- Der Datenschutz wird oft noch sehr stiefmütterlich von Arbeitgebern behandelt. Sollte es aber in ihrem Interesse sein, wird er gerne bemüht - zum Beispiel um die Belegschaftsvertretung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement auszubremsen. Interessenvertreter, die dennoch gewissenhaft ihren vielfältigen gesetzlichen Überwachungsaufgaben nachkommen wollen, müssen sich dann erstmal Unterstützung bei Gericht holen. Doch auch dort kann man bekanntlich nie sicher sein, wohin die Waagschale sich letztlich neigen wird. Eine recht unübersichtliche Lage also, in die der Autor dieses Beitrags Ordnung und Orientierung bringt. Der Datenschutz taugt nicht als Waffe gegen Kontrollrechte der Beschäftigten Vertretungen!
MetadatenAuthor: | F. J. Düwell, E. Kiesche, M. Wilke |
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Parent Title (German): | Computer und Arbeit (FRG 182); |
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Document Type: | Other |
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Language: | German |
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Year of first Publication: | 2013 |
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Release Date: | 2016/02/18 |
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Tag: | Als PDF, als e-paper und/oder als abstract vorhanden; Angestelltenüberwachung; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Arbeitsgericht; Arbeitsplatzanforderungen; Arbeitsrecht; Betriebsrat; Datenschutz; Datenübermittlung; Kontrollmechanismen; Mitbestimmung am Arbeitsplatz; Personaldatei; Schwerbehinderter; Sozialversicherungsgesetzgebung; Wirtschaftssektor; Öffentlicher Dienst |
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Issue: | 05 |
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First Page: | 017 |
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Last Page: | 032 |
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DEGPOL (European trade union policy): | |
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